Fortpflanzungsverbot

Hallo,

explizit wird das Recht auf Fortpflanzung nicht im GG erwähnt.

http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2005/1489/

Mich würde interessieren, ob es eine juristische Möglichkeit gibt, dass einer psychisch kranken Frau verboten werden kann ein Kind zu zeugen, wenn entspr. psychologische Gutachten vorliegen.

Ich konnte da leider nichts konkretes finden.

Agnes

Moin, Agnes,

Gesetze werden normalerweise erlassen, damit man sich daran hält, dazu gehört, dass sie sich durchsetzen lassen müssen (Handy am Steuer steht auf einem anderen Blatt). Außerdem sollte ein Verstoß gegen eine Gesetz eine Strafe nach sich ziehen (können). Hier ist weder das eine noch das andere gegeben: Verhindern lässt es sich nicht, und wie soll man jemanden bestrafen, der schwanger wird - durch Abtreibung?

Eine Sterilisation verbietet sich eh, dem Staat steht grundsätzlich nicht zu, über diese Frage zu entscheiden.

Gruß Ralf

Hallo drambeldier,

Verhindern lässt es sich nicht, und wie soll man
jemanden bestrafen, der schwanger wird - durch Abtreibung?

*g* schon klar.

Man stelle sich vor, dass es z.B. Betreuer gem §1896 BGB gibt, die Leute unter Druck setzen und behaupten dies ginge.
Dann würde es solchen Leuten sicher helfen, wenn sie juristisch fundierte Gegenargumente kennen.

Agnes

Hi Agnes,

Dann würde es solchen Leuten sicher helfen, wenn sie
juristisch fundierte Gegenargumente kennen.

da wird’s schwierig - was kein Gesetz ist, kann nicht gut veröffentlicht werden.
Übrigens: Juristisch fundierte Gegenargumente sind nicht nur Gesetze, sondern manchmal einfach Rechtsgrundsätze. Und gegen krude Betreuer hilft oft eine Drohung mit der Rechtsaufsicht, vielleicht auch mal ein Hinweis auf die Paragraphen, die speziell die Arbeit der Betreuer regeln.

Gruß Ralf

ReHi,

Übrigens: Juristisch fundierte Gegenargumente sind nicht nur
Gesetze, sondern manchmal einfach Rechtsgrundsätze.

dann würde ich davon ausgehen, dass es sicher nicht verkehrt ist, sich auf das GG zu berufen.

Und gegen
krude Betreuer hilft oft eine Drohung mit der Rechtsaufsicht,
vielleicht auch mal ein Hinweis auf die Paragraphen, die
speziell die Arbeit der Betreuer regeln.

Jupp, Gegendruck ist in manchen Situation wohl das Einzige, was man machen kann.

Thx Agnes

Hallo,

dann würde ich davon ausgehen, dass es sicher nicht verkehrt
ist, sich auf das GG zu berufen.

das Grundgesetz regelt lediglich das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger.

Jupp, Gegendruck ist in manchen Situation wohl das Einzige,
was man machen kann.

Nein. Wenn jemand meint, etwas sei verboten, so muss er das natürlich begründen. Nicht anders herum. Wie sollte jemand beweisen, dass etwas nicht verboten ist. Der Druck kann daher nur von dem kommen, der behauptet. Allerdings ist hier nicht mehr als eine Drohkulisse sichtbar.

Gruß

S.J.

ReHi,

Übrigens: Juristisch fundierte Gegenargumente sind nicht nur
Gesetze, sondern manchmal einfach Rechtsgrundsätze.

dann würde ich davon ausgehen, dass es sicher nicht verkehrt
ist, sich auf das GG zu berufen.

Ich würde vermuten, dass ein Fortpflanzungsverbot u.U. die Würde des Menschen (Abs. 1) verletzt. Ausserdem stehen laut Art. 6 „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Aber wenn du ohnehin schon eine Dissertation zu diesem Thema gefunden hast, sind die Forumsdiskussionen hier sicherlich im Vergleich wertlos. :smile:

Viele Grüße,
Sebastian

Moin, Sebastian,

Aber wenn du ohnehin schon eine
Dissertation zu diesem Thema gefunden hast, sind die
Forumsdiskussionen hier sicherlich im Vergleich wertlos. :smile:

keineswegs. Die Dissertation hat eine ganz andere Zielrichtung:

Dabei wird insbesondere geprueft, ob auch die Inanspruchnahme von Methoden der medizinisch assistierten Fortpflanzung Grundrechtsschutz geniesst.
oder auf deutsch: ob der Staat alles bezahlen muss, was zur Erfüllung eines Kinderwunsches möglich ist.

Gruß Ralf

keineswegs. Die Dissertation hat eine ganz andere
Zielrichtung:

Dabei wird insbesondere geprueft, ob auch die Inanspruchnahme
von Methoden der medizinisch assistierten Fortpflanzung
Grundrechtsschutz geniesst.

So genau habe ich sie nicht angeschaut, bin aber davon ausgegangen, dass auch die allgemeineren Hintergründe bei einer Arbeit des Umfangs einer Dissertation nicht völlig fehlen dürften.

