Forum Grundstücksrecht

Im Jahr 2001 wurde ein Grundstück mit angegebener Grösse von ca. 3500 qm erworben. Durch eigenes recherchieren wurde herausgefunden, das dieses Grundstück ca. 350 - 400 qm zu klein ist. Die Vermutung liegt nahe, das in den DDR Zeiten von diesem Grundstück diese Fläche abgezweigt wurde um darauf eine Zufahrtsstrasse für ansässigen Viehbetrieb zu bauen. Von älteren ansässigen Anwohner/Nachbarn wurde bestätigt, das diese Strasse damals nicht existierte und das dafür genutze Grundstück zu benanntem gehörte. Nun die Frage:

Sollte die Strasse das fehlende Grundstück sein, wie sieht es mit den zuviel gezahlten Steuern aus (Im Grundbuch wurde die Grösse ja nie geändert)
Verträge sind nicht zu finden oder zu bekommen also gehört sie wirklich jemand anderem (es wurde in den 70ern ein neues Flurstück eingetragen was dieser Grösse entspricht)
Wie kann man im allgemeinen Verfahren, ein Vermesser wurde schon eingeschaltet zur Grenzwiederherstellung,was kann noch getan werden,da die besagte Parzelle/Flurstück einem öffentlichen Träger gehört(Vorausgesetzt es wurde damals alles rechtmässig abgewickelt)

LG

Hallo,
zunächst vorab: für Grundstücke in der ehemaligen DDR gilt noch immer teilweise ein Übergangsrecht und nicht zwangsläufig „nur“ das (gesamt-)deutsche BGB. Es kommt sehr drauf an, wie zurzeit der DDR Eigentum daran begründet oder übertragen wurde.

Wäre es ein „rein westdeutsches Problem“, kommt es sehr auf den Inhalt des Kaufvertrages an. In D nimmt die Flächengröße nicht am „öffentlichen Glauben“ des Grundbuchs teil. Hat man also einen Komplettpreis für ein festvermessenes Grundstück bezahlt, ist die Größe (fast) egal (zumindest außerhalb der Größenordnung grober Irrtümer und das hier klingt nicht so). Das kommt daher, dass Flächenangaben in Grundbüchern manchmal viele Dutzende Jahre alt sind und früher (in etwa vor 1945 und erst recht vor 1900) nur relativ ungenau bestimmt werden konnten oder mussten.

Was man genau gekauft hat, steht recht deutlich im Kaufvertrag: ist es ein festes Grdst. (zu erkennen an fest vermessenen Teilen aus „Gemarkung Flur Flurstück“), gilt obiges. Für Teilflächen aus einem Grundstück vereinbart man üblicherweise einen m²-Ansatz und lässt zunächst vermessen.

Ohne genaue Kenntnis des KV kann man Dir nicht wirklich helfen. Vielleicht hat die Gemeinde, der der Weg „nun“ gehört eine kompetente Liegenschaftsverwaltung, die Du einfach mal ansprechen und fragen kannst.

Schönen Gruß
Schnabel

Auf den benannten Flurkarten sind die relevanten Stellen mit „NICHT NACHWEISBAR“ gekennzeichnet und die Steine die zur ursprünglichen Grösse passen würden liegen dahinter. Also einfach gesagt gibt es zwischen flurstück 1 und Flurstück 2 KEINE grenzsteine. Nach Vermessungsbüro sind die am Ende von Flurstück 2 zu findenden Steine die Grenzsteine von Flurstück 1 und damit wären wieder ca 3500 qm komplett. Da anscheinend auch keinerlei Kaufverträge existieren, die Gemeinde kann damit nicht aufwarten, scheint es sich hier auch nicht um einen damaligen Verkauf zu handeln. Daher kommt auch die Verunsicherung.
Auch war nur durch das Vermessungsbüro überhaupt ersichtlich das ein weiteres Flurstück besteht.Daher die Farge inwieweit da überhaupt etwas machbar ist und wie man es am besten anfängt.Grenzwiederherstellung soll montag sein.