Forum mietrecht gewerbe

Hallo,
ich stehe kurz vor der Anmietung einer Gerwerbefläche zur Büronutzung für 5 Jahre.
Was kann ich tun, wenn die Geschäfte schlecht laufen und die Fläche zu teuer wird?
Gibt es bei einem Gerwerbemietvertrag die Möglichkeit nach §540 BGB Untermieter zu stellen, wenn dieses im Mietvertrag nicht weiter behandelt wird?
Bzw. gibt es bei einer Vermieterseitigen Ablehnung die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung?
Oder kann man auch kündigen wenn man Nachmieter stellt?

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo Martin L HH,
Punkt I:
Also eigentlich wäre es so, dass du wenn nichts im Mietvertrag wegen der Untermiete steht, auch untervermietet wird. Aber genau lesen!!!
Punkt II:
Jährliches Kündigungsrecht vereinbaren, bei Geschäfts-Aufgabe ein Kündigungsrecht, oder aber Untervermietung vereinbaren!
Punkt III:
Geht im Gewerbemietrecht glaube ich nicht!!!Bei Google.de mal eingeben.
Rat: Sprich mit dem Vermieter über eine erstmalige Einjahres Vermietung, oder einer Obtion. Jeder gute und Verständnisvolle Vermieter macht dass, sonst Finger weg!
Schönen Gruß

Hallo
Ich würde diese Fragen mit dem Vermieter klären und die Antworten eventuell im Mietvertrag fixieren.

Hallo Martin,

es tut mir leid, aber bei Deiner Frage kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Sorry! ;o)

Hallo,
ich verstehe nicht wie ich zu diesem Thema als Spezialist ausgesucht werden konnte, da ich eigentlich Elektriker von Beruf bin und für Tierfragen zuständig bin wo ich mich gut auskenne. Ich kann dir zu diesem Thema leider nicht weiterhelfen tut mir Leid.

Gruß Oli

also wenn im Mietvertrag nicht aufgeführt ist, das du einen Untermieter mit rein nehmen darfst, darfst du es auch nicht außer es wird vorher schriftlich festgehalten als Zusatz, bitte nur schriftlich mündliche absprachen sind schwer nachzuweisen.
Wenn das Mietverhältnis über 5 Jahre läuft kannst du da vorher auch nicht raus und einen Nachmieter muß selbst wenn es im Vertrag einen Zusatz geben sollte der aussagt das du durch einen Nachmieter das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Frist beenden kannst, heißt dies noch lange nicht das der Vermieter mit diesem zufrieden ist und ihn zulasst.
ich hoffe ich konnte behilflich sein bei weiteren fragen.
[email protected]

Sorry, im Mietrecht kenne ich mich überhaupt nicht aus.

Da bin ich überfragt