Hallo,
Nenn mir doch bitte mal diese Lehrbücher.
Da hab ich was missverstanden. Was ich gefunden habe (Hofmann,Verhuven: Medizinische Fachangestellte - Betriebswirtschaftslehre, Bildungsverlag 1) war eine Formulierung aus einem Musterarbeitsvertrag der entsprechendes aussagt.
Warum nimmt die Ärztekammer eine solche Formulierung in ihr Muster auf?
Eine Probezeit ist dafür da, um festzustellen, ob der AN den
gestellten Anforderungen gewachsen ist und seine Aufgaben
mind. zufriedenstellend erfüllen kann.
Ich will zugeben, dass der AG ein höheres Interesse an einer Probezeit hat, aber prinzipiell ist diese für beide Parteien die Gelegenheit das neue Arbeitsverhältnis zu erproben. Auch der AN hat eine vereinfachte/verkürzte Kündigungsfrist.
Hierbei unterscheiden sich die „Weiterbeschäftigung“
nach Ausbildung und die Verlängerung eines befristeten
Arbeitsverhältnisses doch erheblich.
Das kann ich nicht erkennen.
…
Ein Auszubildender ist während der Ausbildung im Normalfall
nicht auf einer Stelle fest"geschrieben", sondern lernt
verschiedene Bereiche (Abteilungen) des späteren Arbeitsfeldes
kennen. Hinzukommt das regelmäßige „Fehlen“ wegen
Berufsschule.
Da die meisten Auszubildenden immer noch in Kleinbetrieben und im Handwerk ausgebildet werden, sieht der Normalfall wohl eher so aus, dass die Auszubildenden für Friseure, Medizinische Fachangestelle, KFZ-Mechatroniker, Bäcker, Verkäufer, Maler usw. gegen Ende ihrer Ausbildung im Grunde genau die Tätigkeit ausüben, für die sie evtl. auch weiterbeschäftigt würden.
Welchen wesentlichen Unterschied das Fehlen an einem Tag - und z. T. noch nicht mal das - da machen soll, kann ich nicht verstehen.
Es ist eine Sache etwas zu lernen und eine andere das Gelernte
in der Praxis eigenständig und selbstverantwortlich
umzusetzen.
Im Rahmen der Ausbildung wird ein Auszubildender bis zur selbstständigen Beherrschung der Tätigkeiten ausgebildet. Wenn die Ausbildung also sorgfältig durchgeführt wird, müsste ein Ausbilder eine hervorragende Kenntnis über die Fähigkeiten seiner Auszubildenden haben.
Am Ende ist aber wohl entscheiden was die fraglichen Gesetze hergeben und nicht was vielleicht sachlich richtig wäre.
Gruß
Werner