Fortlaufende Numerierung von Rechnungen

Hallo,

Unternehmen in Deutschland sind seit dem 1.1.2004 verpflichtet, ihre Ausgangsrechnungen mit einer „einmaligen durchlaufenden Nummer“ fortlaufend zu numerieren (gilt für Unternehmen, die den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen wollen). Bislang war es ja bei vielen Firmen und gerade auch Existenzgründern üblich, die eigene (noch miese) Auftragslage zu verbergen, indem z.B. Nummernkreise pro Kunde geführt wurden oder die Rechnungsnummern gänzlich zufällig zusammengestellt wurden.

Verstößt das neue Gesetz zu den Pflichtangaben auf Rechnungen in diesem Punkt nicht gegen den Datenschutz? Ich bräuchte doch nur zu Jahresanfang und zum Jahresende bei einem mit mir konkurrierenden Unternehmen eine Bestellung durchzuführen, und schon könnte ich anhand der Rechnungsnummern eine - zugegebenermaßen grobe - Umsatzabschätzung durchführen. Wenn das Sortiment in meiner Branche relativ klein ist, die Preise halbwegs konform sind und ich über die Struktur und die Abnahmemengen des Kundenkreises Bescheid weiß, könnte diese Schätzung sogar relativ genau ausfallen.

Wurde dieser Punkt bei Gesetzeslegung nicht bedacht? Gibt es ein Schlupfloch?

Hallo,

Unternehmen in Deutschland sind seit dem 1.1.2004
verpflichtet, ihre Ausgangsrechnungen mit einer „einmaligen
durchlaufenden Nummer“ fortlaufend zu numerieren (gilt für
Unternehmen, die den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen
wollen). Bislang war es ja bei vielen Firmen und gerade auch
Existenzgründern üblich, die eigene (noch miese) Auftragslage
zu verbergen, indem z.B. Nummernkreise pro Kunde geführt
wurden oder die Rechnungsnummern gänzlich zufällig
zusammengestellt wurden.

Verstößt das neue Gesetz zu den Pflichtangaben auf Rechnungen
in diesem Punkt nicht gegen den Datenschutz?

sagt das Gesetz denn, daß die Nummeririerung bei 1 beginnen muss?

Was sagt die Re-Nr. über den Re-Wert aus?

Was sagt die Re-Nr. über das alter der firma aus?

Was sagt die Re-Nr. überhaupt aus?

doch nur daß es die Nr. x sit, oder?

Ich bräuchte doch

nur zu Jahresanfang und zum Jahresende bei einem mit mir
konkurrierenden Unternehmen eine Bestellung durchzuführen, und
schon könnte ich anhand der Rechnungsnummern eine -
zugegebenermaßen grobe - Umsatzabschätzung durchführen.

womit du erfruelicherweise deinen Gewinn schmälerst und beim Konkurrenten für Umsatz sorgst. ein sehr „kaufmännisches“ Verhalten!

Wenn

das Sortiment in meiner Branche relativ klein ist, die Preise
halbwegs konform sind und ich über die Struktur und die
Abnahmemengen des Kundenkreises Bescheid weiß, könnte diese
Schätzung sogar relativ genau ausfallen.

Anstatt über den Umsatz deines Konkurrenten Schätzungen abzugeben, soltest du besser deine Leistung so verbessern, daß die Umsätze deines Konkurrenten „Schätzungsweise“ stänidg sinkend sind. dann hast du auch kein Problem mehr mit der Zahl " Rechfnungsnummer" auf deinen belegen.

Wurde dieser Punkt bei Gesetzeslegung nicht bedacht? Gibt es
ein Schlupfloch?

Das
Gesetz gilt für den ordentlichen Geschäftsverkehr und die larheit der Buchführung. Nicht zur Unterstützung von Verschleierung, weil bestimmte leute sich gedanken um ihr Image machen und nciht um ihr Geschäft!

gruss

Erst einmal vielen Dank für deine Antwort, auch wenn sie - bis auf den ersten Part - wenig erhellend ist. Bezüglich Testkäufe:

womit du erfruelicherweise deinen Gewinn schmälerst und beim
Konkurrenten für Umsatz sorgst. ein sehr „kaufmännisches“
Verhalten!

