Guten Tag zusammen 
Mich interessiert:
Wie sind die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen im Praktikum? Wo kann man diese nachlesen?
Besteht eine Entgeltpflicht?
Mein Sohn macht seit August ein einjähriges Praktikum in einem Betrieb für Grafik- & Mediengestaltung.
Ihm wurde vorher mündlich (in meinem Beisein) eine Vergütung von 150 € monatlich versprochen. Leider hat er noch kein Geld bekommen und bekommt auch auf Nachfragen keine Antwort…Das ist ziemlich demotivierend für den Jungen, wie man sich vorstellen kann.
Ich möchte da auch jetzt nicht wie eine Glucke im Betrieb aufschlagen und den Praktikumsgeber an sein Versprechen erinnern…
Kann man da etwas machen?
Danke für Infos!
Hallo Koralle660,
Vertragsbestimmungen müssen im Praktikumsvertrag aufgeführt sein - Ihr Sohn hat hoffentlich einen Praktikumsvertrag erhalten und unterschrieben??
Grundsätzlich sollte das Praktikum ab drei Monate bezahlt werden. Ich glaube dennoch, dass es keine gesetzliche Regelung gibt - bitte nachprüfen, vielleicht gibt es mittlerweile was.
An Ihrer Stelle würde ich beim Arbeitsamt fragen (alle Arbeitgeber sind dort angemeldet).
Ihr Gedanke wäre schon richtig gewesen: Fordern Sie per Brief/eMail, also immer schriftlich, den Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber. Schreiben Sie darin was besprochen und vereinbart wurde und setzen ihm eine Antwortfrist.
Hoffe, das konnte helfen.
Viel Erfolg!
Hallo Sash,
vielen Dank für die Antwort.
Er hat einen Praktikumsvertrag unterschrieben, in dem aber der Bezahlungsteil offen gelassen wurde. Der Praktikumsgeber meinte, wir hätten da sein Wort, das die Bezahlung schon erfolgen würde.
Tja…leider ist dem nicht so. Eine gesetzliche Regelung gibt es wohl nur für freiwillige Praktika…diese müssen nach dem 3. Monat entlohnt werden, wenn ich das richtig verstanden habe.
Für Pflichtpraktika gilt dieses nicht und das macht sich nun der gute Mann zunutzen, denke ich.
Schade. Ich werde ihn aber bei Gelegenheit an sein Versprechen erinnern.
Schönen Tag 
Schade, dann ist wohl klar warum die Angabe fehlt. Das ist kein Zufall und kein Versehen.
Ich wünsche Ihnen vom Herzen viel Erfolg! So ein Verhalten ist unmöglich …
Gruß.