Ich habe eben eine stationäre Therapie in einer Klinik für Psychosomatische Medizin abgebrochen und bin wieder zuhause.
Prinzipiell bin ich therapiewillig, aber mir hat das Konzept dort nicht gut getan, darum habe ich mich entschlossen zu gehen.
Die Therapeutin dort hat mich ‚gegen Ihre Empfehlung‘ entlassen (müssen - denn ich wollte nicht mehr bleiben) und schreibt das so auch an den Kostenträger, die bfa.
Meine Frage nun, und ich hoffe, da kann mir jemand von Euch weiterhelfen: besteht die Möglichkeit, in einer anderen Klinik die Thera fortzusetzen? Mir wurden immerhin 6 Wochen bewilligt und ich habe nur 2 Wochen in Anspruch genommen.
Ich wurde jetzt also als arbeitsunfähig entlassen. Habe vor der Thera Krankengeld gekriegt, bin mittlerweile von meinem Arbeitgeber gekündigt worden. Kann ich nun weiter Krankengeld bekommen? Oder muss ich zum Arbeitsamt? Bin mir da unsicher wegen dem ‚arbeitsunfähig‘.
Und zu guter Letzt: ich habe einen Antrag auf Fortbildung beim Arbeitsamt gestellt (noch vor der Reha). Geht der jetzt automatisch an die bfa? Und wenn ja… habe ich da noch Chancen, nachdem ich so ‚böswillig‘ die Therapie abgebrochen habe?
Hoffe, dass Ihr mir bei der einen oder anderen Frage behilflich sein könnt!
Hi, Krankengeld gibts solange du au bist, Mach doch einfach ambulant weiter , frag immer alle Ärzte Med. Dienst usw. , was du jetzt machen sollst, beteuere bei allen Ärzten und Gutachtern, daß du willig bist, an deiner Gesundung immer mitzuarbeiten, schildere , daß du bei der Reha Maßnahme ne Panik hattest und daß du das nicht wolltest, und die Maßnahme beim Arbeitsamt erstmal laufen lassen, die melden sich dann schon, wichtig ist, Krankengeld, da es höher ist als ALG.
Die Bfa betrachtet die Fälle verschieden je nach Fall, laß die Therapeuten von der Reha doch reinschreiben , was sie wollen, im Gegenteil, das kann evtl. nur förderlich für die weitere Arbeitsunfäh.keit sein.
Tschüß
Hallo,
ganz wichtig ist zunächst folgende Frage
Ist Dein behandelnder Arzt der Meinung dass Du nach Abbruch
der Massnahme weiterhin Arbeitsunfähig bist - wenn ja,
dann bitte sofort eine schriftliche Stellungnahme von Dir und Deinem Arzt an die Krankenkasse.
Dort muss klar drinne stehen, warum Du die Massnahme abgebrochen
hast - das Dir die Behandlerin nicht gefallen hat ist kein Grund.
Verlange von der Krankenkasse dass sie Dich sofort dem
Medizinischen Dienst vorstellt.
Wenn das alles positiv für Dich gelaufen ist, dann erneut
Therapie (stationär über BfA oder ambulant über Kasse)
beantragen.
Mach bitte nicht den Fehler den Abbruch nur auf Dein Verhältnis
zur Behandlerin abzustellen, dann hast Du keine Chance.
Wenn es allerding tatsächlich der alleinige Grund war - dann
geh zum Arbeitsamt !!
Hi, kann dir nur raten, mach es auch so, wie Günter rät, mit der Rücksprache u. Beschein. vom Arzt, aber immer wieder den Tenor laut werden lassen, du willst ja zu deiner Gesundung alles machen und du hast n. Fehler gemacht, und wie G. schon anführt, niemals über die Therapeuten oder Ärzte in der Klinik herziehen, und daß du mit denen Zoff hattest usw., das kommt bei den Ärzten und Med. Dienst nicht an.Wichtig sind deine Krankheit und deine Mitwirkung bei der Gesundung, ( wenn das eben nicht so klaoppt mit der Gsundung, ist. n anderes Thema)
Tschüß