Hallo ich habe ein problem, ich habe eine GmbH mit jemanden gegründet 50/50 mein Partner ist aber alleiniger Gesellschafter da ich einen Schufa eintrag habe.
Jetzt läuft die Firma nud ich werde rausgedrängt, Zeugen habe ich die sich auch vereidigen lassen würden das wir auch wirklich als Partner die Firma aufgebaut haben.
Habe ich Chancen mein Recht einzuklagen auf meine 50% der anteile?
Die Firma trägt auch die Initialien unserer Nachnamen.
Grüße aus Hamburg und schonmal danke für die Hilfe
Sorry, kann leider nicht weiter helfen.
Kein problem trotzdem danke für die Antwort
Nun, die Basis für das alles ist der Gesellschaftervertrag. Was wurde darin „genau“ vereinbart? Ich denke, hier kommst du ohne Rechtsbeistand weder zu deinem Recht, noch zu eine rsicheren Aussage.
Hallo Jens,
zunächst ist der Gesellschaftervertrag Grundlage für die rechtliche Beurteilung. Natürlich können Nebenabsprachen genauso bedeutsam sein, wenn, ja wenn sie nachweisbar sind In deinem Fall scheint das so zu sein. Zum weiteren wirst du natürlich Tätigkeiten ausgeführt haben, die typische für einen geschäftsführenden Gesellschaftet sein werden.
Also nicht rausdrängen lassen.
Gruß Pieter
Hallo Jens,
Antwort: NEIN!
Wie du schreibst, hast du zusammen mit jemenadem eine GmbH gegründet ohne dass du aber wirklich Anteile hast?! Ist das richtig? Wenn Ja, dann hast du auch keinen Gesellschaftervertrag, oder? Bist du im Handelsregister eingetragen? Also: Ohne Gesellschaftervertrag und ohne Eintrag als GF im Handelsregister kein Anspruch auf irgendwas!
Gibt es sonst irgendwelche schriftl. Unterlagen zu deiner position in der GmbH? Arbeitsvertrag etc…?
Zeugen sind da nicht relevant.
Worauf beruht dein Anteil von 50%?
Ole
Hallo,
so sorry, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß,
wetzi6
Guten Morgen,
wenn es keinen zusätzlichen noteriellen Vertrag gibt, sehe ich schwarz. Eine GmbH wird ja noteriell gegründet bzw. beurkundet, die Gesellschafter werden benannt etc.
Wer ist denn Geschäftsführer? Obwohl das eigentlich nichts bedeutet. Geschäftsführer können ja auch angestellt sein.Wäre aber eventuell mit den Zeugen und ihrer eidesstattlichen Aussage ein Pluspunkt.
Ob Zeugen ausreichen? Ich bezweifel es ehrlich gesagt. Aber ich würde schon einmal anwaltlichen Rat einholen.
Hier zeigt sich wieder einmal; bei Geld hört die Freundschaft auf…
Gruesse Barbara
Hallo,
es wäre wichtig zu wissen, ob Sie Gewinnanteile ausgeschüttet bekommen haben und Ihr Einkommen aus der Firma entsprechend über das Steuerbüro belegen können. Dann könnte man u.U. als stiller Teilhaber Anspruch geltend machen. Aber wer im Handelsregister als Gesellschafter eingetragen ist und das eingetragene Kapital bereit stellt, ist auch derjenige, welcher die Unternehmensgewinne /- und verluste vereinnahmen darf. Die Sache müsste nochmals geprüft werden und ich denke an einen Anwalt übergeben werden, sofern sich das geldmäßig auch lohnt.
Tut mir Leid, dass ich keinen besseren Rat geben kann.
Grüße aus Haltern, TT
Guten Tag Herr Polbacher, also, dass ist merkwürdig. Zum einem geben sie an zu 50% an der GmbH- wie auch immer eine Beteiligung zu besitzen-, zum anderem, dass ihr Partner alleiniger Gesellschafter ist. Eine GmbH wird durch einen Gesellschaftervertrag begründet, dieser wird auch notariell beurkundet. Die GmbH wird beim Registergericht eingetragen. Dieser Vertrag ist Grundlage des Wirkens und der Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft. Sind sie als Gesellschafter nicht durch diesen Vertrag erfasst, haben sie auch keine Einwirkungsmöglichkeit auf Geschicke der GmbH. Haben sie eventuelle Ansprüche gegen den eingetragenen Gesellschafter, so können sie diese ggf. zivilrechtlich durchsetzen. Bedienen sie sich des Rats eines versierten Anwalts. Die Anwaltskammen nennt ihnen entsprechende Anwälte, die z.B. auf Vertragsrecht spezialisiert sind. Viel Glück.
Hallo Herr Polbacher,
Ihr Problem ist von der Ferne und ohne die weiteren Einzelheiten zu kennen nicht zu beantworten. Sie sollten sich aber in Ihrem Fall direkt an einen professionellen Rechtsanwalt wenden, denn es handelt sich hier um ein juristisches Spezialgebiert, nämlich das des Gesellschaftsrechts und da ist definitiv ein Fachmann gefragt. Entsprechende Adressen erhalten Sie u.A. bei der Anwaltskammer in Ihrer Nähe.
Mfg
Dirk Jürgensen
Hallo,
zur Gründung einer GmbH ohne selbst Gesellschafter zu sein, gibt es z.B. den Weg, eine bevollmächtigte Person als Gesellschafter auftreten zu lassen und diesen per vertragliche Anweisung jegliches Handeln zu bestimmen. Offenbar haben Sie keine vernünftige Beratung von dem Notar oder einem Rechtsanwalt eingeholt und auf „Glück und Verderb“ den Hauptgesellschafter machen lassen.
Jetzt die Frage an Sie:
Wie, wodurch, mit welchem Geld, wohin einbezahlt, von welchem Konto usw. haben Sie sich an der GmbH beteiligt.
Wenn ich hierzu genaue Angaben haben, kann ich weiterhelfen.
Wenn Sie aber Ihren Anteil -und vielleicht auch noch ohne Zeugen- dem Gesellschafter gegeben haben, vielleicht auch nur einen kleinen Teilbetrag, dann sieht die Sache schwierig aus. Jetzt will ich aber nicht fantasieren und brauche Ihre genauen Angaben. Insbesondere über die Einzahlungen an die Gesellschaft. Übrigens: Was (Höhe) und wann, hat der Gesellschafter denn an die Gesellschaft einbezahlt?
MfG
PB
Hallo,
da der Partner als alleiniger Gesellschafter eingetragen ist, hat er auch die alleinige Verfügungsgewalt und haftet auch allein für die Firma. Der Firmenname hat keine rechtlchen Auswirkungen auf Ansprüche. Sollte allerdings ein schriftlicher Vertrag zwischen Dir und Deinem Partner existieren, der Deine stille Partnerschaft bestätigt, könntest Du versuchen ihn zu verklagen. Nur Zeugenaussagen sind vor Gericht oft nicht ausreichend. Speziellen Rat solltest Du Dir bei einem Fachanwalt holen.