Fotograf geschützt ?

Hi Wissende,

ist der Berufsbegriff des Fotografen geschützt oder darf sich jeder Fotograf nennen ?

Wie sieht es mit „Atelier“ oder „Fotoatelier“ aus ? Darf ich (ohne Gewerbeanmeldung) sagen, dass ich ein Fotoatelier BILDERFEIN besitze ?

Darf ich z.B. Visitenkarten drucken:

Fotoatelier BILDERFEIN
Name, Vorname
Fotograf
Adresse
Telefon

Wenn ich Gewerbe anmelden müsste, wie ginge das dann genau ? Was wären Voraussetzungen ?

Danke für eure Hilfe
Gruss
Howy

ist der Berufsbegriff des Fotografen geschützt oder darf sich
jeder Fotograf nennen ?

Fotograf ist geschütz; ist ein Lehrberuf etc. Die IHK steht 5 Min. nach der Gewerbeanmeldung bei dir vor der Tür und möchte deine Meisterrolle sehen.

Was geht, wenn du dich Fotodesigner (oder so ähnlich…) nennst.

Gruß
Falke

Hallo, Howy…

mein Mann hat sich vor Jahren als Bildjournalist angemeldet, da er genau wie Du sich mit Fotografieren nebenberuflich selbstständig gemacht hat.
Ich weiß, dass man heute vorsichtig ausdrücken muss, sobald ein Atelier entsteht. Hier in unserem Ort gibt es deshalb ein Fotoatlier und eine Bilderfalerie, wobei in beiden das Gleiche gemacht wird. Am besten wird es sein, Du erkundigst Dich beim Bundes-Presse-Amt. Die wissen dies.

Liebe Grüße
Christiane

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