Fotofallen

Hallo liebe wer-weiss-was-ler,

wer ein Jäger ist, weiss sicherlich was Fotofallen sind. Das sind kleine Fotoapperate die Bilder machen, sobald sich etwas in seinem Umkreis des Bewebungsmelders (auch in der Nacht) rührt.

Nun kommt einer der Mieter auf die Idee so eine Fotofalle in seinem klitzekleinen Badfenster zu installieren, um dem Laubengang im Bereich seiner Wohnungtür in Beobachtung zu haben. Der Mieter hatte nämlich vermehrt festgestellt, dass sich fremde Personen auf dem Laubengang aufhielten und ihre Nase an seiner Panoramescheibe platt drückten. Der Mieter wohnt als letzte Partei auf dem Laubengang, so dass keine fremden Leute (ausser vielleicht Postbote) an seine Wohnungstür müssen. Darf er so eine Fotofalle aufstellen?

Wie verhält sich nun der Fall, wenn es sich bei der Wohnung um einen Eigentümer handelt?

Lieben Gruss
Asmodine

Hallo Asmodine,

ich denke du spielst auf das Recht am eigenen Bilde (§22 KunstUrhG) an.

Dieses besagt im Wortlaut:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbeitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden […]

Wenn er die Bilder somit nicht verbreitet oder veröffentlicht verstößt er zunächst nicht gegen Rechte anderer.

Hoffe geholfen zu haben

Gruß,
k@@rsten

Hallo Kaarsten,

ich denke du spielst auf das Recht am eigenen Bilde (§22
KunstUrhG) an.

Ich habe zwar mal so etwas hier im Forum überflogen, aber in dem Fall ging es mir nicht um das Recht des Bildes.

Dieses besagt im Wortlaut:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten
verbeitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden […]

Wenn er die Bilder somit nicht verbreitet oder veröffentlicht
verstößt er zunächst nicht gegen Rechte anderer.

Dem Mieter oder Eigentümer geht es nur um die Sicherung seiner Wohnung. Die Bilder sollen nicht veröffentlicht werden. Ausser wenn ein paar Rabauken sich verbotenerweise Zutritt zur Wohnung verschaffen.

Der Mieter / Eigentümer ist sichtlich irritiert, dass sich fremde Leute im letzten fünften Geschoss des Hause ausgerechnet bei ihm - ebenfalls die letzte Wohnung im Laubengang - vor seinem Panoramafenster und Küchenfenster die Nase platt drücken, um Einsicht in die Wohnung zu erhalten. Seiner Meinung nach besteht hierfür gar kein Grund.

Hoffe geholfen zu haben

Sicher! Weil von dem Gesichtspunkt ich es noch gar nicht betrachtet hatte. Dieses blieb bei meinem Gedankengang völlig aussern vor.

Lieben Gruss
Asmodine