Hallo!
Muß ein Rentner einen Minijob (400,- Euro) bei der Lohnsteuererklärung angeben bei einer monatlichen Rente von 1400 Euro Brutto? Renteneintritt Februar 2009.
Hallo!
Muß ein Rentner einen Minijob (400,- Euro) bei der Lohnsteuererklärung angeben bei einer monatlichen Rente von 1400 Euro Brutto? Renteneintritt Februar 2009.
Hallo!
Muß ein Rentner einen Minijob (400,- Euro) bei der
Lohnsteuererklärung angeben bei einer monatlichen Rente von
1400 Euro Brutto? Renteneintritt Februar 2009.
Hallo,
ja, außer:
-der Arbeitgeber versteuert den Minijob oder
-der Minijob wird schon mit 2% pauschal vom Arbeitnehmer versteuert.
Das muss man mit dem jeweiligen Arbeitgeber klären.
Gruß
Granini
Danke, für die schnelle Antwort. Helmuth1945
-der Arbeitgeber versteuert den Minijob oder
-der Minijob wird schon mit 2% pauschal vom Arbeitnehmer
versteuert.
Das ist doch zwei mal das Gleiche, der Arbeitgeber versteuert den Minijob mit 2 % pauschal.
Andere Möglichkeit wäre, auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten, die Steuer muss dann der Arbeitnehmer tragen.
Greetz
S_E
Das ist doch zwei mal das Gleiche, der Arbeitgeber versteuert
den Minijob mit 2 % pauschal.
Naja, im einen Fall holt sich der AG aber die 2% vom AN zurück, also ist nicht ganz das Gleiche!
Gruß
Wenn ich mich dunkel entsinne ist diese Abwälzung auf den AN zulässig (im Gegensatz zu den Pauschalbeiträgen), aber es ist nicht gerade gängig. Weiß gar nicht, ob ich das überhaupt schon einmal in einer Lohnabrechnung gesehen habe, ich bezweifele es gerade.
War nicht auch bei einer Pauschalsteuer immer der AG Schuldner dieser Steuer und nicht der AN?!
Hallo,
Weiß gar nicht, ob ich das überhaupt schon einmal in einer Lohnabrechnung gesehen habe, ich bezweifele es gerade.
jo, früher hätte ich das Gleiche wie du geschrieben… in den letzten 2 Jahren habe ich jedoch öfter mal Verträge mit Mini-Jobbern gesehen, in denen irgendwo stand „die pauschale LST trägt der AN“.
Es kommt also schon vor…
Freitags-Gruß von
Shannon