Hallo,
darf ein Fremder ohne Erlaubnis den Innenraum meines geparkten Wagens fotografieren?
weiss da jemand was drüber?
Für mich ist das das gleiche als wenn jemand durchs fenster meine wohnung fotografiert.
gruss Wolfgang
Hallo,
darf ein Fremder ohne Erlaubnis den Innenraum meines geparkten Wagens fotografieren?
weiss da jemand was drüber?
Für mich ist das das gleiche als wenn jemand durchs fenster meine wohnung fotografiert.
gruss Wolfgang
Hallo!
Für mich ist das das gleiche als wenn jemand durchs fenster
meine wohnung fotografiert.
Für das Strafgesetzbuch nicht. Das verbietet Bildaufnahmen von Personen, die sich „in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“ befinden. Dass ein Auto keine Wohnung ist, ist juristisch im Zusammenhang mit Hausf4riedensbruch schon seit Ewigkeiten geklärt. Und auch das zweite Merkmal kann man kaum bejahen, grenzwertig wäre es allenfalls bei Wohnmobilen mit zugezogenen Gardinen.
Ich bin übrigens, lieber Moderations-Kollege, nicht der Meinung, dass alleine das Wort „mein“ die Frage zu einer Anfrage nach konkreter Rechtsberatung macht.