Nachdem ich mir diesen Artikel /t/teilschuld-fuer-falschparker/184014/23
durchgelesen habe, und selbst gerade eine sehr ähnliche erfahrung gemacht habe möchte ich mal meinen Senf dazu geben, und den Notorischen Falschparker Verteidigern mal Fakten liefern.
Und zwar wenn ein KFZ vor einer ein und Ausfahr Parkt, macht er sich strafbar, ohne wenn und aber, passiert dadurch ein Unfall, egal welche umstände bekommt der Falschparker generell Teilschuld, dies geht aber nur zivilrechtliche Klagen.
Ich war der Falschparker, und musste es selbst erleben, bin auch einsichtig und bin mir meiner Schuld bewusst gewesen. Und finde es völlig in ordnung das ich dafür auch belangt wurde.
Der Genaue Paragraph:
§12 Halten und Parken:
Absatz 3 Nr.3: Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksaus und einfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber.
Bei einer Schmalen fahrbahn, kann der Falschparker sogar bis 85 Prozent der Schuld zugesprochen werden, so war es auch in meinem fall, meine Versicherung musste 85 Prozent vom Schaden des anderen Fahrzeugs übernehmen.
wenn du genau gelesen hättest, geht es nur über Zivilrechtliche Klagen, das Rechliche gesetz sieht dafür keine Paragraphen vor, die versicherung wird nur einen bestimmten Prozentsatz zahlen, weil es durch dieses Falschparkende Auto passiert ist.
Meine Versicherung hat dem Falschparker nur 15 Prozent Schadenersatz zugewilligt, weil es eine Verengte Strasse war bzw 1 Spurig, mit keinen oder nicht genormten Gehwegen von mindestens 80 cm Breite.
So oder so wird der Falschparker eine Teilschuld bekommen, das muss nicht über gesetze laufen, sondern einfach nur über die versicherung. Wenn man natürlich so blöd ist und lässt sich das gefallen dann erreicht man auch nichts.
Hätte dieses Auto nicht Falsch geparkt wäre es nicht passiert, lau Polizei kann man ihn rein (Deutsch) Rechtlich nur ein Falschparken vorwerfen, bei verengten Fahrbahnen ein Falschparken mit Unfallfolgen.
Es gibt ein bekanntes Rechts Forum im WEB, dort wurde es auch schonmal diskutiert, da stehen zich fälle die diesem ähneln, und dort bekam der Falschparker immer eine Teilschuld, Von der Versicherung.
Dort stehen auch diverse Paragrphen die das belegen.
wenn du genau gelesen hättest, geht es nur über
Zivilrechtliche Klagen, das Rechliche gesetz sieht dafür keine
Paragraphen vor,
Geil! Darf ich das in meinem nächsten Urteil verwenden !?
Es gibt ein bekanntes Rechts Forum im WEB, dort wurde es auch
schonmal diskutiert, da stehen zich fälle die diesem ähneln,
und dort bekam der Falschparker immer eine Teilschuld, Von der
Versicherung.
Dort stehen auch diverse Paragrphen die das belegen.
Na, dann kann ich meine Kommentare ja wegwerfen und JURIS abmelden.
wenn du genau gelesen hättest, geht es nur über
Zivilrechtliche Klagen, das Rechliche gesetz sieht dafür keine
Paragraphen vor,
Ich habe genau gelesen, es steht auch jetzt noch da: „Macht sich strafbar ohne Wenn und Aber“. Strafbarkeit wird nur begründet, wenn es im Zeitpunkt der Tat eine gesetzliche Bestimmung gibt, die das Verhalten unter Strafe stellt. Daher nochmal meine Frage: Wo ist die?
So oder so wird der Falschparker eine Teilschuld bekommen, das
muss nicht über gesetze laufen, sondern einfach nur über die
versicherung.
und dort bekam der Falschparker immer eine Teilschuld, Von der
Versicherung.
Man könnte meinen, Du bist tatsächlich der Auffassung, dass die Rechtsprechung in Verkehrsunfallsachen von Versicherungsunternehmen geleistet wird. Das ist nicht der Fall. Versicherer sind Dienstleister, die Schadensersatzansprüche ausgleichen. Dabei sind sie jedoch stets bedacht, die Summe, die sie auszahlen, möglichst klein zu halten. Das ist ihr gutes Recht, und als Versicherter ist man froh, dass man ein Unternehmen finanziert, welches nicht ohne weitere Prüfung sein Geld zum Fenster rauswirft.
Ob das dann rechtens ist, wenn der Versicherer nur einen Teil der beanspruchten Summe auszahlt, müssen dann Gerichte entscheiden. Und die tun das nach Einzelfall. Eine generelle Mitschuld des Falschparkers gibt es nicht! Ich selbst bin schon mal einer Falschparkerin rückwärts in die Seite gerauscht, und meine Versicherung hat ihr sogar mehr Geld bezahlt, als ihr rostiger R5 wert war.