Testkäufe gehören zum ganz normalen kaufmännischen Verhalten, um die Qualität von Produkten oder Dienstleistungen der Konkurrenz auszuloten. Ergo maximiere ich mit Testkäufen mmittelfristig meinen Gewinn, indem ich Schwachstellen und Defizite der Konkurrenz aufdecke und meine Produkte/Dienstleistungen gezielter und effektiver vermarkten kann.

Anstatt über den Umsatz deines Konkurrenten Schätzungen
abzugeben, soltest du besser deine Leistung so verbessern, daß
die Umsätze deines Konkurrenten „Schätzungsweise“ stänidg
sinkend sind. dann hast du auch kein Problem mehr mit der Zahl
" Rechfnungsnummer" auf deinen belegen.

Frei nach dem Totschlag-Argument: Studenten sollen lieber studieren, statt zu demonstrieren. Das eine schließt das andere nämlich nicht aus. Beides kann Sinn machen. Indem ich versuche den Absatz und Umsatz der Konkurrenz abzuschätzen, kann ich meine persönliche unternehmerische Strategie besser ausrichten und mich z.B. auf noch unbesetzte Nischenmärkte spezialisieren.

Das
Gesetz gilt für den ordentlichen Geschäftsverkehr und die
larheit der Buchführung.

Wird von mir nicht bezweifelt. Zur Diskussion stellte ich, ob sich mittels bestimmter Methoden und Raster ggf. zu weit gehende Rückschlüsse auf den Geschäftsbetrieb ziehen lassen und ob sich diese im bejahenden Fall legal umgehen ließen.

. . . bestimmte leute sich gedanken um ihr
Image machen und nciht um ihr Geschäft!

Abermals falsche Konklusion: Wer sich Gedanken um das Image, sprich um das Erscheinungsbild seines Unternehmens macht, MACHT sich Gedanken um sein Geschäft!

Gruß

Erst einmal vielen Dank für deine Antwort, auch wenn sie - bis
auf den ersten Part - wenig erhellend ist. Bezüglich
Testkäufe:

Nun, das ist mir durchaus bekannt, denn Existenzgründer machen sich nun mal über jeden Fliegenschiss Gedanken und übersehen dabei das wesentliche.

womit du erfruelicherweise deinen Gewinn schmälerst und beim
Konkurrenten für Umsatz sorgst. ein sehr „kaufmännisches“
Verhalten!

Testkäufe gehören zum ganz normalen kaufmännischen Verhalten,
um die Qualität von Produkten oder Dienstleistungen der
Konkurrenz auszuloten.

Ja, wenn das Geschäft nciht so richtig läuft und man viel zeit hat, dann macht man sowas. etwas anderes ist es natürlich, wenn man Technische Lösungen abkupfern will, da ist der Testkauf durchaus wichtig. aber um zu gucken, „wie“ der Mitbewerber sein Geschäft betreibt oder „wieviel“ Re-Nr. er vergibt, das ist geistige Onanie.

Man erfährt viel mehr über den itbewerber, wenn man den „Markt“ beobachtet:

Warum kauft der Kunde dort?
Welche Produkte führt er?
Wie kalkuliert er?
Wie wirbt er?
Welches sind seine wichtigen Kunden?
Was berichten „meine“ Kunden über den Mitbewerber?

Diese Fragen lassen sich schneller billiger und einfacher beantworten und sagen mehr aus als ein Testkauf!

Ergo maximiere ich mit Testkäufen

mmittelfristig meinen Gewinn, indem ich Schwachstellen und
Defizite der Konkurrenz aufdecke und meine
Produkte/Dienstleistungen gezielter und effektiver vermarkten
kann.

Auch das kenne ich von Existenzgründern: Ziel ist den Kunden zu sagen, was der andere falsch macht.

richtig wäre: Dem Kunden zu sagen, warum ich gut bin und meinen Preis wert.

Anstatt über den Umsatz deines Konkurrenten Schätzungen
abzugeben, soltest du besser deine Leistung so verbessern, daß
die Umsätze deines Konkurrenten „Schätzungsweise“ stänidg
sinkend sind. dann hast du auch kein Problem mehr mit der Zahl
" Rechfnungsnummer" auf deinen belegen.

