Hallo
Angenommen A hat vor ca 2 Monaten auf dem Gewerbeamt ein Gewerbe als Fotodesigner angemeldet und anschliessend auf dem Finanzamt seine Steuernummer beantragt. Nach 2 Monaten bekommt A dann ein Schreiben von der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung in dem was von einer gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung für das Gewerbe des Fotodesigner steht und dass A die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen zurückschicken muss…von wegen Unfallversicherung ist ja gesetzlich vorgeschrieben und sonst gibts ärger.
Jetzt meine Frage: Kann A auch anderweitig eine Unfallversicherung abschliessen? Z.B. bei der Krankenkasse bei der er eh schon gemeldet ist, oder muss er die Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft abschliessen? Ist eine Unfallversicherung zwingend notwendig?
Danke und Frohes Fest
Kristofer