Forum strafrecht

Ein Bekannter von mir schreibt einen Kurzkrimi und darin beschreibt er folgende Situation:

Ein Jugendlicher (ca. 15/16 Jahre) schlägt einem Mädchen ins Gesicht.
Das Mädchen stürzt daraufhin, stolpert und fällt so unglücklich(?) dass sie sich schwer verletzt.
Die Folgen: Sie liegt 7 Tage im Koma, anschließend attestieren Ärzte eine irreparable zerebrovaskuläre Wahrnehmungsstörungen (Hirngefäßerkrankung, ähnlich einem Schlaganfall).

Wir diskutieren ob es strafrechtliche Konsequenzen für den Jugendlichen hat, da sein Schlag das eigentlich auslösende Moment für den Sturz ist.

Der Autor schreibt nun, dass der Vater des Jungen die ganze Sache dadurch löst, dass er die „Brieftasche aufmacht“.
Ich meine dagegen, dass zumindest die Eltern des Mädchens Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen können.

Hallo, bin zwar kein Strafrechtsexperte, aber hier wäre eine Strafanzeige zu fertigen, nicht wegen Fahrlässigkeit, sondern wegen einer einfachen Körperverletzung. Gruß, Manfred

Hallo, bin zwar kein Strafrechtsexperte, aber hier wäre eine
Strafanzeige zu fertigen, nicht wegen Fahrlässigkeit, sondern
wegen einer einfachen Körperverletzung. Gruß, Manfred

Danke für die Antwort.
Also wenn ich es richtig verstehe, dann ist bereits die Ohrfeige eine Körperverletzung nach dem StGB?
Gruß Jürgen

Hallo Jürgen, aber sicher, deshalb sollten alle Eltern, Vater wie Mutter mit Ohrfeigen vorsichtig sein. Und das mit der „Brieftasche“, Ich sage immer: Bestechung oder ähnliches ist heutzutage keine Frage der Moral mehr, sondern eine Frage der Höhe der Summe. Ab 1 Million werde auch ich schwach (ha,ha,ha) Gruß, Manfred

Hallo Manfred,
nochmals Danke.
Tja, bestechlich ist wohl jeder Mensch. Nur die Summe, bei der einer „anbeißt“, ist wohl unterschiedlich hoch.
Beste Grüße
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

danke für deine Anfrage! Ich will diese aus Sicht der Jugendgerichtshilfe beantworten.

Grundsätzlich hat sich der Jugendliche einer (gefährlichen) Körperverletzung schuldig
gemacht. Wäre das Mädchen zu Tode gekommen, wäre dies ein klassischer Fall einer
Körperverletzung mit Todesfolge.

Nun ist es so, dass im Jugendstrafrecht der erzieherische Gedanke bei der Ahndung von
Straftaten im Vordergrund steht. Dieser zielt u.a. darauf ab, dass Maßnahmen gefunden
werden, die dem Jugendlichen das Unrecht seiner Tat und seine Schuld deutlich machen,
ohne von ihm missverstanden zu werden.

Bei der Anwendung von Gewalt - hier ein Schlag ins Gesicht - muss der Jugendliche immer
auch mit der Verhängung von Jugendarrest rechnen. Zum einen wegen der Schwere der
Straftat zum anderen auch wegen der Gefährlichkeit - hier dem langdauerenden Koma. Ein
„paar Arbeitsstunden“ würden aller Wahrscheinlichkeit missverstanden werden. Ein weiterer
Aspekt ist, dass der Jugendliche womöglich eine verhältnismäßig große Schuld auf sich
geladen hat, die es für ihn gilt, wieder loszuwerden. Hier könnte die Verhängung von Arrrest
in Verbindung mit Arbeitsstunden geeignet sein.

Dennoch, manchmal liegen die Dinge ganz anders und dann reichen auch ein paar
verwarnende Worte aus, um den eh schon gestraften Täter (geprügelten Hund) trotz aller
Schuld zu ahnden. Und ein anderes Mal wiegt die Schuld so schwer, dass nur die
Verhängung einer Jugendstrafe infrage kommt, die dann mindestens sechs Monate dauert
und wo man auch entscheiden muss, ob man diese zur Bewährung aussetzen kann.

Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
Herzlichen Gruß
Birger

Hallo Birger,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Das deckt sich auch mit meinem laienhaften Sachverstand.
Interessant wäre vielleicht in diesem Zusammenhang noch, dass in dem Roman, dieser Jugendliche, später als Erwachsener erneut eine ähnliche Tat begeht, also ein Schlag gegen eine Frau. Der Autor sagt dem Leser, auch das sei wieder „nur“ ein Unfall gewesen. Beschreibt aber gleichzeitig, wie der Täter die Leiche verschwinden lässt und alle Spuren der Tat verwischt.
Ich denke, dass dies, Unfall hin oder her, bereits ein Mordmerkmal ist, bei dieser Handlungsweise.
Wie gesagt es geht nur um eine fiktive Geschichte. Ich möchte aber dem Autor helfen, solche,juristischen Fehler, zu vermeiden. Damit sein Roman glauwürdig bleibt.

Nochmals recht herzlichen Dank für Deine Ausführungen.

Beste Grüße
Jürgen

Hallo,

Der Autor schreibt nun, dass der Vater des Jungen die ganze
Sache dadurch löst, dass er die „Brieftasche aufmacht“.

damit könnte man bestenfalls die zivilrechtlichen Ansprüche regeln.

Ich meine dagegen, dass zumindest die Eltern des Mädchens
Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen
können.

