Hi
das Spezialrecht stets vor
allgemeinem Recht steht.
…sofern das allgemeine Recht nicht verstossen wird.
Hi
das Spezialrecht stets vor
allgemeinem Recht steht.
…sofern das allgemeine Recht nicht verstossen wird.
Ich wiederspreche da mal nicht, ist ja auch nicht falsch soweit: Ein Vertrag, der gegen geltendes Recht verstösst, sittenwidrig usw. ist tatsächlich nichtig (§138 BGB (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig, §134 BGB Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt).
Aber wo ist jetzt die Stelle, in der Die allgemeinen Bedingungen zur Vermietung von Schliessfächern dem Gesetz widersprechen.
Nenne mir einfach das Gesetz und den Paragraphen auf den Du Dich beziehst und behaupte nicht, dass nicht sein kann, was Du nicht willst.
Grüße
Uwe
Hallo
…sofern das allgemeine Recht nicht verstossen wird.
Das habe ich nie bestritten.
Aber wo siehst Du den Rechtsverstoss?
Hallo
…sofern das allgemeine Recht nicht verstossen wird.
Das habe ich nie bestritten.
Aber wo siehst Du den Rechtsverstoss?
Gut. Fuer ein Moment war ich wirklich verwirrt. Die Banken sind aber nicht verwirrt und wissen das seht genau. Sie werden vielleicht allerlei Unsinn in ihren Vertraegen schreiben, nur um die Kunden einzuschuechtern, aber gleichzeitig wissen sie sehr genau, dass sie die Schliessfaecher nicht ohne weiteres und so einfach oeffnen koennen, nur bloss weil man die Miete vergessen hat zu zahlen. Wie wird denn der Mietentfall bestaettig, das ist mir auch merkwuerdig. Jeder Bankangestellte kann dan behaupten, ich haette meine Miete nicht bezahlt, den Fach entleeren, und wenn ich ihnen den Zettel vor die Nase lege, opps, we are sorry, shit happens. Meinst du die Bank wird so einfache entgehen koennen? Merkwuerdig ist wenn sie sogar meinen, sie koennten den Fach oeffnen ohne eine Kundperson dabei zu sein. Das alles als Gedankenfutter. (War das die schweizerische Bank? Da kann man sich nur den Kopf kratzen.)
Sie werden
vielleicht allerlei Unsinn in ihren Vertraegen schreiben, nur
um die Kunden einzuschuechtern, aber gleichzeitig wissen sie
sehr genau, dass sie die Schliessfaecher nicht ohne weiteres
und so einfach oeffnen koennen, nur bloss weil man die Miete
vergessen hat zu zahlen.
Also ich fasse mal zusammen: jeder hat das Recht mit jedem Verträge einzugehen, solange dabei nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Jetzt gibt es allerdings höchstwahrscheinlich kein Gesetz, das den Umgang mit Bankschließfächern im besonderen regelt. Gäbe es ein solches, hätte irgendjemand es in dieser ausführlichen Diskussion ja vermutlich genannt. Das heisst, die besonderen Bedingungen der Schließfachmiete sind nur im Vertrag zwischen Bank und Kunde bestimmt. Und allgemein gelten die Bedingungen für Mietverträge aus dem BGB, die aber nicht sehr viel vorschreiben.
Wenn nun im Vertrag zwischen Kunde und Bank steht, dass die Bank das Schließfach bei ausbleibender Miete öffnen und verwerten darf, dann darf sie das also auch.
Wer etwas anderes behauptet, ist ab jetzt in der Pflicht, das entsprechende Gesetz zu nennen! 
Wie wird denn der Mietentfall
bestaettig, das ist mir auch merkwuerdig. Jeder
Bankangestellte kann dan behaupten, ich haette meine Miete
nicht bezahlt, den Fach entleeren, und wenn ich ihnen den
Zettel vor die Nase lege, opps, we are sorry, shit happens.
