Fotografieren erlaubt?

Nachmals Hallo Zusammen,

Kann der derzeitige Mieter das fotografieren der Räumlichkeiten untersagen, da diese ja noch bewohnt sind?!

Mieter händigt gerne Grundriss der Wohnung aus.

Freue mich auf Feedback.

Danke vorab.

Nachmals Hallo Zusammen,

Kann der derzeitige Mieter das fotografieren der
Räumlichkeiten untersagen, da diese ja noch bewohnt sind?!

Hi, ohne die Erlaubnis des Mieters zum fotografieren, geht da nichts. Der Mieter muss die Fotografiererei nicht dulden!
MfG ramses90

Mieter händigt gerne Grundriss der Wohnung aus.

Freue mich auf Feedback.

Danke vorab.

Nachmals Hallo Zusammen,

Kann der derzeitige Mieter das fotografieren der
Räumlichkeiten untersagen, da diese ja noch bewohnt sind?!

Man wird den Vermieter ja nicht in die Wohnung lassen, folgedessen könnte er nur von außen nach innen fotografieren; dieses jedoch könnte als Verletzung der Privatsphäre angesehen werden, wenn auf dem Foto Eigentum des Mieters erkennbar wäre.

Schönen Tag noch.

Mieter händigt gerne Grundriss der Wohnung aus.

Freue mich auf Feedback.

Danke vorab.

Hallo,

Man wird den Vermieter ja nicht in die Wohnung lassen,
folgedessen könnte er nur von außen nach innen fotografieren;
dieses jedoch könnte als Verletzung der Privatsphäre angesehen
werden, wenn auf dem Foto Eigentum des Mieters erkennbar wäre.

Wenn das Eigentum des Mieters VON AUSSEN fotografierbar ist?
Ich wage das zu bezweifeln.

Grüße von
Tinchen

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Hallo,

Wenn das Eigentum des Mieters VON AUSSEN fotografierbar ist?
Ich wage das zu bezweifeln.

Ich nicht. Wie wär’s mit §22 KunstUrhG (http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html)? Und als Ergänzung dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#P…
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Wenn das Eigentum des Mieters VON AUSSEN fotografierbar ist?
Ich wage das zu bezweifeln.

Zu Recht.
Mit Recht am eigenen Bild hat das Nulkommanix zu tun. Es sei denn, der MIETER würde abgelichtet und das Bild öffentlich gemacht.
Liebe Grüße
Jo

Hallo lodenrunner,

Wenn das Eigentum des Mieters VON AUSSEN fotografierbar ist?
Ich wage das zu bezweifeln.

Ich nicht. Wie wär’s mit §22 KunstUrhG
(http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html)? Und als
Ergänzung dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#P…

Zitat aus deinem Link:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“
(Hervorhebung von mir)
Fotografieren von einem öffentlichen Platz aus ist ok, von einer Veröffentlichung der Fotos hat niemand was gesagt!

Grüße von
Tinchen

Hallo,
Du hast recht, der erste Link geht neben das Thema. Der zweite:

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#P…

trifft es aber doch. Nur das Gesetz ist ein anderes.
Gruß
loderunner (ianal)