Was die strafrechtliche Seite angeht: Hier dürfte es sich eindeutig um den Straftatbestand der schweren Körperverletzung handeln (http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html und http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html bzw. http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung#S…). In diesem Fall wird die Staatsanwaltschaft, sofern sie hiervon Kenntnis erlangt (z.B. Anzeige des Opfers oder der Eltern), von Amts wegen Ermittlungen einleiten und wohl auch Anklage erheben.

Bei diesem Tatbestand handelt es sich nicht um ein Antragsdelikt, siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt . Ist hinreichender Tatverdacht gegeben, wird die Staatsanwaltschaft in jedem Fall ermitteln und die Tat zur Anklage bringen. Da bei dieser Strafe grundsätzlich Jugendstrafe (http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafe) also Haft möglich ist, wird die Tat vor einer Schöffenkammer des Amtsgerichts am Wohnort des Täters zum Tatzeitpunkt verhandelt. Zum Strafmaß kann man nichts vorhersagen.

Noch Fragen?

Gruß

S.J.

Hallo S.J.,
vielen Dank für diese ausführliche Erklärung.
Ich sehe es, mit meinem laienhaften Sachverstand, genauso.
Ich bin der Meinung, dass es sich um ein Offizialdelikt handelt. Somit muss erst gar nicht Anzeige erstattet werden, sondern die Staatsanwaltschaft wird von sich aus tätig, wenn sie Kenntnis von dem Vorfall hat.

Beste Grüße
Jürgen

Hallo watership,

nun, Du liegst mit Deiner Vermutung nicht schlecht, aber auch nicht ganz richtig. In Wirklichkeit ist es noch etwas anders.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um den geschilderten fiktiven Kurzgeschichtenfall handelt. Sollte der Jugendliche in irgendeiner Form echt sein, würde ich ihm raten, schleunigst einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Zum Fall: Als Täter einer Körperverletzung (eine solche ist der Schlag ins Gesicht) ist man für alle schlimmen Folgen verantwortlich, soweit sie noch irgendwie auf dei Körperverletzung zurückzuführen sind. Der Jurist spricht da von äquivalent und adäquat kausal. Zusätzlich muss sich das spezifische Risiko einer Körperverletzungshandlung in der Folge verwirklicht haben.

Der Gesetzestext hierzu:

§ 226 Strafgesetzbuch (StGB): Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1.das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2.ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3.in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Auf den Fall bezogen bedeutet das, dass sich mit dem Schlag das typische Risiko verwirklicht hat, dass der oder die Geschlagene als Folge des Schlages stürzt und sich schwerere Verletzungen zuzieht. Diese Folgen, die unter die „Behinderung“ im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB fallen, hat der Täter zumindest fahrlässig verursacht, weshalb er nach § 226 Abs. 1 StGB wegen schwerer Körperverletzung bestraft wird. Allerdings nicht mit Freiheitsstrafe, sondern mit Zuchtmitteln nach Jugendrecht, da er ja erst 15/16 ist. Diese können jedoch auch bis 5 Jahre Jugendstrafe reichen (§ 18 JGG).

Für die Verfolgung einer schweren Körperverletzung braucht die Staatsanwaltschaft übrigens keinen Strafantrag (§ 229 StGB), sie muss nur davon erfahren. Das Öffnen des Geldbeutels durch den Vater kann trotzdem dazu führen, dass das Verfahren ohne Strafe beendet wird (Stichwort Täter-Opfer-Ausgleich, Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen etc.). Das klappt aber nur gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft und der Geschädigten bzw. den Eltern.

Falls die Kurzgeschichte veröffentlicht wird, könnt Ihr mich ja als externen Berater erwähnen :wink:

Viele Grüße,
Cage_and_Fish

Hallo Cage_and_Fish,

vielen Dank für Deine ausführliche Erklärungen.
Sie decken sich im Großen und Ganzen mit meiner Meinung.
Der Autor dieser Kurzgeschichte hat es m.E. sehr nachlässig geschildert. Und auf diesen Logikfehler wollte ich hinweisen. Sicher gibt es so etwas wie künstlerische Freiheit, aber krasse Logikfehler lässt auch der unbedarfte Leser einer Geschichte nicht durchgehen.
Ich schreibe selbst, allerdings keine Kurzgeschichten, sondern Romane. In einem Roman kann ich sicher mehr auf die Details eingehen, als in einer Kurzgeschichte.

Um die ganzen Rechtsfolgen zu umgehen, und die Geschichte für den Leser nachvollziehbar zu machen, habe ich ihm jetzt folgenden Vorschlag unterbreitet:

Er soll schreiben, dass der Protagonist die Ohrfeige verschweigt, das Mädchen verletzt am Boden liegend gefunden und den Rettungswagen gerufen hat (Zeugen des Vorfalls gibt es nicht). Bei den Folgeschäden wird sich das Mädchen auch nicht mehr an die Ohrfeige erinnern, oder wie es überhaupt zu dem Sturz kam. Dann kann auch der Papa die Brieftasche stecken lassen – es ist ja nix passiert.

Das ist sicher nicht die eleganteste Lösung, aber für den Leser glaubhaft.

Ich schreibe selbst zurzeit an einem Roman, in dem es um Versicherungsbetrug bei einer Reederei geht (Schiffsuntergänge). Das bedarf einer sehr ausführlichen Recherchearbeit, da ich, wie erwähnt, immer versuche grobe Logikfehler zu vermeiden. Es sollte halt für die Leserschaft glaubhaft und nachvollziehbar sein.

Nochmals ganz herzlichen Dank für Deine Antwort.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Jürgen