Hallo Wolfgang,
meine Frage wäre auch unter „Allg. Rechtsfragen“ denkbar, aber
ich probiere es mal hier:
was die juristische Seite angeht, wirst Du nicht umhin kommen, tatsächlich genau dort nachzufragen. Autorenrechte sind für den Laien eine Grube mit tausend Fallstricken
Ich las einen Roman mit unbefriedigendem Ausgang, d.h. alle
Beteiligten standen vor einem Scherbenhaufen, mit Aussicht auf
eine bessere Zukunft für die Haupprotagonistin. Eigentlich
wäre dies in guter Ausgangspunkt für eine Romanfortsetzung.
Einen 2. Teil wird es aber nicht geben, den der Autor ist
schon vor ca. 10 Jahren verstorben.
weißt Du, ob es Erben des Autors gibt?
Fragen: Wenn jemand Ideen hätte, den Roman fortzusetzen, wäre
das urheberrechtlich möglich. In der Fortsetzung würde ja die
meisten Akteure des „ersten“ Bandes auftreten und man würde
wohl auf dortige Handlungsabläufe bezug nehmen müssen.
wie oben gesagt - rechtliche Fragen zu Deinem eigenen Nutzen unbedingt von einem Juristen klären lassen!
Zweitens solltest Du mit dem Verlag reden
Kommt es gelegentlich vor, dass Romane fortgesetzt werden von
anderen als dem Autor selbst? Mir ist nur ein Fall bekannt:
Vom Winde verweht.
„Scarlett“ ist vermutlich der bekannteste Fall; neuerdings gibt es eine Fortsetzung zu Rebecca von Daphne DuMaurier. Die Verkaufszahlen dieser Fortsetzung kenne ich noch nicht. Ich weiß aber, dass Scarlett letztlich die Vorschußlorbeeren enttäuscht hat.
Spricht heute, 2007, noch jemand davon? Ich wüsste nicht.
Fast unbekannt, hierzulande, ist „Sargasso Sea“ von Jean Rhys. Das wäre ein prequel zu Rebecca = das Leben der ersten Mrs. de Winter vor der Ehe mit Rebeccas späterem Ehemann. Sargasso Sea ist ein tolles Buch; kaum jemand kennt es.
Du solltest also Deine Erwartungen auf den Erfolg einer Fortsetzung, wie Du sie - vielleicht - planst, oder zumindest für wünschenswert hältst, nicht zu hoch schrauben.
viele Grüße
Geli