Hallo zusammen,
ich war oder bin mit dieser Frage auch in dem Rechtstread, aber dort meinte man, hier im Fotoforum bekomme ich vielleicht besser Antwort, deshalb mein Anliegen hier nochmals:
Weiß jemand von Euch, was für einen Streitwert es hat, wenn ein Foto einer Bauchtänzerin von deren HP, von einer Zeitung (Auflage ca. 6.000 Stück) geklaut wurde um einen Artikel über die Urlaubsgewohnheiten der Deutschen zu schmücken.
In einem Brief an die Zeitung verlangte die Tänzerin 2.000 Euro für die unerlaubte Fotonutzung. (Der Redakteur hatte den Namen der Tänzerin, der über das Bild ging, wohl wissend seines falschen Verhaltens einfach abgeschnitten…)
Die Zeitung hat daraufhin eine Zahlung von 200 Euro angeboten, und in einem Brief geschrieben, daß das Geld auch bereits angwiesen wurde.
Auf der HP der Tänzerin ist genau vermerkt, daß alle Bilder geschützt. Zudem hat die Tänzerin das Recht an den Bildern dem Fotografen abgekauft.
Welche Vorgehensweise ist da anzuraten? Wie hoch beurteilt Ihr den Streitwert?
Eine Widergutmachung im Sinne eines Artikels über die Tänzerin ist nicht angedacht, da die Tänzerin in Baden zu Hause ist und die Zeitung in Bayern.
Freue mich über Eure Hilfe und schon mal jetzt herzlichen Dank
*Ayascha*
Eine Forderung von 2.000 Euro für eine Veröffentlichung in einer Tageszeitung ist völlig unrealistisch. Ist mit einer Auflage von 6.000 Stück ja auch ein Winzigblatt.
Die wissen jetzt allerdings natürlich auch, daß sie es nicht mit einem Profi zu tun haben und haben daher einen Vorteil.
200 Euro hört sich vernünftig an, d.h. was die Zeitung bei erlaubter Veröffentlichung ohnehin gezahlt hätte. Wenn es allerdings nur ein kleines Bildchen ist, klingen 200 Euro schon wieder großzügig.
Man müßte schon nachweisen können, daß die Veröffentlichung der Tänzerin geschadet hat. Wird aber nicht der Fall sein.
Nachdem es sich um eine unerlaubte Veröffentlichung handelt, kann ich mir vorstellen, daß man die angebotenen 200 Euro verdoppeln kann. Man könnte das ja so formulieren: „Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt …“
Mehr ist sicherlich nicht drinnen, und auch das kann ein langwieriger Briefwechsel werden. Diese Branche arbeitet einfach so - knausrig, rücksichtslos und hartnäckig.
Wenn Du mit gerichtlichen Schritten drohst mußt Du auch dazu bereit sein, diese zu beschreiten.
Persönlich würde ich die 200 Euro nehmen, mir einige Belegexemplare zusenden lassen, damit im Freundeskreis angeben und mit den 200 Euro würde ich mir einen schönen Abend machen. Ärgern lohnt nicht.
Wolfgang
http://www.wolfkettler.co.uk
Hi
200 EU bei einem 72dpi - Bildchen von einer Website ist eher sehr Grosszügig gerechnet bei 6000 Exemplaren. Die Stadzeilzeitung hier hat ne höhere Auflage. Mal völlig abgesehen von dem ungenehmigten Zugriff. Vermutlich deshalb die eher grosszügige Honorierung.
HH
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
Weiß jemand von Euch, was für einen Streitwert es hat, wenn
ein Foto einer Bauchtänzerin von deren HP, von einer Zeitung
(Auflage ca. 6.000 Stück) geklaut wurde um einen Artikel über
die Urlaubsgewohnheiten der Deutschen zu schmücken.
der Wert ist gering. Üblich ist in solchen Fällen das Standardhonorar (abhängig von Auflage, Größe, Qualität etc), das mit einem „Strafaufschlag“ für die unerlaubte Nutzung multipliziert wird.
Das Honorar erhält der Inhaber der Rechte.
http://www.mediafon.net/seite.php3?name=Tarife+%26+E…
sagt: ca 50 € + bis zu 5 facher Aufschlag („Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar, sofern eine solche Klausel in den AGB des Bildanbieters enthalten ist.“).
€ 2000 erscheinen vor diesem Hintergrund weit überzogen.
Ciao R.
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten und Meinungen.
Mein Rechtsanwalt macht sich nun schlau, welche Höhe in
solch einem Fall angemessen ist.
