Liebe/-r Experte/-in,
darf mein Nachbar meinen Garten, der durch einen 1,80 hohen Sichtschutzzaun von seinem Grundstück getrennt ist, über diesen Zaun hinweg fotografieren? Dieser Teil des Gartens ist für niemanden sonst einsehbar und für diesen Nachbarn auch nur über den Zaun hinweg. Personen waren nicht im Garten.
LG
Korbine
Hallo
Soweit weit ich weis darf er es nicht, denn er dringt in deinen persönlichen Freiraum ein.da du extra einen hohen Sichtschutzzaun gezogen hast.Aber es gibt online Rechtsanwälte die dir nichts kosten wenn du sie im Netz fragst.Versuch es da mal.
Gruß Lutemau
tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.
Hallo Korbine,
erst mal muß ich mich entschuldigen, daß ich diese Anfrage übersehen habe. Habe gerade mein Postfach gemistet und diese noch offene Anfrage entdeckt.
Auch wenn es sich sicher längst geklärt hat, so möchte ich doch noch antworten.
Grundsätzlich ist dieses Fotographieren über den Gartenzaun ohne Rücksprache eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Ich würde den Fotograph darauf aufmerksam machen. Theoretisch könnten Sie ihn deshalb anzeigen, und wenn es Ihnen verständlicherweise gegen den Strich geht, daß er das tut, würde ich ihm sagen, daß Sie im Wiederholungsfall auch Anzeige erstatten werden.
Ein gutes Neues Jahr
wünscht
Greta