Fortlaufende Rechnungsnummer’ contra/und ‚Einkünfte ohne Rechnung‘
Eigentlich heißt es ja, man muss Rechnungen mit fortlaufender Rechnungsnummer ausstellen (Umsatzsteuergesetz).
Wie macht man es denn mit Einnahmen, die ein Gewerbetreibender
unerwartet und daher ohne Rechnung bekommt?
Beispiele:
a) Prämien für Buchverkäufe, die er durch Werbung auf seiner Homepage bei amazon vermittelt hat.
b) Artikel, die er über Amazon verkauft, und für die Amazon die Rechnung an den Empfänger stellt.
Der Verkäufer erhält danach nur eine Gutschrift von Amazon für den Artikel.
Dazu noch die Differenz aus der Verkaufsgebühr, die Amazon dem Verkäufer in Rechnung stellt,
minus der Prämie, die Amazon dem Verkäufer berechnet und ggf. minus den 15% AmazonMwSt).
Hier eine Rechnung an den Kunden beizulegen ist m. E. Unfug, da der ja bereits eine Rechnung über Artikel und Versandgebühr von Amazon erhalten hat.
c) Beträge, die er für Freeware erhält und die von den Nutzern der Freeware freiwillig gezahlt werden.
Oft existiert hier keine Anschrift des Nutzers, sondern nur ein Kontoauszug mit eindeutigem Verwendungszweck.
Bei Ebay-Verkäufen ist es einfacher. Hier ist eine Rechnung möglich,
da der Käufer das Geld für Ware und Versand direkt dem Verkäufer schuldet.
Ebay erhält ‚nur‘ eine Vermittlungsgebühr, die ebay dem Verkäufer auf getrenntem Weg berechnet.
da erhebt sich bei mir aber die Frage:
Wenn ein Umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer eine Provisionsgutschrift erhält, aus der nicht ersichtlich ist dass Umsatzsteuer enthalten ist, muss er doch trotzdem diesen Zahlungseingang als Umsatzsteuerbehaftet buchen (Finanzamt kriegt also 13,793 % des Provisionsbetrages als Umatzsteuer, und der Unternehmer hat 86,207 % des Provisionsbetrages als Netto-Einnahme).
Wie ist das aber, wenn der Unternehmer von einem anderen Unternehmen einen Beleg oder sogar eine richtige Gutschriftsrechnung für die Provision bekommt, auf der NICHTS von Umsatzsteuer steht, die also die Provisionssumme als Brutto für Netto ausweist?
Bei der Buchung von EingangsRECHNUNGEN ist es ja so, dass nur Vorsteuer geltend gemacht werden kann, wenn sie auf der Rechnung explizit ausgewiesen wurde, gilt das dann auch für Gutschriften?
Wenn ein Umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer eine
Provisionsgutschrift erhält, aus der nicht ersichtlich ist
dass Umsatzsteuer enthalten ist, muss er doch trotzdem diesen
Zahlungseingang als Umsatzsteuerbehaftet buchen (Finanzamt
kriegt also 13,793 % des Provisionsbetrages als Umatzsteuer,
und der Unternehmer hat 86,207 % des Provisionsbetrages als
Netto-Einnahme).
Nein. Er muss die Rechnungsstellung reklamieren und eine korrekte Rechnung/gutschrift verlangen.
es sei denn es handelt sich um Umsatzsteuerfreie Provisionen (z.B. aus Versicherungsgeschäften)
dann gibt es aber Konten für diese UST-freien Umsätze genauso wie es Konten für 7% und 16% gibt.
Wie ist das aber, wenn der Unternehmer von einem anderen
Unternehmen einen Beleg oder sogar eine richtige
Gutschriftsrechnung für die Provision bekommt, auf der NICHTS
von Umsatzsteuer steht, die also die Provisionssumme als
Brutto für Netto ausweist?
Bei der Buchung von EingangsRECHNUNGEN ist es ja so, dass nur
Vorsteuer geltend gemacht werden kann, wenn sie auf der
Rechnung explizit ausgewiesen wurde, gilt das dann auch für
Gutschriften?
Gutschriften sind eigentlich negative Rechnungen, daher gilt dasselbe für Gutschriften wie für Rechnungen.
„Er muss die Rechnungsstellung reklamieren und eine korrekte Rechnung/gutschrift verlangen.“
Und wenn das keinen Erfolg hat?
Mir hat mal der Steuerberater sinngemäß gesagt: „Wenn der Aussteller einer Rechnung kein Kleinunternehmer ist, der von der Umsatzsteuer befreit ist, in der Rechnung die Umsatzsteuer nicht extra ausweist, obwohl er das nach der Rechnungshöhe müsste, hat der Rechnungsempfänger eben PECH gehabt, wenn er keine nachgebesserte Rechnung bekommen kann, er kann dann eben keine Vorsteuer ansetzen.“
„Er muss die Rechnungsstellung reklamieren und eine korrekte
Rechnung/gutschrift verlangen.“
bei der Rechnung ist das klar, ich möchte den Vorsteuerabzug, deshlab brauce ich auch eine Rechnung welche diesen zulässt.
Bekomme ich eine Gutschrift muss ich wenn diese einen bei mir Ust-pflichtigen Umsatz betrifft, die USt abführen auch wenn diese keine Ust ausweist. Den Vorsteuerabzug hab aber nicht ich, sondern der Gutschriftsaussteller, also ist es mir total egal ob die Gutschrift die Voraussetzungen für den VSt-Abzug erfüllt oder nicht.
Und wenn das keinen Erfolg hat?
Bezogen auf die Rechnung:
Solange nur den Nettobetrag bezahlen, bis eine vorschriftsmäßige Rechnung vorliegt.