Hallo,
entschuldige, aber dein ton klingt sehr süffisant.
Das gilt den Leuten, die hier eine schwere Verletzung von Persönlichkeitsrechten sehen. Ich wundere mich immer wieder, welche persönliche Daten die Leute ins Internet stellen.
Ich meine damit nicht die Fragestellerin, die meiner Ansicht nach die Sache richtig einschätzt: als sehr ärgerlich aber nicht verfolgenswert. Mein Vorredner sieht dagegen gleich eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte und packt das GG aus - eine rechtlich äusserst schwere Keule. Dabei hat er es versäumt die Kommentare auf der von ihm verlinkten Seite zu lesen. Daher der süffisante Ton.
auch ich habe mein porträt und allerhand andere bilder von
meiner person auf meiner webseite. ich bin aber weder tänzerin
noch fotomodell noch will ich mich selbst bewerben noch
weltweit bekannt werden.
Du schreibst es selbst: hier ist ein wichtiger (wenn nicht sogar ein rechtlich entscheidender) Unterschied. Die Bauchtänzerin ist eine darstellende Künstlerin, die sich bei einer Darbietung ablichten lässt. Das Foto wird mit ihrer Einwilligung auf eine Webseite gestellt. Hier ist zu unterstellen, dass dies zur Steigerung der eigenen Bekanntheit geschieht. Die Künstlerin will offensichtlich in ihrer Kunst zu einer „relativen Persönlichkeit der Zeitgeschichte“ werden. Das ist völlig legitim und für eine Künstlerkarriere wichtig, auch wenn es nur ein Hobby ist.
Im weiteren wirfst du mehrere Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören:
(i) Urheberrechtsverletzung (unstrittig). Nicht einmal die Zeitung bestreitet das.
(ii) Das Recht des Fotografen auf Nennung seines Namens wurde missachtet, wie an anderer Stelle kurz erwähnt wurde (unstrittig).
(iii) Verletzung der Persönlichkeitsrechte (strittig)
- NIEMAND darf mein gesicht auf seine webseite stellen, da
dieses foto mein eigentum ist! es ist völlig wurst was
abgebildet ist. dasselbe gilt für meine fotos vom grazer
uhrturm, meiner katze und der klagemauer.
(i)
- NIEMAND anderer darf mein gesicht veröffentlichen, da ich
dem nicht zugestimmt habe. ich bestimme selbst, wo mein bild
auftaucht.
Korrekt. Siehe oben. Du bist aber auch keine darstellende Künstlerin. Damit fällt ein Indiz für „relative Persönlichkeit der Zeitgeschichte“ weg.
zuguterletzt… sollte mein bild in einem ehrenrührigen
zusammenhang veröffentlicht werden, käme noch eine dritte
sache hinzu: beleidigung.
Sorry, was soll das jetzt? Das ist sonnenklar. Davon war im fiktiven Ausgangsfall nicht die Rede. Im fiktiven Zeitungsbericht geht es um die Urlaubsgewohnheitden der Deutschen. Wenn das mit einer Bauchtänzerin illustriert wird, ist für mich nichts Ehrabschneidendes zu erkennen.
Ciao R.
Ich klinke mich jetzt aus der Teil-Diskussion aus. Die Argumente, die hier gebracht werden sind zwar korrekt, haben aber mit der Frage wenig zu tun und helfen der Fragestellerin nicht weiter.
))