Ich habe ein Buch geschrieben und der Verlag hat es im beiderseitigen Einverständnis und ohne schriftlichen Vereinbarungen gedruckt. Eine Honorarvereinbarung extra zum Buch gab es auch nicht. Ich wurde auf Stundenbasis beim Verlag bezahlt. War freier Mitarbeiter und die Vereinbarung auf Stundenbasis ist damit vor 2 3/4 Jahr aufgehoben.Jetzt habe ich mein Buch überarbeitet und laß es selbst drucken. Der Verlag will mir jetzt Schwierigkeiten machen,indem er sich da Rechte sichern will. Kann er das?
Hallo,
zunächst gilt zu prüfen, inwiefern das Buch im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit quasi als Auftrag geschrieben und später gedruckt wurde. Der Verlag kann sich somit auf den Auftrag berufen.
Darüber hinaus muss ein (Verlags)Vertrag nicht schriftlich vorliegen. Der Verlag kann sich somit auf ein eingeräumes Nutzungsrecht berufen.
Solange es sich um erkennbar eine Überarbeitung und nicht um eine vollständige Neuentwicklung des Buches zum gleichen Thema handelt, ist eine Einigung mit Kompromissen empfehlenswert.
Beste Grüße,
Claudine Hirschmann