Fotohonorar bei Veröffentlichung

Hallo,

entschuldige, aber dein ton klingt sehr süffisant.

Das gilt den Leuten, die hier eine schwere Verletzung von Persönlichkeitsrechten sehen. Ich wundere mich immer wieder, welche persönliche Daten die Leute ins Internet stellen.
Ich meine damit nicht die Fragestellerin, die meiner Ansicht nach die Sache richtig einschätzt: als sehr ärgerlich aber nicht verfolgenswert. Mein Vorredner sieht dagegen gleich eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte und packt das GG aus - eine rechtlich äusserst schwere Keule. Dabei hat er es versäumt die Kommentare auf der von ihm verlinkten Seite zu lesen. Daher der süffisante Ton.

auch ich habe mein porträt und allerhand andere bilder von
meiner person auf meiner webseite. ich bin aber weder tänzerin
noch fotomodell noch will ich mich selbst bewerben noch
weltweit bekannt werden.

Du schreibst es selbst: hier ist ein wichtiger (wenn nicht sogar ein rechtlich entscheidender) Unterschied. Die Bauchtänzerin ist eine darstellende Künstlerin, die sich bei einer Darbietung ablichten lässt. Das Foto wird mit ihrer Einwilligung auf eine Webseite gestellt. Hier ist zu unterstellen, dass dies zur Steigerung der eigenen Bekanntheit geschieht. Die Künstlerin will offensichtlich in ihrer Kunst zu einer „relativen Persönlichkeit der Zeitgeschichte“ werden. Das ist völlig legitim und für eine Künstlerkarriere wichtig, auch wenn es nur ein Hobby ist.

Im weiteren wirfst du mehrere Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören:
(i) Urheberrechtsverletzung (unstrittig). Nicht einmal die Zeitung bestreitet das.
(ii) Das Recht des Fotografen auf Nennung seines Namens wurde missachtet, wie an anderer Stelle kurz erwähnt wurde (unstrittig).
(iii) Verletzung der Persönlichkeitsrechte (strittig)

  1. NIEMAND darf mein gesicht auf seine webseite stellen, da
    dieses foto mein eigentum ist! es ist völlig wurst was
    abgebildet ist. dasselbe gilt für meine fotos vom grazer
    uhrturm, meiner katze und der klagemauer.

(i)

  1. NIEMAND anderer darf mein gesicht veröffentlichen, da ich
    dem nicht zugestimmt habe. ich bestimme selbst, wo mein bild
    auftaucht.

Korrekt. Siehe oben. Du bist aber auch keine darstellende Künstlerin. Damit fällt ein Indiz für „relative Persönlichkeit der Zeitgeschichte“ weg.

zuguterletzt… sollte mein bild in einem ehrenrührigen
zusammenhang veröffentlicht werden, käme noch eine dritte
sache hinzu: beleidigung.

Sorry, was soll das jetzt? Das ist sonnenklar. Davon war im fiktiven Ausgangsfall nicht die Rede. Im fiktiven Zeitungsbericht geht es um die Urlaubsgewohnheitden der Deutschen. Wenn das mit einer Bauchtänzerin illustriert wird, ist für mich nichts Ehrabschneidendes zu erkennen.

Ciao R.

Ich klinke mich jetzt aus der Teil-Diskussion aus. Die Argumente, die hier gebracht werden sind zwar korrekt, haben aber mit der Frage wenig zu tun und helfen der Fragestellerin nicht weiter.

Hallo und Guten Tag,
wollte nicht, daß meine Frage so große Diskussionen auslöst :wink:))
Aber ich freue mich über Eure Meinungen.
Eigentlich bin schon der Meinung wie Dataf0x.
Ich stelle es nochmal kurz klar:
Ich bin Tänzerin und ich werbe für mich auf meiner HP mit meinen Bildern.
Aber ich werde es nicht hinnehmen, wenn eine Zeitung (und Journalisten sollten sich mit Fotorecht auskennen!!!) mit meinem Bild wirbt für eine Sache, die mit mir gar nichts zu tun hat.
Ich kann doch auch kein Bild von Roland Kaiser nehmen (immerhin auch eine Person des öffentlichen Lebens mit Bildern, die für ihn werben) und damit einen Zeitungsartikel schmücken, wo es um die Kleidungsvorlieben der Italiener geht.
Aber hallo, die Reaktion von Herrn Kaiser würde ich gerne erleben (wobei ich glaube, daß kein Journalist ein Bild von Roland Kaiser einfach so veröffentlichen würde - das kann man nur mit vermeintlich unbekannten Tänzerinnen machen…)
Ich fühle mich schon in meine Persönlichkeitsrecht angegriffen und ich fühle mich beklaut und ich mein Rechtsanwalt hat mir auch bereits
versichert, daß das Recht klar auf meiner Seite ist - ganz einfach gesagt ist es Diebstahl. Zumal ja auch bewußt mein Name auf dem Bild abgeschnitten wurde!
Ich werde auf jeden Fall an der Sache dran bleiben und nochmals gesagt, mit 200 Euro gebe ich mich nicht zufrieden. Das mag bestimmt viel Geld sein, aber es ist Diebstahl und nicht die Nutzunggebühr für ein Bild.
Liebe Grüße und danke für Eure Meinungen
*Ayascha*

