Foto von fremdem Haus - Rechtslage?

Hallo,
hab eine merkwürdige Frage.

Folgende Situation: Ich muss eine idiotensichere Anfahrtbeschreibung machen, die per Mail an die Gäste geht, aber nicht veröffentlicht wird (Internet oder so).

Dazu will ich markante Punkte fotografieren, darunter eben auch auffällige Miets- oder Eigentumshäuser (falls das was zur Sache tut?).

Passanten vermeide ich in den Bildern, aber: kann mich da jemand „dumm“ anmachen, von wegen „mein Haus fotografierst du nicht“?

Ist es ein Problem, dass die Bilder (notwendigerweise) mit Adresse an die Gäste gehen?

Wäre dankbar für eure Hilfe,
Gruß, Markus

Hi,

nein! Gebäude kannst du von außen fotografieren, solange du nicht hierzu auf deren Privatgrundstücke gehen musst. Einer Veröffentlichung steht auf nichts im Wege.

Gruß
Falke

nein! Gebäude kannst du von außen fotografieren, solange du
nicht hierzu auf deren Privatgrundstücke gehen musst. Einer
Veröffentlichung steht auf nichts im Wege.

Danke!
Ich will ja auch nicht Deutschland fotografieren und auf DVD verkaufen, das haben schon andere gemacht… aber in unserer schönen Kleinstadt weiß man nie :wink:
Gruß, Markus

Hallo,

wie weit ist denn das eigentlich eingeschränkt, wenn ich es jetzt aber tatsächlich ins Internet stellen wollte? Also um die Anfahrtsbeschreibung im Internet anzuzeigen. Ich meine die Suchmaschinen zeigen ja immer alle Bilder an wenn man das richtige Schlagwort eingibt? Kann man hier irgendwie angemacht werden oder Nachteile draus ziehen?

Gruss Ron

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