Aber ehrlich gesagt, es will mir nicht in den Kopf, daß
jemand, der so dreist klaut und auch noch den Namen abschneidet,
weil er genau weiß, daß sein Tun nicht in Ordnung ist,
so billig davon kommt.
Trotzdem danke für Eure Hilfe und ich freue mich auch noch
über weitere Meinungen.
Liebe Grüße
*Ayascha*
Hi,
Aber ehrlich gesagt, es will mir nicht in den Kopf, daß
jemand, der so dreist klaut und auch noch den Namen
abschneidet,
weil er genau weiß, daß sein Tun nicht in Ordnung ist,
so billig davon kommt.
Das kommt jeden Tag vor. Das Risiko ist relativ gering , deshalb wird es gemacht. Dazu kommt, dass die Honorare für Fotojournalisten im Keller sind - mehr als 40 € hätte das Blatt bei der winzigen Auflage regulär sicher nicht geboten. Das - und die Google-Bildersuche - erhöht natürlich die Versuchung, sich den Druck auf den Auslöser gleich ganz zu sparen.
Ciao R.
Hallo Ayascha,
meiner Meinung nach geht es in dem beschriebenen Fall nicht nur um
die unrechtmässige Nutzung einer Fotografie. Da hat der/die
Fotografien vielleicht auch noch ein Wörtchen mitzureden. Es geht
hier doch auch um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts der
Bauchtänzerin (das Recht am eigenen Bild), die einer Veröffentlichung
ihres Abbildes nicht zu gestimmt hat - wenn ich das richtig
verstanden habe. Da würde ich mit dem Rechtsanwalt mal über eine
Schadensersatzklage diskutieren, zumal der veröffentlichte Bericht
scheinbar noch nicht mal etwas mit der Bauchtänzerin, noch mit
Bauchtanz als Kunstform zu tun hat. Da geht es dann auch sicher um
ganz andere Beträge.
http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html
Gruß,
Jens
Hallo Jens,
danke für Deine Meinung!
nur um
die unrechtmässige Nutzung einer Fotografie. Da hat der/die
Fotografien vielleicht auch noch ein Wörtchen mitzureden.
das ist geklärt, der Fotograf hat mir alle Rechte abgetreten.
Dafür habe ich auch einen A… voll Geld bezahlt ;-(((
Es geht :hier doch auch um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts
der :Bauchtänzerin (das Recht am eigenen Bild), die einer
Veröffentlichung :ihres Abbildes nicht zu gestimmt hat -
ich das richtig verstanden habe.
Da würde ich mit dem Rechtsanwalt mal über
eine Schadensersatzklage diskutieren, zumal der veröffentlichte
Bericht scheinbar noch nicht mal etwas mit der Bauchtänzerin, noch
mit :Bauchtanz als Kunstform zu tun hat. Da geht es dann auch
sicher um ganz andere Beträge.
Genau das ist es!! Vielen Dank für Dein Verständnis.
Der Artikel geht um Urlaubsvorlieben und unter meinem Bild
steht was von „Türkeiurlauber schätzen auch Folklore“ -
und auch Folklore ist was anderes als Bauchtanz.
http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html
Vielen Dank für den Link, damit ist mir schon mehr geholfen.
Die Zeitung hat mir jetzt übrigens auf meine Forderung hin
200 Euro überwiesen - das soll mich wohl ruhig stellen
)
Bin noch unschlüssig was ich genau mache, aber dabei belassen
werde ich es sicher nicht.
Liebe Grüße
*Ayascha*, keinesfalls streitsüchtig, aber einfach genervt, weil
dieser Klau nun schon zum X-ten mal vorkommt…
ungewöhnlicher vorschlag
hiho
ich würde in diesem fall abwiegen was wichtiger ist: auf dein persönlichkeitsrecht zu beharren (was dir zusteht), ODER auf deinen vorteil zu schauen. es ist ja schon ein unterschied, ob dein privatfoto verbreitet wird, oder so eines. (ich habe es im web gesehen: SPITZE. ich stehe auf orientalischen tanz! das kostüm ist wunderschön.)
vielleicht kannst du eine vereinbarung mit der zeitung treffen, daß dein bild NOCHMALS veröffentlicht wird, aber diesmal mit einer entschudigung, deinem namen und deiner internetadresse. dafür wirst du auf geldforderungen, prozeß usw. sofort verzichten.
so billig kommst du selten an werbung!
gruß
dataf0x
Hi Du,
danke auch für Deine Meinung.
ich würde in diesem fall abwiegen was wichtiger ist: auf dein
persönlichkeitsrecht zu beharren (was dir zusteht), ODER auf
deinen vorteil zu schauen. es ist ja schon ein unterschied, ob
dein privatfoto verbreitet wird, oder so eines. (ich habe es
im web gesehen: SPITZE. ich stehe auf orientalischen tanz! das
kostüm ist wunderschön.)
