Hallo zusammen,
ich habe einige strategische Frage zur Anschlussfinanzierung:
Ausgangslage:
vor ca. 10 Jahren gebaut und mit Bank A (war damals konkurenzlos günstig weil sie Kunden gewinnen musste…)finanziert. Die Grundschuld ist auf dieses Institut eingetragen ca. 140.000 EUR ca. 40% des Wertes:
damals gesplittet in 2 Hypotheken :
Hypothek 1: mit maximal damals noch absetzbarem Disagio
Hypothek 2: normal ohne Disagio ca. ein halbes Jahr später um keine Bereitstellungszinsen zu zahlen und den Geldfluss an den Baufortschritt anzupassen.
Situation in der Zukunft:
Hypothek 1: Zinsbindung läuft 10/2008 aus - Restwert ca. 36.000 EUR
Hypothek 2: Zinsbindung läuft 04/2009 aus - Restwert ca. 14.000 EUR
Jetzt möchte ich für dies Restwerte in Summe für 10/2008 ein Forwarddarlehn abschließen - dazu gibt es gute Angebote… allerdings nicht von Bank A. Der Berater von Bank B meinte für die Anschlussfinanzierung könne ja Bank A die Grundschuld abgetreten werden.
Jetzt meine Fragen:
Erfolgt die Abtretung komplett… das würde bedeuten ich sichere ein Darlehn von 50.000 mit 140.000 ab?
Oder…
gibt Bank A nur einen Teil der Absicherung, eben die abzusichernden 50.000 an Bank B ab.
Oder…
zickt Bank A und ich mache einfach eine neue Grundschuld (genug Luft ist ja da für Bank B auf und lasse mir die Grundschuld von Bank A in 04/2009 zurückgeben.
Gruss
Klaus K
Erfolgt die Abtretung komplett… das würde bedeuten ich
sichere ein Darlehn von 50.000 mit 140.000 ab?
Kannst Du machen, mußt Du aber nicht. Könnte Sinn machen, wenn Du von Bank B weitere Kredite möchtest.
gibt Bank A nur einen Teil der Absicherung, eben die
abzusichernden 50.000 an Bank B ab.
Das mußt Du auf jeden Fall machen.
zickt Bank A und ich mache einfach eine neue Grundschuld
(genug Luft ist ja da für Bank B auf und lasse mir die
Grundschuld von Bank A in 04/2009 zurückgeben.
Wenn Bank B sich darauf einläßt, geht das. Kostet aber unnötig Gebühren (Neueintrag Bank B, Löschen Bank A)
Gruss
Nordlciht
Erfolgt die Abtretung komplett… das würde bedeuten ich
sichere ein Darlehn von 50.000 mit 140.000 ab?
selbst wenn eine komplette Abtretung erfolgen würde, die Absicherung erfolgt immer nur zum valutierenden Betrag (=Kreditbetrag aktuell, 50.000), der Rest des noch offenen Nominalbetrages (=140.000) stellt eine Grundschuld zu Deinen Gunsten dar (=Eigentümergrundschuld)
Oder…
zickt Bank A und ich mache einfach eine neue Grundschuld
(genug Luft ist ja da für Bank B auf und lasse mir die
Grundschuld von Bank A in 04/2009 zurückgeben.
Sobald Du alle Verbindlichkeiten bei A abgelöst hast, darf diese nicht zicken, eine nachrangige Abtretung (also alles, was nach den noch bestehenden Verbindlichkeiten bei A noch vorhanden ist) ist dann grundsätzlich möglich (da ja, wie oben bereits erwähnt, dieser Teil der Grundschuld eine Eigentümergrundschuld darstellt) - Löschung und Neueintragung sind auf jeden Fall teurer