Fotografien auf Website einstellen

Guten Tag,

Frage; wenn Portraitaufnahmen im Rahmen einer Veranstaltung (Tag der offenen Tür) in der, sagen wir Kölnarena aufgenommen wurden, dürfen diese Bilder dann als Referenz auf die eigene Homepage gestellt werden? Am Eingang der Arena stand ein Hinweis (der Arena, nicht der Veranstalter), dass bei Betreten der Arena damit gerechnet werden muss, dass man fotografiert wird.

Danke für die Auskünfte.

Am Eingang der Arena stand ein
Hinweis (der Arena, nicht der Veranstalter), dass bei Betreten
der Arena damit gerechnet werden muss, dass man fotografiert
wird.

Du dürftest trotzdem gegen die Persönlichkeitsrechte der Fotografierten verstoßen, wenn du die Fotos trotzdem einstellst.
Es gab AFAIK auch schon Gerichtsurteile.

Hallo,
NEIN! Ohne Einverständniss der Leute ein klares Nein!
Nur weil da ein Schild steht heißt das noch lange nicht, das die Bilder auch noch veröffendlich werden dürfen.
gruß

Hallo!

NEIN! Ohne Einverständniss der Leute ein klares Nein!
Nur weil da ein Schild steht heißt das noch lange nicht, das
die Bilder auch noch veröffendlich werden dürfen.

Das ist so nicht richtig. Ich habe mich vor kurzem in dieser Frage von einer Juristin des Bayerischen Journalistenverbandes berarten lassen. Fazit: Eine Einwuilligung ist notwendig - aber die kann auch stillschweigend oder konkludent grgeben werden. Beispiel: Auf einer Party läuft ein Fotograf des Veranstalters herum. Drei Mädels nehmen sich in den Arm und grinsen breit in die Kamera oder machen Kußmund oder so was. Ergebnis: Einwilligung stillschweigend erteilt.

Die Einwilligung kann bereits dadurch erteilt worden sein, daß man sich dessen bewusst ware, fotografiert zu werden, aber in dem Moment nicht widersprochen hat.

UND: Die Einwilligung kann dadurch erteilt werden, daß man eine Veranstaltung besucht, bei der man sich eindeutig dessen bewusst ist, daß dort Foto- oder Film aufnahmen gemacht werden - zum Beispiel eine Übertragung des Musikantenstadls.

Natürlich wäre immer noch der Einzelfall zu prüfen, aber ein derartiges Schild kann tatsächlich bedeutren, daß der Besucher, der in Kenntnis des Schildes die Veranstaltung besucht, damit bereits seine Einwilligung gegeben hat. Aber wie gesagt: Dazu müßte man sich die näheren Umstände betrachten …

Gruß,
Max

Bleiben wir doch mal beim Sachverhalt.
Hier geht es darum, das jemand Bilder, die er gemacht hat nun zusätzlich anderes verwerten will. Selbst wenn eine Einwilligung gegenüber dem Veranstallter vorliegen würde, liegt die mit sicherheit nicht zur drittverwertung auf irgendwelchen Homepages vor.
Auch muss man hier unterscheiden zwischen Aufnahmen mit Einwilligungen, Schnappschüsse und vorallem, was den Leuten als Verwendungszweck angezeigt wird. Um bei deinen 3 Mädels zu bleiben, für sie es es ok, das ihr Bilder wohl in der Berichterstattung oder auf der Seite des Veranstallters genutz werden, sollten sie aber dann bei einer x bliebigen Seite auftauchen (Pornowerbung, Singlebörsen, Werbung für Fotoknipser usw) wären diese auch nicht begeistert und dies wäre auch nicht durch ihre einverständnis gedeckt.
gruss