Danke für das Kompliment.
vielleicht kannst du eine vereinbarung mit der zeitung
treffen, daß dein bild NOCHMALS veröffentlicht wird, aber
diesmal mit einer entschudigung, deinem namen und deiner
internetadresse. dafür wirst du auf geldforderungen, prozeß
usw. sofort verzichten.
Dazu habe ich ehrlich gesagt keine Lust
)), denn die Zeitung ist gut 500 km von mir weg und da bringt mir ein kostenloser Artikel wenig, da die Interessenten dort bestimmt nicht soviel Fahrgeld bezahlen, als das sich so ein Artikel werbemäßig auswirken könnte.
Sagen wir es mal krass: eine „kleine“ unerfahrene Tänzerin (die ich ja auch mal war) freut sich über jede Erwähnung in der Zeitung und sei es noch so weit weg. Mittlerweile habe ich aber schon so viele Artikel über mich, das es mir auf einen mehr oder weniger nicht ankommt (und ich hoffe, das das jetzt nicht überheblich rüber kommt
)).
Und das Web ist nun mal kein Selbstbedienungsladen, bei dem jeder ohne zu bezahlen einkauft - und das ist das, was mich nervt, wenn andere einfach die Arbeit und die Geldinvestition ignorieren.
so billig kommst du selten an werbung!
ja, das schon, aber leider im falschen Gebiet
)
Nochmals danke und 1001 Gruß
*Ayascha*
Hi,
hier doch auch um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts
der
Bauchtänzerin (das Recht am eigenen Bild), die einer
Veröffentlichung
ihres Abbildes nicht zu gestimmt hat
Hallo, aufwachen, das Bild war im Internet für alle offen zugänglich. Offensichtlich hatte die Bauchtänzerin nichts gegen eine Veröffentlichung. Öffentlicher als im Internet geht es nicht mehr. Dagegen ist eine Auflage von 6000 ein Witz.
R.
Hallo, aufwachen, das Bild war im Internet für alle offen
zugänglich. Offensichtlich hatte die Bauchtänzerin nichts
gegen eine Veröffentlichung. Öffentlicher als im Internet geht
es nicht mehr. Dagegen ist eine Auflage von 6000 ein Witz.
Der neue Harry Potter liegt in allen Buchläden aus. Trotzdem würde ich mit unberechtigten Vervielfältigungen vorsichtig sein.
Hi,
Der neue Harry Potter liegt in allen Buchläden aus. Trotzdem
würde ich mit unberechtigten Vervielfältigungen vorsichtig
sein.
Es geht hier nicht um die Urheberrechtsverletzung (Vervielfältigung) - das haben wir schon diskutiert - sondern um das Recht am eigenen Bild. Wer ein Foto von sich im Internet verbreitet (=veröffentlicht), kann nur sehr schwer argumentieren, dass er/sie einer Veröffentlichung generell nicht zustimmt. Auch wenn hier Rechte verletzt werden muß man das von den Fällen unterscheiden, bei denen nicht veröffentlichte Bilder unerlaubt veröffentlicht werden.
Hier geht es um ein aus dem Internet geklautes Foto und nicht um eines, das von der heimischen Festplatte entwendet wurde. Wer ein Foto von sich nicht in der Öffentlichkeit will, soll es auf der heimischen Festplatte lassen und es nicht auf eine auch-noch-so-private Homepage stellen.
Ciao R.
Hi R.,
… nicht veröffentlichte…
da würde mich mal die Quelle interessieren aus der ich verbindlich
entnehmen kann, dass sich das Recht am eigenen Bild nur auf
unveröffentliche Bilder bezieht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist „das Recht am eingen Bild“
ein Teil des Persönlichkeitsrechts - welches im Grundgesetz definiert
ist. Und wenn ich diesen Teil richtig interpretiere, darf niemand
ohne meine Einwilligung mein Abbild veröffentlich, bzw. verbreiten.
Mal abgesehen von den Ausnahmen, die in diesem Fall nicht zuzutreffen
scheinen. Zumindest habe ich die Formulierung „schon mal
veröffentlicht“ in den Ausnahmen nicht finden können.
