Hallo,
Hm, na gut du siehst ein Bild das auf deiner Seite war bei
E-Bay. Das mag ein Dorn in deinem Auge sein, aber ist es
Diebstahl? Das Bild ist ja nach wie vor auf der Seite,
Dies ist korrekt. Ein klassischer Diebstahl im Sinne der bisherigen Lebensweise der Menschheit ist dies sicherlich nicht. Vielleicht muss das Wort in Zukunft anders gedeutet/definiert werden.
Die Aneignung mag ja
nun teilweise vorliegen, aber die Wegnahme?
Unerlaubte Verwendung/Verbreitung
Ist ein Schaden entstanden?
Ja
Ein Schaden wäre ja nur
entstanden wenn der Fotograf das Bild zum Kauf anbieten würde
und ihm deshalb der Kaufpreis entgangen wäre.
Das Bild scheint wenigstens so gut gewesen zu sein, dass vom Verwender Interesse bestand. Schließlich hätte er den Fotografen kontaktieren und eine entgeldliche Verwendung vereinbaren können.
Warum zeigt Google ein Bild in der Suche ohne die zugehörige
Seite an?
Frag Google.
Ja, und warum schützt der Fotograf und Besitzer
sein Bild nicht gegen die Google Bildersuche und kopieren?
Wäre alles möglich.
Wie?
Das bisher angewandte Recht kann man nicht immer für die
digitale vernetzte Welt gebrauchen.
Die Gesetzestexte vielleicht nicht zu 100% - dafür läuft die Entwicklung etwas hinterher. Aber die Auslegung und die gefällten Urteile sind hier m.E. recht eindeutig und korrekt.
Niemand käme auf die Idee jemanden der ein Foto von einem
fremden Auto macht des Diebstahls zu beschuldigen.
Dies ist auch komplett etwas anderes und kann nicht als Vergleich herangezogen werden. Hier hat der Dieb auch den Fotoapparat selbt in die Hand genommen und abgedrückt, entwickelt, das Bild ggf. korrigiert.
Allerdings sehe ich ein gewisses
Schutzrecht bei eigenen Texten, Scripten und eigenen
Zeichnungen da der Zeitaufwand und die Alleinstellung hier
ungleich höher als bei einem simplen Produktbild ist.
Hast du schon einmal ein „simples Produktbild“ gemacht? Ich schon!! Auftraggeber wie IBM oder NCR sind bei „simplen Produktbilder“ ziemlich pingelig und ein Foto dauert oft mehr als einen kompletten Tag!!
Die Uraltriege der Juristen ist mit der Differenzierung aber
scheinbar überfordert und den Lobbyisten ausgeliefert.
Welchen Lobbyisten denn? Die der eBay-Verkäufer?
Es gibt ja viele Zeitgenossen die ihre Bilder und Videos
munter ungeschützt ins Netz stellen und sich dann über die
Verbreitung wundern. Das Web ist nun mal kein privates Fotoalbum.
Anders ausgedrückt: Das Web ist kein rechtsfreier Raum, wo ungestraft Sachen gemacht werden dürfen, die man in der Offline-Welt niemals machen würde! Nur weil es im Netz steht, heißt es noch lange nicht, dass es niemand gehört!!! Und dies ist das größte Problem des Internets!!!
Gruß
Falke