Frei nach dem Totschlag-Argument: Studenten sollen lieber
studieren, statt zu demonstrieren. Das eine schließt das
andere nämlich nicht aus.

ich rede auch nciht von ausschließen, sondern von den besseren, weil schlaueren Wegen. Aber in einem hast du recht: Keiner ist schlauer als ein Student.

Beides kann Sinn machen. Indem ich

versuche den Absatz und Umsatz der Konkurrenz abzuschätzen,
kann ich meine persönliche unternehmerische Strategie besser
ausrichten und mich z.B. auf noch unbesetzte Nischenmärkte
spezialisieren.

Was ergibt denn diese Schätzung?

a) der macht "schätzungsweise 1/10 meines Umsatzes! Fazit? Ich beachte ihn nicht?

b) er macht den 10fachen Umsatz wie ich! Fazit? Ich gebe mein Geschäft auf?

c) er macht genauso viel umsatz wie ich! Fazit? Ich beginne eine Werbeschlacht?

Dabei ist doch nur wichtig: Verdiene ich mit meinen Umsatzgrößen genug Geld? Wie muss sich der Umsatz entwickeln, damit ich weiter Geld verdiene? Wie entwickelt sich der Markt? Wo ist meine Nische/besondere Leistung?

Denn wenn der Mitbewerber, (und das sagt ein testkauf ciht aus, kein Geld verdient, dann nutzt dir das alles nix.

Wird von mir nicht bezweifelt. Zur Diskussion stellte ich, ob
sich mittels bestimmter Methoden und Raster ggf. zu weit
gehende Rückschlüsse auf den Geschäftsbetrieb ziehen lassen
und ob sich diese im bejahenden Fall legal umgehen ließen.

Drittgrößter Existenzgründerfehler: Anstatt legal seine Geschäfte zub etreiben, wird getrickst wo es eben nur geht. so macht man ein Geschäft kaputt, aber nciht groß.

Wie gesagt, wenn du dich mit dierser Energie darum kümmerst, daß du möglichst viele hochwertige Rechnungen schreibst, dann ist das weder Thema noch Gedanken wert. Du vergeudest Energie auf eine „Rechnungsnummer“. Denk da mal drüber nach!

. . . bestimmte leute sich gedanken um ihr
Image machen und nciht um ihr Geschäft!

Abermals falsche Konklusion: Wer sich Gedanken um das Image,
sprich um das Erscheinungsbild seines Unternehmens macht,
MACHT sich Gedanken um sein Geschäft!

Keiner deiner Mitbewerber wird sich an deinen Re-Nr. orientieren, sondern daran wann und wieoft und wieviele Kunden du ihm abspenstig machst.

Aber Studenten reklamieren (demonstrieren) lieber über den Datenschutz. Überleg doch mal warum bestimmte Firmen in die Zeitung schreiben, was du über die Re-Nr. verraten glaubst?

gruss

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O Mann, local, du bist aber auch einer, der sich selbst gern schwafeln hört. Irgendwie fehlten mir in deinem Vortrag jetzt nur noch die Powerpoint-Folien. Obwohl, eigentlich liegen wir ja gar nicht so weit auseinander. :

Nun, das ist mir durchaus bekannt, denn Existenzgründer machen
sich nun mal über jeden Fliegenschiss Gedanken und übersehen
dabei das wesentliche.

Gott sei Dank gibt es ja dich . . .

Ja, wenn das Geschäft nciht so richtig läuft und man viel zeit
hat, dann macht man sowas. etwas anderes ist es natürlich,
wenn man Technische Lösungen abkupfern will, da ist der
Testkauf durchaus wichtig.

Weißt du eigentlich, wieviel - um ein Beispiel zu bringen - allein die Hotellerie für Test-Übernachtungen jährlich ausgibt? Dies lässt sich beliebig auf andere Dienstleistungsbranchen und auch klassische Handelsbereiche übertragen. Ahnst du, warum Japaner und Koreaner so vehement in ehemals von Europäern dominierte Branchen einbrechen konnten? :

Man erfährt viel mehr über den itbewerber, wenn man den
„Markt“ beobachtet:
. . .
Diese Fragen lassen sich schneller billiger und einfacher
beantworten und sagen mehr aus als ein Testkauf!

