Hallo,
ich wünsche mir ein paar Informationen zu folgendem Sachverhalt.
Wenn ein Buch veröffentlicht wird, wo Bilder von Menschen auf dem Titel sind, ist es notwendig, dass diese Personen einen Lizenzvertrag mit dem Fotografen unterschreiben?
Kennt jemand hierzu das Procedere?
Vielen Dank.
Lg
Anja
Hi,
das Einverständnis muss grundsätzlich eingeholt werden, und zwar vorher. Und zwar nicht nur, dafür, fotografieren zu dürfen, sondern auch dafür, dass man das Foto veröffentlichen darf. Immerhin hat jeder Mensch ein Recht auf sein Bild.
Wenn die Leute, die in dem Buch vorkommen, nichts davon wissen, kann das großen Ärger geben. Das geht so weit, dass die Auflage auf Eis gelegt werden muss.
Trotzdem viel Glück und ein schönes WE!
MfG Katja
Hallo zurück,
nur um abzustimmen, worüber wir sprechen. Es soll ein Buch veröffentlicht werden, auf dessen Cover ein Bild mit Personen soll, das man selbst fotographiert hat. Also kein anderweitig erworbenes Bild. Richtig?
Hallo,
genau. Der Fotograf möchte, dass ein Lizenzvertrag unterschrieben wird, bevor es zum Fotoshooting geht.
Da dieser Lizenzvertrag (der Autor zahlt diesen) auch richtig Geld kostet, klingt es etwas zweifelhaft.
Wollte dazu die Sachlage klären.
Danke.
Lg
A. Be.
Hallo Anja,
bei der einzelnen Einverständniserklärung von Personen kommt es erst einmal darauf an, ob diese als Individium oder als Masse erkennbar sind. Wenn diese als Masse z.B. in einem Stadion, Veranstaltung oder Fußgängerzone aufgenommen wurden, ist eine Einverständniserklärung nicht notwendig.
Wenn in gleicher Situation einzelne, wenige oder als individuelle Gruppe herausgehoben werden, z.B. in dem der Rest unscharf gezeichnet wird, ist eine Einverständniserklärung notwendig. Wo die Grenze gezogen wird, ist eine jeweilige Auslegungssache. Es kommt auch darauf an, dass eine ‚negative‘ bildliche Darstellung von Personen in einer Menge vermieden wird.
Im Zweifel einen darauf spezialisierte Sozietät fragen.
Einfacher macht du dir etwas, wenn du dir Bilder von Bildanbietern kaufst, die zur weiteren Verwendung freigegeben sind.
mfG.
Ein Lizenzvertrag ist grundsätzlich eine ganz normale Vorgehensweise.
Der Fotograf ist der Urheber des Werkes (=das bzw die Bilder) und mittels des Lizenzvertrages wird geregelt, in wie weit Sie diese für Ihr Anliegen nutzen dürfen.
Je nach Umfang der Nutzung erhögt sich auch der Preis. Dies ist immer abhängig davon, in welchem Umfang sie publiziert werden und wie viele Menschen damit erreicht werden.
Es empfiehlt sich, das ein Lizenzvertrag zu folgenden Bereichen Regelungen trifft:
aa) zum Inhalt des eingeräumten Nutzungsrechts,
bb) zur Dauer des eingeräumten Nutzungsrechts,
cc) zum räumlichen Geltungsbereich des eingeräumten Nutzungsrechts und
dd) ob es sich um ein ausschließliches oder nicht-ausschließliches Nutzungsrecht handeln soll.
Beste Grüße