Liebe/-r Experte/-in,
gibt es einen beamtenrechtlichen Anspruch oder ein Rechtsmittel, wenn einem fortwährend aus vorgeblich personellen Gründen Stellenbewerbungen abgelehnt werden?
In einem Fall wurde mir sogar von Seiten meiner Personalabteilung davon abgeraten mich zukünftig überhaupt auf diese Stelle zu bewerben, was ich eine Frechheit finde!
Mit Bitte um Eure Hilfe/Auskunft,
dr.zimmerman.
Hallo,
ich vermute einmal, dass es sich hier um Stellenbewerbungen innerhalb der derzeitigen Diensstelle/Behörde handelt.
Dazu hätte ich noch ein paar Fragen:
wurden diese Stellen offiziell ausgeschrieben ?
Bestand für die jeweilige Stelle die erforderliche Ausbildung und Qualifikation ?
Wenn dies beides zutreffen würde, sollte man schnellstens seine Personalvertretung aufsuchen.
Evt. würde ich auch eine Bewerbung bei einer anderen Behörde in Betracht ziehen. Manchmal ist es sinnvoll diesen Weg zu beschreiten.
Gruß Merger
PS: vielleicht hilft auch diese Internet-Seite weiter -
http://www.beamten-informationen.de/startseite
Hallo Merger,
vielen Dank für Ihre prompte Reaktion.
Zu Ihren Fragen:
Hallo,
ich vermute einmal, dass es sich hier um Stellenbewerbungen
innerhalb der derzeitigen Diensstelle/Behörde handelt.
Richtig!
Dazu hätte ich noch ein paar Fragen:
wurden diese Stellen offiziell ausgeschrieben ?
Ja, wurden sie!
Bestand für die jeweilige Stelle die erforderliche Ausbildung
und Qualifikation ?
Ja!
Wenn dies beides zutreffen würde, sollte man schnellstens
seine Personalvertretung aufsuchen.
Das beantwortet nicht die Frage, ob man aus dieser Situation einen Rechtsanspruch auf die Stelle ableiten kann. Schließlich gab es immer Mitbewerber.
Evt. würde ich auch eine Bewerbung bei einer anderen Behörde
in Betracht ziehen.
Darüber habe ich auch schon nachgedacht!
Manchmal ist es sinnvoll diesen Weg zu
beschreiten.
Gruß Merger
PS: vielleicht hilft auch diese Internet-Seite weiter -
http://www.beamten-informationen.de/startseite
Grüße zurück,
dr.zimmerman.
Legen Sie gegen die letzte Ablehnung Widerspruch ein. Gegen die Widerspruchsentscheidung ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht zulässig. Reagiert die Behörde auf Ihren Widerspruch nicht innerhalb von 6 Monaten, dann erheben Sie Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht. Wenden Sie sich vorsorglich vorab an Ihren Personalrat und den Deutschen Beamtenbund oder Verdie um fachliche, politische und finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Viel Erfolg!