Auf einem privaten Reitplatz soll eine Landesmeisterschaft ausgetragen werden.
Dürfen dort erstelle Fotos ohne Proberty Release in der Tageszeitung veröffentlicht werden?
Die Sportler selbst dürfen ja als „sogenannte Personen der Zeitgeschichte“ fotografiert werden.
Kann es aber Probleme geben, wenn die Fotos auf dem Gelände des Reitplatzes während der Veranstaltung ohne extra Genehmigung des Eigentümers erstellt werden?
Wenn es sich um eine Landesmeisterschaft handelt, kann es schon Probleme geben - wieso nicht einfach akkreditieren?Andererseits ist es ja wahrscheinlich eine öffentlich zugängliche Veranstaltung… ich bin „nur“ Profifotograf (immer akkreditiert durch meine Agentur/Auftraggeber), aber kein Rechtsverdreher…
Die Sportler selbst dürfen ja als "sogenannte Personen der
Zeitgeschichte" fotografiert werden.
Was für „Sportler“ sollen dies sein? Prinz William und der Papst? Ein kurzer Blick in die Definition sogenannter „Personen der Zeitgeschichte“ setzt hier relativ hohe Maßstäbe:
_"Ausnahmen von diesem Einwilligungsvorbehalt sind in § 23 KUG geregelt, wie z. B. bei einem „Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte“. Bis zum Jahre 2004 nahm die deutsche Rechtsprechung an, dass ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte dann vorliege, wenn in ihm eine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte abgebildet wurde.
Absolute Personen der Zeitgeschichte standen durch ihr gesamtes Wirken dauerhaft im Blickpunkt der Öffentlichkeit, wie zum Beispiel Angehörige aus Königshäusern und berühmte Wissenschaftler. Zu den relativen Personen der Zeitgeschichte[3] zählten oftmals Schauspieler, Sportler, Showgrößen und Prozessbeteiligte. Die Wiedergabe und Abbildung der relativen Personen der Zeitgeschichte sollte nur im Rahmen der im öffentlichen Interesse stehenden Ereignisse erfolgen."_
Quelle: Wikipedia
Bist du sicher, dass dieser Personenkreis bei dir auf der Sportveranstaltung auftritt?
Auf einem privaten Reitplatz soll eine Landesmeisterschaft
ausgetragen werden.
Dürfen dort erstelle Fotos ohne Proberty Release in der
Tageszeitung veröffentlicht werden?
Die Sportler selbst dürfen ja als „sogenannte Personen der
Zeitgeschichte“ fotografiert werden.
Richtiges Ergebnis, falscher Ansatz Die Veröffentlichungserlaubnis entsteht üblicherweise dort nicht aus KunstUrhG §22(1) sondern (3) „… Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“
Kann es aber Probleme geben, wenn die Fotos auf dem Gelände
des Reitplatzes während der Veranstaltung ohne extra
Genehmigung des Eigentümers erstellt werden?
Der Eigentümer hat natürlich das Hausrecht und könnte Fotos vom Reiterplatz verbieten (wobei man natürlich noch die Anlage bezgl. Panaoramafreiheit begutachten müsste). Will man auf Nummer sicher gehen, sollte der Veranstalter den Eigentümer um eine ausnahmslose Erlaubnis bitten
Meiner Meinung nach gehört die Fotografie bei so einem Ereignis zur üblichen Nutzung dazu, solange keine explizites Verbot besteht. Gibt es einen Vertrag über die Nutzung als Wettkampfstätte?
Der Eigentümer kann die Herstellung der Fotos - aus Hausrecht - verbieten. Wenn er dies nicht tut, hat er Pech gehabt. Also achte darauf, ob es eine Hausordnung gibt, die am Eingang aushängt, in der Fotografieren verboten ist, oder ob es irgendwo Verbotsschilder gibt.
Im Übrigen sind die Nonsens-Diskussionen hinsichtlich des Rechts der Sportler am Eigenen Bild wunderbar: Sie sind relative Personen der Zeitgeschichte, die sich obendrein in die Öffentlichkeitssphäre begeben. Damit dürfen sie - ohne jede Frage - fotografiert werden.