Hallo 
Guten Morgen,
nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an:
Kind P ist Kindergartenkind. Fotograf H kommt in den Kindergarten und macht Fotos von den Kindern - auf einem Motorrad oder in einem Auto. Am Nachmittag werden noch Geschwisterfotos gemacht. Mutter M fragt den Fotografen, ob er P (der sich auf dem Motorrad fotografieren ließ) auch auf dem Auto fotografieren könne (anstatt eines Geschwisterfotos). (Jeder vernünftige Geschäftsmann hätte sich gefreut - wenn M das Foto in Auftrag gibt, nimmt sie es auch ab - bedeutet Umsatz - bedeutet Gewinn.) Wie auch immer, Fotograf war ausgesprochen genervt unfreundlich und pampig - und lehnte ab. Mutter M ist durchaus direkt und hat Fotograf H eine harte, aber im Ton nicht danebengehende mail geschrieben und ihm ihre Meinung gesagt. H hat die mail nie beantwortet.
Nun sind die Fotos an den Kindergarten geliefert worden und H bewies Kindergartenniveau im Quadrat. Er hat sich geweigert, P’s Fotos mitzuliefern, weil er Differenzen mit M gehabt habe. M kann nur den Kopf schütteln über so viel Blödheit von H … ist jetzt aber irgendwie auf Konfrontationskurs eingestellt.
M stellt sich jetzt die Frage, ob durch das Fotografieren ihres Kindes bereits eine Art Vertrag mit dem Fotografen entstanden ist und sie von ihm verlangen kann, daß er die Fotos zur Ansicht herausgibt. (Ob sie dann auch eines abnimmt, das steht auf einem ganz anderen Blatt …) Weiter stellt sich M die Frage, ob sie von H verlangen kann, daß er umgehend die Negative mit den Fotos ihres Sohnes vernichtet.
M würde sich über Eure Einschätzungen freuen.
Viele Grüße
Katzen-Mama