Wie kannst du den Markt ergründen, wenn du das, was feilgeboten wird, nie in Händen gehalten und begutachtet hast? Die Kunst ist, das eine zu tun ohne das andere zu lassen.

Auch das kenne ich von Existenzgründern: Ziel ist den Kunden
zu sagen, was der andere falsch macht. richtig wäre: Dem Kunden zu sagen, warum ich gut bin und meinen Preis wert.

Es geht nicht darum, die Konkurrenz schlecht zu reden. So dumm und naiv, wie du sie redest, sind die allerwenigsten Neugründer. Die meisten Geschäftsleute und auch Gründer wissen aber, daß Alleinstellungsmerkmale sich nun mal nur über den Vergleich verkaufen lassen - wie soll man sonst seine Vorzüge vermitteln? Ohne Vergleich mit anderen Frauen wäre die häßlichste Frau der Welt zugleich die schönste Frau der Welt. Das Herausstellen von Vorzügen, die vergleichbare Produkte der Konkurrenz nicht aufweisen, hat nichts mit übler Nachrede zu tun, sonder ist ein Kernsegment fairen Wettbewerbs.

Drittgrößter Existenzgründerfehler: Anstatt legal seine
Geschäfte zub etreiben, wird getrickst wo es eben nur geht. so
macht man ein Geschäft kaputt, aber nciht groß.

Wenn du meine Beiträge aufmerksam gelesen hättest, wäre dir nicht entgangen, daß es mir nicht ums „Tricksen“ ging, sondern um eine Fragestellung, die mit neuen Vorschriften bezüglich der Rechnungslegung zusammenhängt. Ich habe auch nie behauptet, daß dieser Aspekt der alles entscheidende unternehmerische Dreh- und Angelpunkt wäre. Es ist mithin aber ein Thema, daß viele Unternehmer bewegt, sonst hätten u.a. nicht einige IHKs eine Eingabe gegen das Gesetz vorgebracht.

Wie gesagt, wenn du dich mit dierser Energie darum kümmerst,
daß du möglichst viele hochwertige Rechnungen schreibst, dann
ist das weder Thema noch Gedanken wert. Du vergeudest Energie
auf eine „Rechnungsnummer“. Denk da mal drüber nach!

Hab` ich gemacht. Ach, ich weiß nicht so recht. Andere verschwenden ihre Energie beim Pfahlsitzen oder versuchen, die Schreie eines tasmanischen Beutelteufels zu imitieren, da scheint sich meine Frage zur Rechnungsnummer vergleichsweise halbwegs rechtfertigen zu lassen - mal vom geistigen Energiehaushalt her betrachtet.

Aber Studenten reklamieren (demonstrieren) lieber über den
Datenschutz.

Genau. Meine Rede (Siehe Beitrag 1). Sollen lieber studieren, statt demolieren. Und irgendwie vermisse ich in diesem Brett doch manchmal Wolfgang Dreyer . . .

Ich bräuchte doch
nur zu Jahresanfang und zum Jahresende bei einem mit mir
konkurrierenden Unternehmen eine Bestellung durchzuführen, und
schon könnte ich anhand der Rechnungsnummern eine -
zugegebenermaßen grobe - Umsatzabschätzung durchführen. Wenn
das Sortiment in meiner Branche relativ klein ist, die Preise
halbwegs konform sind und ich über die Struktur und die
Abnahmemengen des Kundenkreises Bescheid weiß, könnte diese
Schätzung sogar relativ genau ausfallen.

Hallo,

das sind aber ziemlich viele „Wenns“, die man in Handelsbetrieben eher selten erfüllt findet. In aller Regel umfasst das Sortiment doch billige Massenware und hochwertige teure Teile. Beispiel: Ein Computerversand hat 10 Rechnungen ausgestellt. Was hat er verkauft? 10 Laptops oder 10 Mousepads? Umsatz 15.000,- oder 50,-?

Abgesehen davon verwenden etablierte Läden ohnehin eine (wie auch immer geartete) fortlaufende Nummerierung bei Rechnungen. Das Gesetz betrifft also eher die Start-Ups und da ist eine Umsatzschätzung denkbar uninteressant.

