Hallo!
NEIN! Ohne Einverständniss der Leute ein klares Nein!
Nur weil da ein Schild steht heißt das noch lange nicht, das
die Bilder auch noch veröffendlich werden dürfen.
Das ist so nicht richtig. Ich habe mich vor kurzem in dieser Frage von einer Juristin des Bayerischen Journalistenverbandes berarten lassen. Fazit: Eine Einwuilligung ist notwendig - aber die kann auch stillschweigend oder konkludent grgeben werden. Beispiel: Auf einer Party läuft ein Fotograf des Veranstalters herum. Drei Mädels nehmen sich in den Arm und grinsen breit in die Kamera oder machen Kußmund oder so was. Ergebnis: Einwilligung stillschweigend erteilt.
Die Einwilligung kann bereits dadurch erteilt worden sein, daß man sich dessen bewusst ware, fotografiert zu werden, aber in dem Moment nicht widersprochen hat.
UND: Die Einwilligung kann dadurch erteilt werden, daß man eine Veranstaltung besucht, bei der man sich eindeutig dessen bewusst ist, daß dort Foto- oder Film aufnahmen gemacht werden - zum Beispiel eine Übertragung des Musikantenstadls.
Natürlich wäre immer noch der Einzelfall zu prüfen, aber ein derartiges Schild kann tatsächlich bedeutren, daß der Besucher, der in Kenntnis des Schildes die Veranstaltung besucht, damit bereits seine Einwilligung gegeben hat. Aber wie gesagt: Dazu müßte man sich die näheren Umstände betrachten …
Gruß,
Max