Fotografieren und Filmen in der Öffentlichkeit

Ist es erlaubt vom Balkon aus Fotos oder Filme vom Parkplatz und Spielplatz einer Wohnanlage zu erstellen wenn die Digitalkamera mit Stativ für jeden sichtbar wäre
und die Bilder/Filme nicht zu Verbreitung bestimmt wären?

Hallo Herbert.  Nach meinem Wissen dürfen keine dritten Personen ohne ihrer Erlaubnis fotografieren oder gefilmt werden. (Wo kein Kläger auch kein Richter)
Grüße BeLe1

Hallo BeLe1.  

Nach meinem Wissen dürfen keine dritten
Personen ohne ihrer Erlaubnis fotografieren oder gefilmt
werden.

Da liegst Du ganz einfach falsch. Es kommt ganz einfach darauf an, was/wen man fotografiert und warum.

Fotografieren nicht erlaubt wäre z.B. bei Eingriffen in die Intimsphäre (§ 201a StGB) oder
in Momenten, in denen durch eine Fotografie die Menschenwürde des Abgelichteten verletzt wird oder wo jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre.
Ansonsten darf man fotografieren (im öffentlichen Raum) wo und wie man will.

lg
Richard

Nein, diese technische Datenererhebung mit Eingriff in Rechte Dritter ist unzulässig: https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm

G imager

Hallo,

Balkon ist für mich aber kein öffentlicher Raum. Oder?

Dieter

Hi

Wurscht, die Kamera steht ja auf dem Balkon, nicht die Personen die möglicherweise gefilmt werden. Eine Straße z.B. ist meist öffentlicher Raum.

lg
Kate

Moin,

Wurscht,

Ist es nicht.

Auch der Aufnahmestandpunkt muss in der Öffentlichkeit liegen und jedermann zugänglich sein, wobei es im Hundertwasserhausurteil ((BGH, Urt. v. 5. Juni 2003, Aktz. I ZR 192/00) um eine Urheberrechtsverletzung und Veröffentlichung ging.
Dort wurde aus einer gegenüberliegenden Wohnung das Hundertwasserhaus in Wien fotografiert und die Bilder kommerziell verwurstet.
Von der Straße wäre es erlaubt gewesen(Panoramafreiheit), vom Balkon nicht.

Ich wollte damit nur zeigen, dass es nicht wurscht ist, wo die Kamera steht.

CU

Axel

Wurscht,

Ist es nicht.

Ist es wohl.

Auch der Aufnahmestandpunkt muss in der Öffentlichkeit liegen
und jedermann zugänglich sein, wobei es im
Hundertwasserhausurteil ((BGH, Urt. v. 5. Juni 2003, Aktz. I
ZR 192/00) um eine Urheberrechtsverletzung und
Veröffentlichung ging.

Eben. Wie Du ganz richtig anmerkst, ging es hier um einen vollkommen anderen Sachverhalt, der für die Ausgangsfrage absolut irrelevant ist.

Es ist bei Rechtsfragen nicht immer sinnvoll, ausschließlich Google zu befragen.

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Lies mal hier

Ist es erlaubt vom Balkon aus Fotos oder Filme vom P…

solange die auf den fotos abgebildete personen 
im falle des falles
durch diese fotos auf dich nicht zurück kommen können
und dich dadurch nicht verklagen warum auch immer
ist es legal.

auch legal ist wenn auf deinen in öffentlichkeit gemachten fotos
die abgebildeten personen sich nicht von der abgebildeten masse hervorheben,
z.B. durch expliziten fokussierung,
ist es legal diese fotos sogar in öffentlichkeit zu verbreitern,
ausgenommen, wenn eine person aus der masse dich darum bittet
deren abblidt unkenntlich zu machen

Sorry. Aber Dein Beitrag ist von vorne bis hinten Unsinn.

Ob etwas legal ist oder nicht, hängt von der Rechtslage ab und nicht, ob man „erwischt“ wird.

Und wenn jemand als Beiwerk auf einem Foto zulässigerweise erkennbar ist, kann er natürlich nicht auf Entfernung bestehen.

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