Mir sind die Panoramafreiheit und das Recht am eigenen Bild bekannt.
Gibt es aber ein Recht, mit dem mir jemand das Fotografieren eines ihm gehörenden Gegenstandes (z.B. sein Auto, [optional im Halteverbot geparkt, Nummernschild erkennbar]), der nicht nach dem Geschmacksmustergesetz und nicht nach Urheberrecht geschützt ist, und die anschließende Veröffentlichung streitig machen könnte?
Wie verhält sich die Sache bei Tieren?
Und wie kann ich herausfinden, ob etwas als Geschmacksmuster geschützt ist?
von deinen Fragen kann ich nur die letzte beantworten:
Ein Geschmacksmusterrecht hat ein Privatmensch mit Sicherheit nicht in bezug auf sein Auto.
Damit würde er ja die Einzigartigkeit seines Autos schützen (wollen). Und das würde im a) schwerfallen wenn 1000ende von weiteren VW-Golfs desselben Typs herumfahren und b) den Hersteller höchst verärgern, da er das Auto ohne Schutzrechtstreit nicht mehr genauso herstellen kann.
Wenn jemand jedoch wissen möchte, ob es ein eingetragenes Geschmacksmuster für etwas gibt, so kann er eine dementsprechende Recherche anstrengen. Wie das geht, müsste man auf der Seite des Patentamtes erfahren können.
Du hast mich offensichtlich falsch verstanden, denn es ging in meiner Frage in erster Linie um Gegenstände (das Auto als Beispiel dafür), die NICHT nach dem Geschmacksmusterrecht geschützt sind.
Trotzdem warte ich noch gespannt auf weiteres Wissen.
die Gerichte hätten viel zu tun, wenn nun auch noch das Recht am Bild des eigenen Blumentopfes geltend gemacht werden sollte.
Das Beispiel mit dem Auto im Parkverbot und erkennbarem Nummernschild weist aber wieder in eine ganz andere Richtung. Der Mensch hat womöglich bereits vor Jahren mit einem Bußgeld seine Strafe bezahlt, steht aber im Internet immer noch auf dem Pranger.
Ich danke Euch allen herzlich! Letztendlich hat sich auch nitas Hinweis auf das Patentamt als nützlich erwiesen, denn dort scheint man tatsächlich nähere Hinweise zu geschmacksmusterrechtlich geschützten Gegenständen zu geben. Danke nocheinmal!