Meine Zinsbindung für ein Hypothekendarlehen läuft zum 31.03.2015 aus deshalb habe ich auf Grund des Zinstiefs im Mai 2012 ein Forwarddarlehen abgeschlossen.
Da ich seit März diesen Jahres erkrankt bin und mich im November diesen Jahres einer Rückenversteifungsoperation unterziehen muss. Der Ausgang der Operation ist ungewiss.Die Statistik bescheinigt eine Erfolgsquote von 60:40. Trotzdem habe ich natürlich Angst Erwerbsunfähig zu werden.Aus diesem Grund möchte ich mein Haus verkaufen bevor ich durch eine evtl. Erwerbsunfähikeit meinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und alles verliere.
Gibt es Möglichkeiten das Forwarddarlehen zu kündigen oder aufzulösen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen?
Es ist ja noch kein Geld geflossen und der Kreditgeber kann ja das Geld das er für mich für März 2015 reserviert hat noch anderweitig verleihen.
Gibt es Möglichkeiten das Forwarddarlehen zu kündigen oder aufzulösen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen?
Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der ist einzuhalten. Um die Vorfälligkeitsentschädigung wirst Du nicht herumkommen, es sei denn, der Käufer übernimmt dieses Darlehen.
Sehr geehrter Wonderer2004,
möglicherweise hilft ein Widerruf des Darlehens wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Viele Banken verwandten in der Vergangenheit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Mit einer fehlerhaften Belehrung kann die Widerrufsfrist noch nicht einmal in Gang gesetzt werden. Mithin ist dann die 14-Tagesfrist zum Widerruf auch noch keinesfalls abgelaufen. Ich würde das Darlehen einfach widerrufen und abwarten, was die Bank macht. Nimmt sie den Widerruf an, so sind Sie aus dem Schneider. Verweigert Sie dessen Annahme, so sollten Sie die Rechtmäßigkeit der seitens der Bank erteilten Belehrung von einer bankrechtlich versierten Kanzlei prüfen lassen (Kosten ca. 250,00 EUR). Erachtet diese die Belehrung als rechtsfehlerhaft, so beharren Sie auf Ihrem Widerruf und verweigern jede Zahlung. Im Extremfall droht dann ein Gerichtsverfahren.
Sollte der Anwalt dagegen keine Rechtsfehlerhaftigkeit der Belehrung erkennen, so müssen Sie die Zinsentschädigung zahlen oder dem Käufer das Darlehen mit übergeben. Der wird wahrscheinlich nur gegen einen gewissen Preisnachlass dazu bereit sein, das teurere Darlehen mit zu übernehmen. Das ist aber allemal günstiger als eine Zinsentschädigung.
Im Übrigen sind alle Programme zur Berechnung von Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigungen zur Berechnung einer Forwarddarlehensentschädigung ungeeignet, weil sie nicht imstande sind, die dreijährige zinsfreie Vorlaufzeit mit zu erfassen. Insoweit fallen alle von Banken gerechneten Forwarddarlehensentschädigungen weitaus zu hoch aus. Daher empfehle ich dringend eine gutachterliche Überprüfung der Entschädigung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt