Fotograph in Schule

Darf ein Fotograph in die Schule kommen, um einzelne Porträtaufnahmen von den Kindern zu machen?
Gibt es ein Gesetz, das gegen dieses Vorhaben spricht und wenn nein, dürfen die Lehrer gegensprechen, wenn die Fotos aber von den Eltern gewünscht (z.B. 1. Klasse) werden.

Hallo Chantale,

Normalerweise läßt sich die Schule hier von den Eltern eine entsprechende Erlaubnis geben.

Gegen den Willen der Eltern geht es jedenfalls nicht.

Gruß!

Horst

Hallo,
ob ein einzelner Lehrer dies darf kann ich nicht sagen, jedoch obliegt der Schule, bzw. dem Schulträger das Hausrecht.
Derjenige, der das Hausrecht wahrnimmt, darf das Betreten des Geländes, zu welchen Zweck auch immer, untersagen. Ggf. auch einem Fotografen.
Inwieweit nun diese Fotomaßnahme generell mit wem auch immer abgestimmt werden muss, lässt sich nur aus dem Schulgesetz ableiten.
Ein Lehrer wird aber wohl die Möglichkeit haben, den Zeitpunkt zu bestimmen, wann die Bilder gemacht werden dürfen. Einen Unterrichtsausfall muss er nicht hinnehmen, es sei denn, er bekommt Anweisung dafür.
Also Du siehst, so einfach ist es nicht diese Frage mit ja oder nein zu beantworten.
Wie schon geschrieben können Eltern ihre Zustimmung für Fotos verweigern, aber so wie ich Deine Frage lese, hat wohl ein Lehrer die Fotoaktion torpediert.
Gruß Rumkburak

Hallo,
aus der (hessischen) Schulpraxis:
Die Schule arbeitet in der Regel mit einem Photographen zusammen (die Sekretariate bekommen immer wieder Anfragen von Photographen und bleiben gern bei den bekannten - aber natürlich bestimmt eigentlich der Schulleiter, welcher Photograph kommt). Termine schlägt der Photograph vor, der Schulleiter segnet ab, die Lehrer nicken es ab (pro Klasse „kostet“ das etwa 1 Unterrichtsstunde). Die Lehrer sprechen normalerweise untereinander ab, wem es wann am besten passt.

Gibt es Differenzen wegen des Photographens bzw. des Termins ist das eine Sache, die in der Lehrerkonferenz gesprochen und geklärt wird.
Ein einzelner Lehrer kann nur im Einvernehmen mit der Schulleitung seine Kooperation verweigern.

Gruß
Elke

Hallo Horst,

Normalerweise läßt sich die Schule hier von den Eltern eine
entsprechende Erlaubnis geben.

Wenn ich die Termine von Fotografen, die meine beiden Kinder in der Schule (oder auch im Kindergarten) abgelichtet haben, zusammenzähle, so komme ich auf rund zwanzig Stück. Bei keinem (!) Termin wurden die Eltern um Zustimmung gebeten!

Rechtlich problematisch ist ja auch nicht die das Fotografieren ansich, sondern lediglich eine Veröffentlichung der Bilder! Da die Bilder i.d.R. nicht veröffentlicht werden ist eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten IMHO nicht notwendig.

Grüße von
Tinchen

Hallo,
du hast vollkommen recht. Es würde auch einfach den Aufwand sprengen, jedesmal die Erlaubnis einzuholen. Es funzt eher umgekehrt: es ist eine Bringschuld. Die Eltern werden in der Regel über den anstehenden Fototermin informiert (man will die Kleinen ja auch hübsch anziehen an diesem Tag, bzw. zum Einschulungsfoto nochmal die Schultüte mitbringen). Wenn es dann von seiten der Eltern den Wunsch gibt, dass das Kind NICHT fotografiert werden soll, dann können sie das der Schule/dem Lehrer mitteilen.

Und genau wie du das sagst: anders ist es, wenn es sich um ein Bild handelt, das veröffentlicht werden soll. Wir machen regelmäßig ein Bild mit allen Schülern der Schule - das kann von den Eltern gekauft werden und es hängt im Zimmer der Schulleitung und in manchen Klassenräumen. Letztes Jahr wollte aber das hiesige IHK eines der Bilder für eine Veröffentlichung - da wurden die Eltern vorher um Erlaubsnis gefragt, die zwei Kinder, bei denen die Eltern das nicht wünschten, waren auf dem Bild, das ans IHK ging, nicht mit drauf. Für den internen Gebrauch wurde ein zweites Bild gemacht.

Gruß
Elke

Hallo, erstmal Danke für Eure Antworten.

Mir geht es hier aber um das „Fragliche“ Gesetz.

Gibt es eins, daß besagt, daß es nicht erlaubt ist, da es die Möglichkeit gibt, daß der Fotograph die Bilder veröffentlichen könnte.

Wir Eltern würden unsere Erlaubnis dazu ja geben.

Es sind die Lehrer, die sich auf dieses „Gesetz“ berufen und ablehnen.

Neulich waren Filmaufnahmen in der Schule, wo wir Eltern vorher nicht um Erlaubnis gefragt wurden und dieser Film war dann über einen Sender bzw. über Internet zu sehen.

Hallo,

Mir geht es hier aber um das „Fragliche“ Gesetz.

Schulgesetz ist Ländersache, d.h. klick dich zu dem Kultusministeriums des zuständigen Bundeslandes durch und suche das Schulgesetz durch. In Hessen wird aber soweit ich weiß, darin nichts über Schulphotographen gesagt, sondern da gelten dann die allg. Gesetze über „Recht am Bild“ (hierzu quillt das hiesige Archiv über).

Gibt es denn einen Grund, warum die Schule das nicht möchte?

Gibt es eins, daß besagt, daß es nicht erlaubt ist, da es die
Möglichkeit gibt, daß der Fotograph die Bilder veröffentlichen
könnte.

Wir Eltern würden unsere Erlaubnis dazu ja geben.

Es sind die Lehrer, die sich auf dieses „Gesetz“ berufen und
ablehnen.

Die Lehrer /bzw. die Schule haben genauso ein Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, wenn es sich nicht um Nachrichten von allgemeinem Interesse handelt (grob: ein Zeitungsbericht über eine Schule ist etwas anderes als die Reklameseite eines Photographen).

Neulich waren Filmaufnahmen in der Schule, wo wir Eltern
vorher nicht um Erlaubnis gefragt wurden und dieser Film war
dann über einen Sender bzw. über Internet zu sehen.

Das waren wohl Nachrichten. An unserer Schule wird öfter gefilmt (Vorzeigeobjekt). Wir versuchen dann Kinder, wo wir wissen, dass die Eltern das Filmen/Photographieren nicht gern sehen, etwas hinten zu halten oder die Filmcrew in andere Klassen zu schicken (es sind nur wenige, die sich verweigern). Du siehst also, ich kenne das Problem nur andersherum.

Gruß
Elke