In Kindergärten ist es ja heutzutage recht üblich, dass Fotos gemacht werden und diese dann auch auf CD an die Eltern gegeben werden bzw. im Internetauftritt der Kindergärten veröffentlicht werden. Dazu habe ich folgende Fragen:
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Angenommen es werden Fotos in digitaler Form an die Eltern herausgegeben und einer von den Eltern verwendet diese missbräuchlich (z.B. im Internet, obwohl keine Freigabe dafür besteht). Wer muss hier rechtliche Konsequenzen fürchten? Oder anders gefragt: kann sich der Träger davor schützen, dass er in dem Fall „vor Gericht gezerrt“ wird?
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Kann ein Träger eine generelle Veröffentlichungsfreigabe von den Eltern verlangen? Also sowas in der Form ‚die Fotos dürfen veröffentlicht werden (z.B. im Internetauftritt der Einrichtung, in den Medien und in Druckerzeugnissen)‘? Und mit verlangen meine ich: entweder Du unterschreibst oder Du bekommst keinen Platz bzw. wir kündigen Dir.
Viele Grüße
Jette
Hallo,
ja, das mit den Fotos ist üblich und überwiegend von den Eltern gewollt.
Üblich ist auch, dass derjenige, der die Fotos / Filme macht, sagt wofür er sie verwenden will (Weitergabe an die Eltern) und wer dem nicht zustimmt, soll dies dann auch sagen. Die Bilder, wo das entsprechende Kind drauf ist (lässt sich ja oft nicht vermeiden, dass es doch irgendwo auftaucht), wird nicht weitergegeben, oder nur an die entsprechenden Eltern.
Wo ist das Problem?
Viele Grüße
Hallo Sinnvoll ist es vom Kindergarten sich eine schriftliche Einverständiserklärung zu holen (wg. Persönlichkeitsrecht), dass gemachte Fotos für Zweck A B und C verwendet werden dürfen (Werbematerial des KiGa: Flyer, Presse, Internet aber auch interne Aushänge), dann kann man eigentlich auch sicher sein, dass das Kind in schönen Positionen erscheint, denn wer will mit doofen Fotos Werbung machen.
MAn kann auch einzelne Bereiche erlauben (Flyer) und andere nicht erlauben (Internet)
Das Weitergeben an andere Eltern finde ich dagegen bedenklich, da die Fotos damit ausser Kontrolle geraten können. Auch da sollte der Kiga (als Urheberrechtsinhaber) Regeln festlegen, dass die Fotos nur zum privaten Gebrauch sind und nicht veröffentlich werden dürfen, bzw nur mit Genehmigung aller beteiligten (Kiga und Eltern aller sichtbaren Kinder).
Wenn dann schon mal ungewollt ein Foto von Kind A auf der Webseite der Eltern von Kind B erscheint, dann können die Eltern von Kind A wegen des Persönlichkeitsrecht direkt zu den Eltern von Kind B (oder sonstigem Webseitenbetreiber) gehn und die Entfernung verlangen und nochmals deutlich machen, dass das eigene Kind nicht im Internet erscheinen soll.
Ob der Kiga deshalb den Platz versagen kann, kann ich nicht sagen, da kommt es darauf an, wem er unterstellt ist (privat mag was anderes sein als städtischer „Grundversorger“) und ob er generell das Recht hat sich die Kinder auszusuchen.
Gruß burli
Hallo,
grundsätzlich gilt in einem Kindergarten ein Abbildungsverbot. Die Eltern müssen der Abbildung (Fotografieren) ausdrücklich zustimmen.
Ein Kindergarten ist ein besonders geschützter Raum. Es können auch Kinder hier „zu Gast“, wo der Aufenhaltsort durch ein Elternteil gegenüber Dritten geschützt werden muß (Stichwort Mutter und Kind im Frauenhaus).
In der Regel stimmen aber die Eltern bei dem Abschluss des Betreuungsvertrages etc. der Abbildung aber zu.
Werden genehmigte Bilder angefertigt, so sollten die Eltern bei dem Empfang der Bilder auf CD schriftlich gegenüber dem Kindergarten erklären, daß eine Weitergabe grundsätzlich nicht zulässig ist.
Christian
Zusatz
Man kann dem Kindergarten / dem Träger untersagen die Bilder für Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.
Christian
Guten Tag,
Das Problem besteht hier darin, dass der Träger es nicht akzeptieren will wenn man keine generelle(!) Einwilligung zur Veröffentlichung gibt. Wir dürfen also ihrer Meinung nach nicht frei entscheiden, sondern sollen jetzt zur Einwilligung gezwungen werden.
Sie weigern sich standhaft,
- zu sagen, wofür sie die Bilder konkret verwenden wollen. Da es sich um einen privaten Träger handelt, können wir auch nur raten zu welchen Werbezwecken die Fotos alles verwendet werden könnten.
- Bilder zu sortieren nach Kindern, für die eine Einwilligung existiert und solchen, für die keine existiert (das wäre zu viel Aufwand)
Gruss
Jette