Ich habe ein Forwarddarlehen mit 5% Sondertilgungsrecht jährlich abgeschlossen. Beginn erst im Februar 2012. Nun muß ich mein Haus leider Verkaufen. Jetzt finde ich im Kleingedruckten die Aussage, dass die Sondertilgungen bei der Berechnung zur VFE nicht berücksichtigt werden!!!
„Eine vertragliche Vereinbarung über eine VFE-Berechnung, die von der BGH-Methode zu Ungunsten des Verbaruchers abweicht ist unwirksam. Dies erst Recht, wenn dies nicht individuell sondern per Standardvertragsklausel, die der AGB-Inhaltskontrolle unterliegt, vereinbart ist.“
Ich würde sogar weitergehend eine Chance sehen, dass eine Nichtigkeit dieser Klausel möglicherweise zur Nichtigkeit der ganzen Regelung zur VFE führt.
Welche Chancen hätte ich aus dem Vertrag rauszukommen, ohne VFE zu zahlen ?