Fotografieren von Warenauslagen

Gehen wir im Folgenden davon aus, dass keinerlei Personen abgebildet werden.

Die Panoramafreiheit erlaubt es grundsätzlich, im öffentlichen Straßenraum nach Lust und Laune zu fotografieren und. sofern keine Markenrechte verletzt werden, die dabei entstandenen Bilder gewerblich zu nutzen.

Wie aber sieht es beispielsweise bei einem Markt aus, der sich im öffentlichen Raum befindet und auf dem Lebensmittel und/oder Kunsthandwerk verkauft wird? Dürfen a) die dort angebotenen Waren fotografiert und b) die Bilder gewerblich genutzt werden?

Hallo,

Fotografieren darf man im allgemeinen alles, nur wird vermutlich bei Kunsthandwerk vom Hersteller die Frage der Verwendung auftauchen, er/sie hat ja ein Urheberrecht/geistiges Eigentum. Gewerbliche Nutzung könnte ein Urheberrecht verletzen, wenn der Gegenstand einwandfrei identifizierbar ist.
Eine Überblicksaufnahme so einer Situation dürfte aber problemlos sein, nur der Marktorganisator könnte eventuell etwas dagegen haben.

LG
SL99