Foto mit einer Lizenz versehen

Hallo,

Person A hat mehrere Fotos von Person B geschossen.
Person B möchte diese Fotos nun Person A abkaufen und für die eigene Homepage, Flyer und Werbung für sich selbst nutzen. Person A ist damit einverstanden und möchte Person B mit dem Verkauf der Bilder das Recht einräumen, diese zu verwenden, bearbeiten und vervielfältigen wie auch immer Person B das möchte. Person A möchte allerdings immer als Urheber genannt werden. Diese Art und Weise der Nutzungsrechte entsprechen doch der Creative Commons Lizenz „CC BY 3.0“, zu der es auch einen entsprechenden Text gibt: http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/ bzw. http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode

Was muss Person A tun, damit eine ordnungsgemäße Lizenvereinbarung über die betreffenden Bilder zustande kommt? Müssen Person A und Person B den Text der Lizenzvereinbarung eigenhändig unterschreiben? Genügt die Übersendung der Bilder sowie des Lizenztextes per Email und eine Rückantwort von Person B, in der diese der Lizenzvereinbarung zustimmt? Müssen die Bilder selbst irgendwie mit dieser Lizenz gekennzeichnet sein, z.B. in den Metadaten oder durch die Aufprägung des Lizenzbuttons (http://creativecommons.org/about/downloads/) auf das Bild?

Danke für Antworten :smile:

Gruß
Yvette

Hallo,

Person A hat mehrere Fotos von Person B geschossen.
Person B möchte diese Fotos nun Person A abkaufen und für die
eigene Homepage, Flyer und Werbung für sich selbst nutzen.
Person A ist damit einverstanden und möchte Person B mit dem
Verkauf der Bilder das Recht einräumen, diese zu verwenden,
bearbeiten und vervielfältigen wie auch immer Person B das
möchte.

B möchte also die beschriebenen Nutzungsrechte von Urheber A erwerben.

Person A möchte allerdings immer als Urheber genannt werden.

Das ergibt sich aus § 13 UrhG.

Diese Art und Weise der Nutzungsrechte entsprechen doch der Creative :Commons Lizenz „CC BY 3.0“,

Das sind zwei paar Schuhe. Das bisher Beschriebene ergibt sich aus dem Urheberrecht, welches in D im UrhG beschrieben ist. CC Lizenzen basieren zwar auf dem UrhG, ersetzen dieses aber nicht.
Die genannte CC-BY-3.0-Lizenz würde grundsätzlich jedem die in der Lizenz genannten Rechte einräumen, was im geschilderten Fall vermutlich nicht geschehen soll. Eine CC-Lizenz wie die obige gilt für jeden und nicht nur für einen eingeschränkten Nutzerkreis.

Was muss Person A tun, damit eine ordnungsgemäße
Lizenvereinbarung über die betreffenden Bilder zustande kommt?

A erteilt B die vereinbarten Nutzungsrechte. Im beschriebenen Szenario würde A also B eine Rechnung über die vereinbarten Rechte schreiben.

Müssen Person A und Person B den Text der Lizenzvereinbarung
eigenhändig unterschreiben?

Nein, da eine Rechnung keiner Unterschirft bedarf.

Genügt die Übersendung der Bilder
sowie des Lizenztextes per Email und eine Rückantwort von
Person B, in der diese der Lizenzvereinbarung zustimmt?

Auch das ist möglich, grundsätzlich ist nichteinmal die Schriftform von Nöten.

Müssen die Bilder selbst irgendwie mit dieser Lizenz gekennzeichnet
sein,

Würde der Urheber unter CC-Lizenz stellen, so würde deren Bestimmungen gelten. Da das aber hier nicht der Fall wäre, wäre nur die vereinbarte Kennzeichnung anzubringen, hier also der Name des Urhebers.

z.B. in den Metadaten

Meinst EXIF-Daten? Das ist grundsätzlich zu empfehlen, auch wenn sich die Daten problemlos löschen lassen.

oder durch die Aufprägung des
Lizenzbuttons (http://creativecommons.org/about/downloads/)
auf das Bild?

Allerhöchstens, wenn das Bild unter CC-Lizenz stände. Grundsätzlich ist das aber nicht erforderlich.

Gruß

osmodius

Supi, danke für die Antwort! :smile:

Gruß