Wenn ich speziell die Kurzfassung von Teil 2 anschaue…:

„Im Teil 2 wird die Frage geprueft, ob und durch welche Vorschriften des Grundgesetzes die Fortpflanzung geschuetzt wird. Um das Vorverstaendnis des Verfassungsgebers von den rechlichen Rahmenbedingungen der menschlichen Fortpflanzung herauszuarbeiten, wird diese Untersuchung mit einem historischen ueberblick zum Umgang des neueren deutschen Rechts mit der Fortpflanzung eingeleitet. Im Anschluss daran folgt eine detaillierte Pruefung einzelner Grundrechte in Bezug auf den Schutz der menschlichen Fortpflanzung.
Im Ergebnis koennen die Entscheidung, sich fortzupflanzen, und die dazugehoerigen Handlungen durch durch die folgenden Grundrechte geschuetzt sein: Art. 1 GG (Wuerde des Menschen); Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG (Allgemeines Persoenlichkeitsrecht); Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit); Art. 2 Abs. 2 S.1 GG (Recht auf koerperliche Unversehrtheit, einschliesslich Anspruch auf Behandlung krankhaft ausgefallener Nutzungsmoeglichkeiten); Art. 6 Abs. 1, 1. Alt. GG (Schutz der Ehe); Art. 6 Abs. 1, 2. Alt. GG (Schutz der Familie); Art. 4 GG (Religionsfreiheit).“

…wird doch sicherlich die Frage, ob einem Fortpflanzungsverbot Grundrechte entgegenstünden, gut abgedeckt sein.

Viele Grüße,
Sebastian

Mich würde interessieren, ob es eine juristische Möglichkeit
gibt, dass einer psychisch kranken Frau verboten werden kann
ein Kind zu zeugen, wenn entspr. psychologische Gutachten
vorliegen.

Hallo vielleicht ist es für die weitere Suche interessant, das dies im 3. REich üblich war und im Nürnberger Ärzteprozess Bestandteil der Anklage gewesen sein dürfte (Sterilisation von Geisteskranken und Behinderten, lebensunwertes Leben, Euthanasie im weitesten Sinne).

Entsprechend könnte ich mir vorstellen, dass die Gesetzgeber dieses Thema bewusst derart geregelt haben, dass man die Möglichkeit gar nicht erst erwähnt wird. Sprich über Zeugung und Schwangerschaft bei psychisch Kranken (wir reden hier ja nicht über etwas erbliches mit erheblichen gesundheitlichen Folgen und mangelnder Genußmöglichkeit (oder wie soll man das ausdrücken?) des eigenen LEbens des zu gebährenden…, dagibts die Möglichkeit dass die werdende Mutter bzw. wenn sie dazu nicht in der Lage ist der Vormund in Richtung §218 geht)…
also bei psychischen Krankheiten kann das Kind ganz gesund sein und daher ist eine Abtreibung nicht drin. Die Schwangerschaft wird also nicht zu verhindern sein, nur dass die Mutter das Kind auch selbst entzieht. Sprich gleich nach der GEburt kann das Sorgerecht auf Jugendamt übergehen…
Wie es vor der GEburt aussieht entzieht sich meinem Kenntnisstand, aber vorgeburtliche Soziale Beratung und sowas gibts ja auch…
Gruß Susanne

Hallo,

das ist nun absolut kein Argument gegen ein Gesetz.

Hier ist weder das eine noch das andere
gegeben: Verhindern lässt es sich nicht,

Das lässt sich genau so gut oder schlecht verhindern wie andere verbotene Tätigkeitgen, etwa ein Mord, ein Betrug, eine Beleidigung oder sonst eine Straftat. Wo soll hier der Unterschied sein.

und wie soll man
jemanden bestrafen, der schwanger wird - durch Abtreibung?

Wie soll man jemanden bestrafen, der einen Mord begangen hat, durch Köpfen? Natürlich würden hier die normalen Rechtsfolgen der Geld- oder Freiheitsstrafe greifen.

Eine Sterilisation verbietet sich eh, dem Staat steht
grundsätzlich nicht zu, über diese Frage zu entscheiden.

Eben das ist ja genau die Frage. Grundsätzlich ist es in der Tat sehr schwierig, einem Menschen die Fortpflanzung zu verbieten, weil diese einen ureigenen Teil des Menschseins darstellt und daher mit Art. 1 GG in Konflikt gerät. Dennoch ist es nicht ganz ausgeschlossen. So verbietet bekanntlich das Inzestverbot Geschwistern (auch) die Fortpflanzung. Das ist nicht gänzlich vergleichbar, zeigt aber, dass eine staatliche Regulierung der Fortpflanzung dem Grunde nach möglich ist.

Ob das auch für eine psychisch Kranke Person gelten könnte, müsste diskutiert, abgewogen und an Art. 1 GG gemessen werden. Wahrscheinlich wäre ein solches Verbot verfassungswidrig, gänzlich zwingend ist das aber nicht.

Gruß
Dea

Hi Sebastian,

…wird doch sicherlich die Frage, ob einem
Fortpflanzungsverbot Grundrechte entgegenstünden, gut
abgedeckt sein.

nach dem Motto „Es ist nicht auszuschließen, dass…“?

Wie meinst du das?

Ich meine nur, dass alle pro-Argumente in einer Erörterung, ob „durch Vorschriften des Grundgesetzes die Fortpflanzung geschützt wird“, gleichzeitig kontra-Argumente in der Erörterung einer Verbotsmöglichkeit wären und vice versa. Und erstere wird in der erwähnten Arbeit ja sicherlich sehr ausführlich vorgenommen.

Viele Grüße,
Sebastian