Fotografieren in Gebäuden und Eigentumsrecht?

Hallo,

ich habe vor ca. 5 Jahren ein leerstehendes, baufälliges Haus von innen fotografiert. Die Eigentumsverhältnisse waren mir nicht bekannt. Ich habe das Bild im Internet gezeigt.
Seit einem Jahr gibt es einen neuen Eigentümer, der seit kurzem verlangt, dass ich es unterlasse, dieses Bild zu zeigen.
Er beruft sich auf das Eigentumsrecht am Grundstück und das Hausrecht.
Darf er das? Zu dem Zeitpunkt, wo das Bild gemacht wurde, war er doch kein Eigentümer?
Vielen Dank für Antwort.
Beste Grüße
Bob.

Jain … Er darf es nicht, aber Du auch nicht, da Dir keine Erlaubnis zum veröffentlichen vorliegt. Das Eigentumsrecht spielt hier keine Rolle, auch das Hausrecht nicht, da er es zu dem Zeitpunkt der Aufnahme nicht inne hatte … er kann also nichts Verlangen, der Vorbesitzer aber kann es … es sei denn, er ist offiziel dessen Rechtsnachfolger …

… er kann also

nichts Verlangen, der Vorbesitzer aber kann es … es sei
denn, er ist offiziel dessen Rechtsnachfolger …

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich verstehe es also richtig, dass, wenn der neue Eigentümer kein Rechtsnachfolger ist, er nicht von mir verlangen kann, das Bild zu entfernen?
Der Vorbesitzer hat sich nicht beschwert.

Das wäre wirklich sehr erfreulich.
Beste Grüße
Bob

Da du keinen Nachweis über den Zeitpunkt des Bildes hast… solltest du es lieber entfernen. Er greifen sogar Rechte des Architekten e.t.c…

Da du keinen Nachweis über den Zeitpunkt des Bildes hast…
solltest du es lieber entfernen. Er greifen sogar Rechte des
Architekten e.t.c…

Hallo, danke für deine Antwort. Das Haus wurde vor über 100 Jahren gebaut, den Architekten gibt es mir Sicherheit nicht mehr.

Ureheberrechte wirken bis zu 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers…

Du hast aber wiederum kein Recht das Bild zu veröffentlichen, da ja offensichtlich die Genehmigung dazu fehlt, den ohne genehmigung dürfen nur Bilder verwendet werden, die vom öffentlichen Raum aus gemacht worden sind und nicht die Privatsphäre verletzen (gezielter Shoot durch ein Fenster ect). Zeigt denn das Bild etwas, was den neuen Eigentümer koprementieren könnte oder gar seine Privatsphäre verletzt? Du kannst es auch gerne mal schicken oder einen Link dazu, dann kann man es evtl besser beurteilen

Hallo,

in jedem Fall hat der Architekt Rechte an den Aufnahmen, da diese nicht von öffentlich zugänglichen Wegen aus entstanden sind. Ob der neue Eigentümer hier Rechte geltend machen kann, wage ich zu bezweifeln, kann dies aber leider nicht rechtlich unterstreichen.

VG Chris

Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Mir geht es vor allem um den Eigentümer, nicht um den Architekten.
Der Eigentümer bezieht sich auf Eigentumsrecht und Hausrecht.

LG
Bob

Der neue Eigentümer hat kein Urheberrecht, zumindest kann er wohl kaum nachweisen, dass ihm beim Kauf Urheberrechtsansprüche übertragen wurden. Ich denke, er hat keinen Unterlassungsanspruch.