Forward Darlehn ohne Grundbucheintrag

Hallo
Wir möchten gerne ein Forward-Darlehn abschließen und haben folgendes Problem:

-Hauskauf im Jahr 2006 und ein Darlehn mit 10-jähriger Laufzeit

  • Mängel am Bau es konnte 2006 nicht abgenommen werden, z. Zt. läuft das Gerichtsverfahren noch, der vom Gericht bestellte Gutachter hat die Mängel bestätigt, Bauträger versucht alles Mögliche um das Verfahren zu verzögern

Wir möchten uns die günstigen Zinsen sichern und ein Forward-Darlehn abschließen. Was benötigen wir als Unterlagen für die Bank, da wir ja noch nicht als Eigentümer im Grundbuch stehen.

Vielen Dank

Hallo,

hier sind zusätzliche Informationen erforderlich!

Hallo
Wir möchten gerne ein Forward-Darlehn abschließen und haben
folgendes Problem:

-Hauskauf im Jahr 2006 und ein Darlehn mit 10-jähriger
Laufzeit

Wer hat denn dieses Darlehen bewilligt ?
ohne eine grundbuchliche Sicherheit zu haben ?

  • Mängel am Bau es konnte 2006 nicht abgenommen werden, z. Zt.
    läuft das Gerichtsverfahren noch, der vom Gericht bestellte
    Gutachter hat die Mängel bestätigt, Bauträger versucht alles
    Mögliche um das Verfahren zu verzögern

Verstehe ich jetzt nicht -
wer kauft ein Haus das bauliche Mängel hat und zusätzlich von
der Baubehörde nicht abgenommen wurde ?

Wir möchten uns die günstigen Zinsen sichern und ein
Forward-Darlehn abschließen.

das nicht möglich ist, da lt. dem Text die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind.

Gruß Merger

Hallo Merger,

danke für die schnelle Antwort.

Das Haus war ein Neubau in 2006 und wurde nach Baufortschritt bezahlt. Wegen bestehender Mängel keine Bauabnahme und Einbehaltung der letzten Raten (daher keine grundbuchliche Eigentümerschaft). Klage auf Eigentumsumschreibung ist anhängig, aber noch nicht entschieden.

Die Frage richtet sich dahingehend, ob trotz der ‚ungeklärten‘ Eigentumsverhältnisse Wege aufgezeigt werden könnten, die eine Inanspruchnahme eines Forward-Darlehns möglich machen könnten.

Vielen Dank

Lisa1920

Wir möchten uns die günstigen Zinsen sichern und ein
Forward-Darlehn abschließen. Was benötigen wir als Unterlagen
für die Bank, da wir ja noch nicht als Eigentümer im Grundbuch stehen.

Bei der Sachlage würde ich mich nicht an eine neue Bank wenden, sondern an die, die die erste Finanzierung bewillligt hat. Da sie bereits im Risiko steht, sollte sie eigentlich nichts gegen ein Forward-Darlehen einzuwenden haben. Da die Objekt unterlagen bereits vorliegen, würde dann aktualisierte Einkommensunterlagen reichen.

Hallo Lisa,

Hallo Merger,

danke für die schnelle Antwort.

Das Haus war ein Neubau in 2006 und wurde nach Baufortschritt
bezahlt. Wegen bestehender Mängel keine Bauabnahme und
Einbehaltung der letzten Raten (daher keine grundbuchliche
Eigentümerschaft). Klage auf Eigentumsumschreibung ist
anhängig, aber noch nicht entschieden.

Wer ist denn Eigentümer des Grundstücks ?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank dir ein Darlehen bewilligt hat, ohne dass Du im Grundbuch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen bist.
Es sei denn, der Grundstückseigentümer hat den Darlehensvertrag mit unterschrieben.

Gruß Merger

Natürlich ist das möglich, da die Absicherung ja gegeben ist.
Einmal sind Sie mit der Auflassungsvormerkung gesichert.
Zweitens ist die finanzierende Bank ebenfalls gesichert.
Ich verstehe, dass Sie die aktuell niedrigen Zinsen für sich sichern wollen und den Weg eines „Forward-Darlehen“ gehen wollen. Dabei ist zu bedenken, dass Sie dabei ab Zeitpunkt der Beantragung oder bei anderen Banken ab Unterschrift des Darlehensvertrages die Feszschreibungsfrist läuft.
Beispiel:
Wenn Sie heute ein Darlehen mit einer 10-jährigen Zinsfestschreibung abschliessen, läuft diese Zeit ab heute. Wenn Sie dann in 4 Jahren das bestehende Darlehen ablösen, gilt die Zinsfestschreibung nur noch für die restlichen 6 Jahre!!!
Nur noch einen kleinen Hinweis: Banken sind keine Ratgeber, sie sind Verkäufer in eigener Sache. Das müsste sich eigentlich mittlerweile herumgesprochen haben.
Mit freundöichen Grüssen
Friedrich Pausch