hier der Stein des Anstoßes: http://www.ayascha.de/Bilder%20Studio%2011.2003/weis…

Hallo,

…zu
tun hat.

Danke für Deine Klarstellung, bis hierhin ist es sonnenklar ein intellektueller Diebstahl und wir sind uns völlig einig, dass mehrere Rechte (Urheberrechte, Nutzungsrechte, Namensnennungsrechte) verletzt wurden.
Schwierig ist alleine eine Diskussion über eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte aus dem „Recht am eigenen Bild“ heraus. Aus der fiktiven Fallbeschreibung lässt sich meiner Ansicht nach keine solche Rechtsverletzung ableiten.
Der reale Fall mag anders liegen. Dazu müssen im Rahmen einer Rechtsberatung der Zeitungsartikel und die anderen Begleitumstände untersucht werden.

Ich kann doch auch kein Bild von Roland Kaiser nehmen
(immerhin auch eine Person des öffentlichen Lebens mit
Bildern, die für ihn werben) und damit einen Zeitungsartikel
schmücken, wo es um die Kleidungsvorlieben der Italiener geht.

So pauschal kann ich dem nicht zustimmen. Es kommt hier auf den Einzelfall (Text, Bildunterschrift, Bildaussage) an, ob die Grenze zwischen schlechtem Journalismus und strafwürdigem Verhalten überschritten wurde.

Aber hallo, die Reaktion von Herrn Kaiser würde ich gerne
erleben (wobei ich glaube, daß kein Journalist ein Bild von
Roland Kaiser einfach so veröffentlichen würde - das kann man
nur mit vermeintlich unbekannten Tänzerinnen machen…)

Hmm, das kommt durchaus vor. Allerdings würde niemand bei Roland Kaiser den Namen unterschlagen … Ausserdem sichern sich diese Künstler oft mit entsprechenden Lizenzbedingungen ab (Was darf mit Konzertfotos geschehen, darf überhaupt fotografiert werden etc.).

Bei Roland Kaiser gibt es übrigens einen extra Presselink, bei dem Bilder heruntergeladen werden können.
Da Dein Foto sehr gut ist: Vielleicht wäre das eine Idee für Deine HP? Dazu versorgst Du die Journalisten mit einem kurzen Text.

Viel Erfolg,
R.

Ein paar Links zum ‚Recht am eigenen Bild‘
Hallo zusammen,

Da hier Informationsbedarf besteht, habe ich Euch ein paar Links zum Thema „Recht am eigenen Bild“ zusammengestellt:

http://www.fotocommunity.de/info/Recht_am_eigenen_Bild

http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html (Dort bitte auch die Ausnahmeregelungen beachten)
Im Zusammenhang mit der aktuellen Disksussion möchte ich besonders auf folgende Passage hinweisen:
„Bedeutung hat das Allgemeine Persönlichkeitsrecht heute insbesondere im Bereich der Werbung. Bei Verstößen besteht ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung der Beeinträchtigung (§§ 823, 1004 BGB). Damit besteht prinzipiell auch ein Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden (sprich: Schmerzensgeld). Hintergrund eines Schmerzensgeldanspruchs ist eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion.

Die Beeinträchtigung muss allerdings besonders schwerwiegend sein , um zu einem Schmerzensgeldanspruch zu gelangen. Dieser besteht nur, soweit nicht in anderer Weise ein geeigneter Ersatz, z.B. durch Widerruf oder Gegendarstellung, erlangt werden kann. …“

ein aktuelles Urteil:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,3672…
(Man beachte, dass hier lediglich ein Gesicht geschwärzt werden musste …)

Eine Zusammenstellungen von Rechtsquellen und Aufsätzen:
http://www.fotorecht.de/
http://www.photoserver.info/fotorecht.htm

Ciao R.

Danke für die Hilfe!
Liebe Grüße
*Ayascha*