Hi Click,
also nocheinmal:
Eine (i) Bauchtänzerin (ii) veröffentlicht ihre Bilder im Netz. Die Dame tritt also öffentlich auf und veröffentlicht ihre Bilder. Das ist ihr gutes Recht.
entnehmen kann, dass sich das Recht am eigenen Bild nur auf
unveröffentliche Bilder bezieht.
Bis anhin hatte die Dame offensichtlich nichts gegen eine Veröffentlichung - sie will ja schließlich bekannt werden.
ohne meine Einwilligung mein Abbild veröffentlich, bzw.
verbreiten.
Richtig. Aber:
(i) Die Dame ist Künstlerin und tritt öffentlich auf (zumindest im Netz und wahrscheinlich auch im echten Leben).
scheinen. Zumindest habe ich die Formulierung „schon mal
veröffentlicht“ in den Ausnahmen nicht finden können.
Für mich ist das ein weiteres Indiz für eine „relative Person der Zeitgeschichte“.
(ii) Die Bauchtänzerin macht ja Selbstmarketing in jedem Wohnzimmer dieser Erde, um genau diese gewisse Bedeutung zu erreichen.
Das Foto war als Illustration zu einem normalen Artikel. Gut, es mag keine Werbung für die Bauchtänzerin gewesen sein. Das ist aber schon alles.
Insofern (i+ii) erscheint mir die Argumentation schwierig, hier zusätzlich zur Urheberrechtsverletzung eine (ernste) Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu konstruieren.
Sie wäre nicht die erste Schauspielerin, die sich über eine schlechte Presse ärgert …
Ciao R.
Kurz und knapp
Meine Position in einem Satz zusammengefasst:
Wer Selbstmarketing zur Steigerung der eigenen Bekanntheit betreibt, sollte sich nicht wundern, wenn dieses Marketing erfolgreich ist und er/sie so zu einer (relativen) Persönlichkeit des öffentlichen Lebens wird.
hi, oder ahhlan *g*
Sagen wir es mal krass: eine „kleine“ unerfahrene Tänzerin
(die ich ja auch mal war) freut sich über jede Erwähnung in
der Zeitung und sei es noch so weit weg. Mittlerweile habe ich
aber schon so viele Artikel über mich, das es mir auf einen
mehr oder weniger nicht ankommt (und ich hoffe, das das jetzt
nicht überheblich rüber kommt
)).
absolut nicht. jeder muß wissen was er wert ist, das ist das wichtigste im business, sonst k…ckt dir jeder auf den kopf. entschuldige mal für das
deine erklärung ist absolut einleuchtend. in dem fall würde ich auch auf mein recht bestehen. es geht hier in erster linie nicht um entgangenes honorar (du bist ja kein fotomodell) sondern um mißachtung deiner person und ignorieren deiner persönlichkeitsrechte („recht am eigenen bild“).
gruß
dataf0x
Hallo, aufwachen, das Bild war im Internet für alle offen
zugänglich.
das ist völlig egal! auch wenn ein foto auf der eigenen webseite veröffentlicht ist, hat niemand anderer das recht, dies ebenso zu tun, und er schon gar nicht das recht, damit geld zu verdienen!!
gruß
dataf0x
Wer ein Foto von sich im
Internet verbreitet (=veröffentlicht), kann nur sehr schwer
argumentieren, dass er/sie einer Veröffentlichung generell
nicht zustimmt.
aha. mein paßfoto ist auch „öffentlich“ zugänglich. meinst du jetzt, der nächste grenzbeamte darf meinen paß einscannen und mein konterfei ins internet stellen?? mit sicherheit NICHT.
gruß
dataf0x
Wer Selbstmarketing zur Steigerung der eigenen Bekanntheit
betreibt, sollte sich nicht wundern,…
entschuldige, aber dein ton klingt sehr süffisant.
zum inhalt.
auch ich habe mein porträt und allerhand andere bilder von meiner person auf meiner webseite. ich bin aber weder tänzerin noch fotomodell noch will ich mich selbst bewerben noch weltweit bekannt werden.
-
NIEMAND darf mein gesicht auf seine webseite stellen, da dieses foto mein eigentum ist! es ist völlig wurst was abgebildet ist. dasselbe gilt für meine fotos vom grazer uhrturm, meiner katze und der klagemauer.
-
NIEMAND anderer darf mein gesicht veröffentlichen, da ich dem nicht zugestimmt habe. ich bestimme selbst, wo mein bild auftaucht.
zuguterletzt… sollte mein bild in einem ehrenrührigen zusammenhang veröffentlicht werden, käme noch eine dritte sache hinzu: beleidigung.
gruß
dataf0x