Hallo zusammen,ich habe eine Schwägerin die nach c.a. 27 Jahren sich öfnete.Sie wurde vom großen Bruder und Vater missbraucht.Meine Frage ist,wie soll ich mich als Schwager verhalten,denn ich will die Beiden nicht so davon kommen lassen.
Hallo,
du kannst gar nichts machen. Wenn überhaupt kann deine Schwägerin die Täter anzeigen, doch steht hier unter Umständen zu befürchten, dass die Taten verjährt sind.
Und bei allen verständlichen Gefühlen von Empörung: Verliere die Empfindungen des Opfers nicht aus dem Blick. Die Tat anzeigen bedeutet auch, sich noch einmal detailgenau vor Augen zu führen, was vor vielen Jahren passiert ist. Das muss man aushalten wollen und können - und das kann niemand anderes beurteilen, als das Opfer selbst.
Heißt: Was auch immer du tun willst: Besprich es vorher mit deiner Schwägerin und vor allem dränge und überrede sie zu nichts. Es ist ihr Leben um das es geht, nicht das deine. Sie und ihre Gefühle ernst nehmen ist viel wichtiger, als deine Racheglüste zu befriedigen.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo
Es ist ihr Leben um das es geht, nicht das deine. Sie und ihre Gefühle ernst nehmen ist viel wichtiger, als deine Racheglüste zu befriedigen.
Wenn, dann hätte auch nur sie das Recht auf Rache. Das heißt, wenn sie es nicht ausdrücklich sagt, hast du kein Recht darauf, sie zu rächen (vom Juristischen und Gesetzlichen mal ganz abgesehen).
Und wahrscheinlich - wie Jule schon mehr oder weniger sagt - möchte sie keinen Rächer, sondern einen Zuhörer. Einen, der sie trotz ihres dunklen Geheimnisses mag und akzeptiert.
Viele Grüße
Hi
Missbrauch verjährt erst 20 Jahre nachdem das Opfer 18 wurde, 10 Jahre nachdem das Opfer 18 wurde wenn es ein „minderschwerer Fall“ war. Wenn sie also nicht im Alter von 0 missbraucht worden ist, ist noch gar nichts verjährt. Verbreite sowas bitte nicht, wenn sich jemand öffnen möchte halten solche Gerichte ihn davon ab, dann heißt es „bringt ja eh nichts mehr“, oder informiere dich vorher, du schreibst doch sonst so gut informierte Beiträge.
Natürlich liegt die Entscheidung beim Opfer, aber das nochmal Durchleben muss bestimmt nicht schrecklicher sein als zu wissen, dass der/die Täter lustig weiterlebt und man ihm/ihnen evtl. noch begegnen muss, ganz abgesehen von den qualvollen Jahren in denen man mit ihnen zusammenlebte.
lg
Kate
Hallo Kate,
Natürlich liegt die Entscheidung beim Opfer
Ganz genau. Und deshalb sollten Außenstehende das bitte respektieren und nicht das Opfer dazu benutzen, ihre eigene Empörung ausleben zu können. Die Angst vor der Betroffenheit anderer ist nach meiner Erfahrung durchaus einer der Gründe, warum Opfer sich nicht öffnen.
aber das nochmal Durchleben muss bestimmt nicht schrecklicher sein als zu wissen, dass der/die Täter lustig weiterlebt und man ihm/ihnen evtl. noch begegnen muss, ganz abgesehen von den qualvollen Jahren in denen man mit ihnen zusammenlebte.
Das kann nur beurteilen, wer betroffen ist. Und auch dann nur für sich selbst und nicht für andere Betroffene. Was andere darüber denken, ist völlig unerheblich.
Schöne Grüße,
Jule
Wunderbar Jule, aber das hast du bereits gesagt.
Und ich habe nichts dagegen gesagt, nur dagegen, dass du Falschinformationen verbreitest, worauf du allerdings nicht reagiert hast. Schade. Ich hoffe du hast die Verjährungsfristen wenigstens zur Kenntis genommen.
lg
Kate
Hallo Kate,
Ich hoffe du hast die Verjährungsfristen wenigstens zur Kenntis genommen.
Ich habe lediglich geschrieben, dass die Tat unter Umständen bereits verjährt ist. Und das ist auch im vorliegenden Fall durchaus möglich. Dass es auch anders sein kann, hast du ja deutlich gemacht.
Schöne Grüße,
Jule