Foto von Geschäft?

Hallo, darf jemand die Mitarbeiter einer Pizzeria heimlich fotografieren und diese dem Zollamt zukommen lassen oder ist das rechtlich verboten?

Gruß

Hallo
Solange man die Pizzeria von außen ablichtet , besteht sicherlich kein Problem. Und wenn die Mitarbeiter durch die Scheibe erkennbar sind, ist es deren Problem.

Luise

Guten Tag,

natürlich darf man das nicht. Denn sowohl die Pizzeria als auch die Mitarbeiter haben ein Recht auf eigenes Bild. Ist auch im Grundgesetz verankert.

D.h. diese Fotos dürfen vor Gericht oder anderweitig nicht verwendet werden.

Zudem besteht für den oder die Betroffenen ein Unterlassungsanspruch, den ich vorsorglich geltend machen würde, damit die Fotos nicht durch tausende Hände gehen.

Schnellstens würde ich hier einen Anwalt beauftragen. Die Unterlassungsklage kann auch i.R. einer einstweiligen Verfügung, für die Pizzeria der Inhaber geltend machen. Jedoch für die Personen müßte dies jede einzelne geltend machen oder i.R. einer ‚‚Streitgenossenschaft‘‘.

Sehe ich anders
Hallo,

es gibt ein „Recht am eigenen Bild“, aber im Grundgesetz ist dies nicht verankert und ein Geschäft hat dieses Recht gar nicht.

Einen Laden darf ich von aussen fotografieren wie es mir gefällt. Dieses Bild darf sogar veröffentlicht werden (Internet, Zeitung, …).

Bei einer Person ist es komplizierter:

  • Ist eine Person nur als „Beifang“ auf einem Bild zu sehen, so darf dieses Bild ungefragt veröffentlicht werden (Bild von einer Veranstaltung etc.).
  • Ist eine Person zentraler Bestandteil des Bildes so darf dieses Bild nur mit Genehmigung der betroffenen veröffentlicht werden.
    Machen darf ich es jedoch immer, es gibt kein grundsätzliches Recht des „nicht-fotografiert werdens“ für Personen an sich.
    Dieses Recht gibt es nur für die Wohnung und „andere gegen Einblick geschützte Räume“ (§201a StGB).
    Alles was ich durch’s Schaufenster sehe ist nicht gegen Einblick geschützt.
    Ein Foto der Zollbehörde zu übergeben ist keine Veröffentlichung.

Sollte also jemand den Eindruck haben, dass in einer Pizzeria nur Schwarzarbeiter arbeiten und seinen „Tipp“ an die Zollbehörden mit einem Foto untermauern wollen, so ist dies IMHO legal.

Schickt er das Foto der Zeitung, dann macht er sich strafbar.

Viele Grüße

Lumpi

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Vielen Dank für die Antworten. Es wurde nicht die Pizzeria im Ganzen fotografiert, sondern nur eine bestimmte Person, die sich gerade zu diesem Zeitpunkt in der Pizzeria als Gast befand. Und dieses Foto wurde dem Zoll zugespielt als „Schwarzarbeiter“, obwohl diese Person nachweislich kein Mitarbeiter ist und alle Beschäftigten ordnungsgemäß gemeldet sind. Es gibt leider sehr viele Neider…

Hallo

natürlich darf man das nicht.

warum natürlich nicht?

Denn sowohl die Pizzeria als
auch die Mitarbeiter haben ein Recht auf eigenes Bild. Ist
auch im Grundgesetz verankert.

wo bitte genau im GG?

D.h. diese Fotos dürfen vor Gericht oder anderweitig nicht
verwendet werden.

Beweisverbot? Wohl kaum. Dann dürften Tankstellenvideos auch nicht zur Tätersuche verwandt werden.

Zudem besteht für den oder die Betroffenen ein
Unterlassungsanspruch, den ich vorsorglich geltend machen
würde, damit die Fotos nicht durch tausende Hände gehen.

das wirst du kaum verhindern können.

Schnellstens würde ich hier einen Anwalt beauftragen. Die
Unterlassungsklage kann auch i.R. einer einstweiligen
Verfügung, für die Pizzeria der Inhaber geltend machen. Jedoch
für die Personen müßte dies jede einzelne geltend machen oder
i.R. einer ‚‚Streitgenossenschaft‘‘.

hmmm… rausgeschmissenes Geld.

Es gibt kein grundsätzliches Fotografierverbot. Es gibt nur dann ein recht auf ein eigenes Bild, wenn es veröffentlicht werden soll oder den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft. Evtl. können datenschutzrechtliche Vorschriften greifen (wenn das Fotografieren zur Datensammlung dient). Ansonsten kann fotografiert werden.

Gruss

Iru

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Anmerkung o.T.
Hallo,
vielleicht solltest Du Dich mit Deiner Homepage nicht ganz so weit aus dem Fenster lehnen. „from the worlds global commercial lawyer firm“ könnte auch mal zu einer Abmahnung führen, wenn das jemand mal auffällt. Zumal Du hier nicht grad mit einem derart fundierten Wissen glänzt, dass man Dir das auch nur annähernd abnehmen würde.
Just my 2 Cents.
Gruß
loderunner

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Hallo,

aus Erfahrung weiss ich, dass der Zoll jedem anonymen Hinweis nachgeht.

ich sags mal so, die berühmte „Befähigung zum Richeramt“ kann ich in seiner Vita nicht erkennen…

Hallo,

Schickt er das Foto der Zeitung, dann macht er sich strafbar.

nein, denn ein „Schicken an die Zeitung“ ist keine Veröffentlichung.

Gruß

S.J.

Hallo,

vielleicht solltest Du Dich mit Deiner Homepage nicht ganz so
weit aus dem Fenster lehnen. „from the worlds global
commercial lawyer firm“ könnte auch mal zu einer Abmahnung
führen, wenn das jemand mal auffällt.

nicht nur das ist abmahnfähig. Jemand, der sich als „Layer“ bezeichnet (auch wenn er es nicht ist, was als solches schon höchstproblematisch ist) sollte § 5 TMG eigentlich kennen…

Zudem sieht die Internetseite eher so aus, als wenn ein 12-jähriger sie nach dem Schulunterricht gebastelt hätte.

Gruß

S.J.

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Tach,

Zudem sieht die Internetseite eher so aus, als wenn ein
12-jähriger sie nach dem Schulunterricht gebastelt hätte.

und in dem Alter sollte er auf jeden Fall besser englisch können.

Grüße,
-Efchen

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Hallo,

YMMD, ich kann mir das Grinsen immer noch nicht ganz aus dem Gesicht wischen. Die Seite und was man da so alles findet, ist ja wirklich herzallerliebst. Sehr beeindruckend, da kann man als popeliger deutscher Volljurist ja nicht ansatzweise mithalten. Wobei: Ein paar Anträge auf Zulassung als Arzt, Architekt, … könnte man ja auch mal schreiben.

Gruß vom Wiz

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Du bist fies
Hi!

Scheiße, eigentlich wollte ich jetzt ins Bett, aber nach der Seite muss ich jetzt erstmal dafür sorgen, dass die eingebrannten Buchstaben von der Netzhaut verschwinden.

Ok, ich könnte im Medizinbrett fragen, aber da ist keiner mehr - außerdem sehe ich gerade auch ncihts…

Gute Nacht
Guido