Ansonsten bist du natürlich herzlich eingeladen, monatliche Testkäufe bei uns zu machen. Eine Rechnung mit fortlaufender Numerierung liegt bei. :wink:

viele Grüße

Ralf

hallo michael,

du solltest hier keine fragen stellen, wenn du keine antworten haben willst.

nicht begriffen zu haben, was local dir geantwortet hat, ist ja eine sache. das läßt nur zweifel an deiner qualifikation als selbständiger zu.
aber ihm auch noch dafür den nassen waschlappen um die ohren zu hauen, weil er auf deine fragen eingeht, läßt auf deine menschliche reife schließen. und wenigstens diesbezgl. solltest du mängel nicht so offen zur schau stellen.

gruß
ann

Hallo Annja,

du solltest hier keine fragen stellen, wenn du keine antworten
haben willst.

Wie kommst du darauf? Ganz im Gegenteil, ich freu mich auf jede Antwort und insbesondere über kontroverse Diskussionen. Wäre doch langweilig, wenn jeder meiner Meinung wäre.

nicht begriffen zu haben, was local dir geantwortet hat, ist
ja eine sache. das läßt nur zweifel an deiner qualifikation
als selbständiger zu.

Ich verstehe local gut und gehe mit ihm ja auch in den meisten Meinungen d`accord. Aber eben nicht in allen Punkten. Dass Menschen verschiedene Standpunkte haben und diese vertreten - was hat das mit „Qualifikation“ zu tun? Es geht nicht um den „einzig wahren und richtigen“ Standpunkt (den es im übrigen nie geben wird), es geht auch nicht um Widerspruch an sich. Es geht - gerade bei W-W-W - doch auch um Diskurs und Freude an der Dialektik. Unterschiedliche Facetten eines Themas zu entdecken - und sei es ein so scheinbar dröges wie in diesem Thread hier - weitet unseren Horizont. Findest du nicht?

aber ihm auch noch dafür den nassen waschlappen um die ohren
zu hauen, weil er auf deine fragen eingeht, läßt auf deine
menschliche reife schließen. und wenigstens diesbezgl.
solltest du mängel nicht so offen zur schau stellen.

Ach Annja, ich gebe ja zu, daß in meinem vorigen Beitrag ein wenig Neckerei mit im Spiel gewesen sein mag. Nimm doch nicht alles so bierernst! Ein wenig Kritikfähigkeit und Sarkasmus-Toleranz - die ja nie bös gemeint ist - setze ich bei W-W-W-Mitgliedern einfach einmal voraus. Auch bei dir.

Gruß

sorry, dann hatte dich falsch verstanden (o.w.t.)

Hallo Annja,

ach übrigens: Ann (minus ja)

Hallo,

also noch mal zu deinem Problem. Beginne dein Geschäftsjahr (was ja nicht mit dem 1.1. zusammenfallen muß) mit einer beliebigen Rechnungsnummer. Dann zähle weiter durch, mache deinen Jahresabschluß und fange das neue Jahr mit einem anderen Nummernkreis (auch vielleicht neuer Rechnungsnummer) an. Ich frage mich, wer bei so einer Konstellation noch Rückschlüsse ziehen kann.

Im Übrigen, ich habe bei Nummer 1 angefangen und zähle seitdem aufwärts. Nur zu Beginn der Rechnungsnummer ändert sich immer Jahr und Monat. Ich schere mich einen Dreck darum, wieviele Rechnungen die Mitbewerber schreiben, ich schaue auf meinen Gewinn und sehe zu, das der sich so entwickelt wie ich das möchte. Und vor allem das mir neue Unternehmen und die alten Hasen im Geschäft nicht in die Quere kommen.

Gruß
André

Danke, das sind brauchbare Ansätze. - Es kommt natürlich, da gebe ich euch recht, sehr auf die Branche und die speziellen Umstände an, ob sich relevante Rückschlüsse aus der Numerierung ziehen lassen. Allerdings: Diese Schlüsse können Kunden im Zweifel ebenfalls ziehen, und dies kann ggf. noch unerwünschter sein, als wenn mir ein Konkurrent in die Karten spinxt.

Gruß

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