Hallo offline,
vielen Dank für deine Antwort, leider verstehe ich sie nicht. Vielleicht bin ich nur schwer von Begriff, aber wäre nett, wenn du mir auf die Sprünge helfen kannst.
er ist zwar heute eine Person des öffentlichen Interesses,
aber dieses reicht sicher nicht bis zum Zusammenhang ,mit
einer fiktiven Produktwerbung.
Und was sagt mir das jetzt?
Dann gibts natürlich noch das Urheberrecht über das nicht
angefragt wurde, das aber zusätzlich beachtet werden muß.
Meinst du den, der das Bild geknipst hat? Sprich, den, dem man den Fotoapparat in die Hand gedrückt hat: „Könnten Sie bitte mal…“?
Das find ich interessant… Heißt das, an dem Foto, das ich mache, weil ein Japaner mich vor Schloß Neuschwanstein darum bittet, habe ich ein Urheberrecht?
Hab ich ja noch nie so gesehen… interessant. Oder hab ich doch was falsch verstanden?
Das heisst es müssen 3 Zustimmen, es hat aber nur einer
Zugestimmt!
Wen meinst du jetzt genau mit den 3 Personen?
Ich gehe mal davon aus: Den Produktnutzer, den Präsidenten, und den Fotografen?
Meine Frage betraf ganz speziell den Präsidenten, und mir ist noch immer nicht klar, wie du diese Frage beantworten würdest: Könnte eine Veröffentlichung des Fotos auf einer Produktseite unter den gegebenen Umständen ok sein oder nicht, vorausgesetzt es war kein Fotograf, sondern ein zufällig dabei Gewesener und die Kamera des Produktnutzers.
Und: ja, richtig, es hat nur einer zugestimmt, und der Präsident wird das aus praktischen Gründen kaum tun (weil er wohl in der Regel Wichtigeres zu tun hat).
Immer noch gespannt auf Sichtweisen -
Gruß,
Julia