Fotograf nebenberuflich. Gewerbe anmelden?

Hallo!

Ich bin momentan „hauptberuflich“ Student und arbeite als Aushilfskraft bei einem Finanzdatenlieferanten (Arbeite da auf Lohnsteuerkarte, 12-20 Stunden die Woche).

Nun besteht die Chance, dass ich für ein anderes Unternehmen (erstmal - andere Kunden werden wahrscheinlich mit der Zeit dazu kommen) diverse Fotoarbeiten erledige (Vor allem Werbefotografie, also für die Webseite, Produktfotos usw.).

Jetzt bin ich mir unschlüßig, wie ich das ganze am besten handhaben soll. Sprich muss ich dafür ein Gewerbe (als was?) anmelden, oder kann ich als Fotodesigner freiberuflich arbeiten. Die Einnahmen aus diesem Job werden 400€ im Monat erstmal auf jeden Fall nicht überschreiten (eher so bei 200€ im Monat liegen, da es nur um kleinere Arbeiten geht).

Grund für die Überlegung sind die hohen Kosten, die man als „handwerklicher“ Fotograf besonders zu Beginn hat - nämlich Beitrag für die Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft usw.

Auch Hallo,

Jetzt bin ich mir unschlüßig, wie ich das ganze am besten
handhaben soll. Sprich muss ich dafür ein Gewerbe (als was?)
anmelden, oder kann ich als Fotodesigner freiberuflich
arbeiten.

Produktfotos / Werbefotos sind klassisch gewerblich. Insofern gibt es keinen Spielraum für Entscheidungen (außer Schwarzarbeit). Nicht der Name ist entscheidend, sondern der Inhalt der Tätigkeit.

Grund für die Überlegung sind die hohen Kosten, die man als
„handwerklicher“ Fotograf besonders zu Beginn hat - nämlich
Beitrag für die Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft usw.

Soviel ist das für Neueinsteiger mi den ermäßigten Beitragssätzen nun auch wieder nicht.

Gruß
André

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Ok, danke schonmal! Ich würde dann am besten Werbefotografie in die Gewerbeanmeldung schreiben. Leider konnte mir bisher keiner zu 100% sagen, ob ich dann in die „gewerbliche“ Fotografie falle (sprich muss IHK beitreten) oder in die „handwerkliche“ Fotografie (HWK). Müsste ja meinem Verständiss ersteres sein.

Ok, danke schonmal! Ich würde dann am besten Werbefotografie
in die Gewerbeanmeldung schreiben. Leider konnte mir bisher
keiner zu 100% sagen, ob ich dann in die „gewerbliche“
Fotografie falle (sprich muss IHK beitreten) oder in die
„handwerkliche“ Fotografie (HWK). Müsste ja meinem Verständiss
ersteres sein.

Hallo!

Gewerbe und Handwerk schließt sich nicht aus, sondern ergänzen sich! Und der IHK tritt man nicht bei, sondern wird zwangsverpflichtet. Wenn du „Werbefotografie“ in deine Gewerbeanmeldung schreibst, hast du ca. 2 Tage später einen von der HWK bei dir, der deinen Meisterbrief sehen möchte.

Gruß
Falke

Wenn du „Werbefotografie“ in deine
Gewerbeanmeldung schreibst, hast du ca. 2 Tage später einen
von der HWK bei dir, der deinen Meisterbrief sehen möchte.

Hallo,

seit 01.01.2004 gilt in Deutschland die veränderte Handwerksordnung.

Zu finden in der Anlage B ist das „Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerksgewerbe oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)“.

Dort zwischen Edelsteinschleifer und Buchbinder ist der Fotograf zu finden.

Gruß
André

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Hallo,

richtig! Den Fotograf hatte ich dazwischen übersehen! Danke für die Korrektur.

Gruß
Falke