Fotodesign auf Gewerbeschein und Unfallversicherun

Hallo

Angenommen A hat vor ca 2 Monaten auf dem Gewerbeamt ein Gewerbe als Fotodesigner angemeldet und anschliessend auf dem Finanzamt seine Steuernummer beantragt. Nach 2 Monaten bekommt A dann ein Schreiben von der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung in dem was von einer gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung für das Gewerbe des Fotodesigner steht und dass A die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen zurückschicken muss…von wegen Unfallversicherung ist ja gesetzlich vorgeschrieben und sonst gibts ärger.

Jetzt meine Frage: Kann A auch anderweitig eine Unfallversicherung abschliessen? Z.B. bei der Krankenkasse bei der er eh schon gemeldet ist, oder muss er die Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft abschliessen? Ist eine Unfallversicherung zwingend notwendig?

Danke und Frohes Fest

Kristofer

Hallo Kristofer,

ich kenne das so, dass die Versicherungspflicht nur für Angestellte der Firma gilt, der Firmeninhaber selbst kann sich davon befreien lassen.

Gruß
BT

Hallo auch und danke erstmal für die Antwort. Mit welcher Begründung kann sich denn ein Firmeninhaber (auch wenn er einziger Mitarbeiter ist???) von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Gruss

Kristofer

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Hallo Kristofer,

ohne weitere Begründung.
Wenn der Firmeninhaber der einzige Mitarbeiter ist.

Gruß
BT

Erstens ist der Firmeninhaber kein Mitarbeiter von sich selbst, und zweitens besteht Pflichtversicherung:

http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen.htm

Grüße

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