Fotorecht in anderen Ländern

Hallo zusammen,

wie sieht es eigentlich mit den Rechtslagen des fotografierens in anderen Ländern so aus? Mah hört ja so einiges aus England, das dort sogar Touristen von den behörden angehalten werden, das Sie nicht fotografieren düren (man könnte ja ein Terrorost sein), in den USA wird man ja sogar schön auf öffentlichen Flughäfen verhaftet und es wird dazu aufgerufen einen Flyer wie z.B. http://www.krages.com/phoright.htm bei sich zu haben um Sie den Beamten zu geben, ich glaub den Eifelturm zu fotografieren ist auch nicht mehr so ohne weiteres möglich, etc.
Gibt es irgendwo eine Zusammenfassung was man in welchen Ländern darf und was nicht?! Mich würde das einmal für Europa und dann sozusagen für den Rest der Welt z.B. Interressieren. Wer weiss was?!

Gruß
h.

Die Vorschriften des § 59 UrhG gelten in ähnlicher Weise auch im Ausland.
Hier wie dort ist es verboten, außerhalb der sog. Panoramafreiheit oder innerhalb umbauter Räume zu fotografieren (Hausrecht).
Fotografien sicherheitsrelevanter Gebäude (selbst Bahnhöfe) stellt sogar einen Straftatbestand dar!

Wie beim § 22 i. V. mit § 23 UrhG gilt: im Zweifel vorher zweimal fragen, ob das erlaubt wird.

Und mit einem Presseausweis hat man keinerlei abweichende Rechte.

HTH
G imager