Dann zahlt die Bank dem Mieter wohl Schadenersatz. Wenn der Mieter dem Richter plausibel machen kann, dass der Angestellte grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, kommen vermutlich noch andere Aspekte hinzu.
Meinst du die Bank wird so einfache entgehen koennen?
Merkwuerdig ist wenn sie sogar meinen, sie koennten den Fach
oeffnen ohne eine Kundperson dabei zu sein. Das alles als
Gedankenfutter. (War das die schweizerische Bank? Da kann man
sich nur den Kopf kratzen.)
Ein falsches Protokoll über den Inhalt des Fachs anzufertigen wäre wohl eine Straftat.
Grüße,
Sebastian
Ein falsches Protokoll über den Inhalt des Fachs anzufertigen
wäre wohl eine Straftat.
Das hilft mir wening. Ersten muss man das beweisen, was unmoeglich ist, und zweitens, wenn der Angestellte (oder die Angestellten, eine Person alleine kann das nicht machen, man braucht mehrere Unterschriften dazu) mit meinen Diamanten nach Argentinien oder sonstwo laeuft und diese dort verkauft… Die Bank muss dazu haften und gebuehren, das so was nicht passiert. Und wenn es passiert, die Bank wird einstehen muessen. Die Angestellten in einem Gefaengnis einzusperren wird mein Geld nicht zurueckbringen.
Ueber den Rest deines Artikels, vielleicht solltest du nach Gesetze ueber Eigentum etc. suchen. Mietrecht kann behilfig sein. Man tut ja auch nicht ein Auto auktionieren oder den Fernseher wegnehmen, dein Haus auktionieren, nur weil ich die Rate ein paar Monate vergessen habe. Der Autohaendler muss ein bestimmtes Vorgehen einhalten.
Also, fassen wir zusammen:
schreib, was du willst, aber mitlerweile hat jeder verstanden, dass Du keine Ahnung von der Materie hast.
Du kannst nur behaupten, aber nicht belegen.
Ohne dass Du Deine Behauptungen nachvollzihbar unter Nennung der Rechtsnorm belegst, macht diese Diskussion mit Dir keinen Sinn.
Von daher werde ich weiere Kommentare zu Deiner selbstgefälligen Selbstdarstellung unterlassen.
Uwe
Welcher Ahnung hat wird hier schon oefter bewiesen. Insbesondere, wenn ich lese, man kann den Schliessfach mit Brecheisen oeffnen, das besagt mir, der Mann hat nie in seinem Leben ein Schliessfach gesehen, nicht einmal im Kino. Vielleicht sollte man dem ein Besuch zu einem Filmtheater schenken. Ich habe es auch satt.
Welcher Ahnung hat wird hier schon oefter bewiesen.
Insbesondere, wenn ich lese, man kann den Schliessfach mit
Brecheisen oeffnen, das besagt mir, der Mann hat nie in seinem
Leben ein Schliessfach gesehen, nicht einmal im Kino.
Vielleicht sollte man dem ein Besuch zu einem Filmtheater
schenken.
Es wird eher so sein, daß Du zuviele Filme über Tresorknacker gesehen hast. Die einzelnen Schließfächer bestehen eben nicht immer aus 5 Zentimeter dickem Stahl, für die man einen Schweißbrenner, Sprengstoff oder besonders scharfe Ohren braucht. Meist ist nur der Raum, in dem die Fächer sind, besonders gesichert. Die Fächer selbst sehen vor allem aus psychologischen Gründen aus wie die sprichwörtliche Eingangstür von Fort Knox. Sehr wohl können die Dinger geknackt werden und zwar aus dem Grund, daß das eben möglich sein muß, wenn bspw. ein Mieter nicht zahlt oder die Schlüssel verschlurt.
Man kann ja nicht jedes mal, wenn die Schlüssel verlorengehen oder nicht mehr brauchbar sind (bspw. nach einem Wohnungsbrand), das halbe Bankgebäuder abreißen.
C.
heheh