Wir sind Niederländer und haben in Deutschland ein Haus in die Zwangsversteigerung gekauft. Wir haben das Gutachten gut gelesen und der Zwangsverwalter hat uns das Haus gezeigt, also waren wir gut informiert über der Zustand des Hauses. Auf diesen Basis haben wir auf das Haus geboten und haben es bekommen.
Was der Zwangsverwalter uns aber nicht gesagt hat, ist das die Wasserleitungen einen Jahr bevor wir das Haus kauften, durch Frost geplatzt sind.
Wir haben von 2 Mitarbeiter des Wasserwerkes vor kurzem erfahren das der Zwangsverwalter bekannt war mit diesen Mangel weil er das Wasserwerk beauftragt hat das kaputte Wasseruhr zu ersetzen. Die 2 Mitarbeiter erzählten uns das der Wasserschaden vor einen Jahr umfangreich war weil die Wasserleitungen des Hauses nicht entleert waren.
Es ist schwierig zu akzeptieren das der Zwangsverwalter uns diese Information nicht gegeben hat weil wir jetzt in eine Sitaution sind die hohe Investierungen (ich schätze 5 bis 10.000) von uns fördern. Wenn wir gewusst hatten von diesen Mangel hatten wir erheblich weniger für diesen Objekt geboten.
Wir sind nicht gewöhnt Geschäfte zu machen mit nach unsere Meinung Falsche Information. Wir fühlen uns misinformiert.
Ist es möglich diesen umfangreichen Wasserschäden kompenziert zu bekommen. Wie soll man das machen?
Sorry, aber bei einer Zwangsversteigerung gibt es keine Garantie…Da heisst es gekauft wie gesehen.
Und leider ist der Eigentümer oder Verwalter bei einer Zwangsversteigerung nicht verpflichtet auf Mängel hinzuweisen
Oh, das ist natürlich nicht anständig von dem Zwangsverwalter. Allerdings gilt bei Zwangsversteigerungen die Maxime: „Gekauft wie besehen“. Bei einem normalen Verkauf wäre das anders, da hätte man das Recht, eine Preisminderung zu verlangen oder sogar den Kaufvertrag rückgängig zu machen. In einer Zwangsversteigerung ist das nicht möglich. Was der Zwangsverwalter sagt, ist auch nicht maßgeblich. Entscheidend ist das Gutachten, das ein vereidigter Sachverständiger angefertigt hat. Wenn in diesem Gutachten nichts von einem Wasserschaden steht und Ihr beweisen könnt, daß der Gutachter es wußte und böswillig oder leichtfertig verschwiegen hat, könnt Ihr den Gutachter auf Schadenersatz verklagen.
Viele Grüße von
Morelle
Antwort:
Der Zwangsverwalter hat als Aufgabe, das Objekt zu bewirtschaften (Mietenerzielung und/oder Instandhaltung des Objekts).
Er ist nicht zuständig für den Verkauf bzw. er ist
kein Ansprechpartner als Werber für den Verkauf.
In der Zwangsversteigerung gibt es keinen Käufer, sondern einen Ersteher, also der, der das Meistgebot im Zwangsversteigerungstermin abgibt und den Zuschlag erhält.
Der Ersteher ersteigert voll auf eigenes Risiko, ob gesehen oder nicht gesehen. Eine Gewährleistung irgend einer Art gibt es nicht. Ich selbst habe 1983 ein unfertiges Reihenhaus auf volles eigenes Risiko ersteigert.
Hätten Sie das Haus notariell gekauft (hierzu hätte der Eigentümer mitwirken müssen), dann wären Mängel, die zum Verkaufstag auch noch bestanden angesprochen worden, denn hier geht es auch um Gewährleistung.
Ein Haus kann aber auch ohne Gewährleistung verkauft werden, quasi „gekauft wie gesehen“.
Aber schwerwiegende Geschehenisse dürfte ein Verkäufer auch nicht verschweigen, sonst wäre das Irreführung.
Grundsätzlich gibt aber das gerichtliche Schätzgutachten den Zustand des Hauses wieder.
Grundsätzlich deshalb, denn sollte der Eigentümer den vom Gericht beauftragten öffentlich vereidigten Sachverständigen nicht ins Haus lassen, so kann dieser nur von aussen her schätzen.
Das würde aber im Schätzgutachten auch so stehen.
Warum steht im gerichtlichen Schätzgutachten nichts von dem früheren Schaden? Rufen Sie mal den Sachverständigen an, warum ihm das nicht aufgefallen ist.
Ich vermute, weil der Schaden behoben wurde.
Es kommt nicht selten vor, dass ein Objekt (meist steht es dann leer) unbewirtschaftet Schaden erleidet.
Vor allem ist Thema in solchen Fällen, dass Leitungen platzen, weil in der kalten Zeit das Wasser nicht abgelassen wurde.
Was mich wundert:
Im Schätzgutachten müssten solche Dinge eigentlich aufgeführt sein, wenn sie erkennbar waren.
Wenn dies nicht der Fall war, so muss im Grund der Schaden ausreichend beseitigt worden sein.
Sie sprechen von Zusatzkosten, führen aber nicht auf, welche dies sind.
Ich sehe keine Möglichkeiten.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich Ihnen raten, eine sogenannte Erstberatung bei einem Rechtsanwalt anzugehen, kostet in der Regel so um die 50 Euro.
Dann können Sie sich auch keinen Eigenvorwurf mehr machen, nichts unternommen zu haben.
Grüsse
Bracco
Hallo, da kann ich nur raten, einen Anwalt einzuschalten. Bei Maklern z.B. ist es so, dass sie für den Quatsch, den sie teilweise von sich geben, gerade stehen müssen. Dafür gibt es eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, die die Schäden des Maklers aufgrund falscher Beratung abdeckt.
Gruß
Dirk Werdin
hallo,
ihr habt ja wirklich pech gehabt mit dem haus. man hat glück, wenn man ein objekt vor der versteigerung besichtigen kann. meistens ist das schwierig. den zwangsverwalter kann man nicht belangen, weil man bei zwangsversteigerungen das objekt immer so kauft, wie es ist. das wird bei der versteigerung in der regel von den rechtspflegern auch noch mal gesagt. überraschungen sind aber oft vorprogrammiert.es war nicht o.k. vom zwangsverwalter, aber m. wissens kann man da nichts tun. sofort nach der ersteigerung eines objekts muss man es versichern. auch wenn ihr das getan habt, könnt ihr von der versicherung nichts erwarten, weil ganz klar ist, dass der schaden bereits entstanden ist, bevor ihr das haus ersteigert habt.
mit freundlichen grüßen
Hallo,
minderung oder zurücktreten oder schadenersatz vom Zwangsverwalter, er hat eine wichtige Eigenschaft
nicht genannt!
Auf alle Fälle dem Gericht melden und mit der Anwaltskammer drohen, das Verhalten ist grenzwertig
bis hin zu Betrug!
Gruß
Stephan Heller