Fotos an dritte herausgeben aus dem Fotostudio

Hallo

suche Rat.
Ich habe mit meiner Familie im Januar 2009 Fotos machen lassen, mein Exmann war damals der Auftraggeber. Bilder von den Kinder machen lassen. Mein damaliger Lebensgefährte und Erzeuger meines jüngsten Sohnes war damals anwesend und wurde auch im Gruppenbild mit abgelichtet.(1mal) Derzeit sind wir im Unterhaltsstreit mit den Anwälten am verhandeln. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er bislang nicht einmal das Besuchsrecht. Darf er in den Fotoladen gehen und sich die Bilder meines Sohnen nachbestellen.
Die Ladenbesitzerin weiß über die Lebenssituation Bescheid und will ihm trotzdem die Fotos aushändigen. Darf sie dieses oder verstößt sie gegen Urheberrechte und Datenschutz.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Ich überlege noch, ob ich das zu einem Anwalt gebe.
Viele Grüße und danke

Puuh, ich bin leider kein Rechtsexperte. Ich denke aber, dass der Fotograf die alleinigen Rechte an den Bildern hat, es sei denn du bzw. er hat etwas anderes unterschrieben. Normalerweise ist er aber im Besitz der Bildrechte und kann, meiner Ansicht nach, frei bestimmen, was mit den Bildern gemacht.
Das ist aber nur meine Vermutung. Genaueres kann ich dir nicht sagen.

Hallo Maya!

http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__22.html

Schau dir das vorliegende Gesetz doch einmal an, es stellt die Verwertungsrechte von Fotos da. Hierbei würde es sich ganz klar um eine „Verbreitung“ handeln, die du als Erziehungsberechtigte untersagen kannst.

Dies stellt keine rechtsverbindliche Beratung da, im vorliegenden Falle würde ich einen Anwalt damit beauftragen dem Fotographen die Bildrechte zu entziehen oder ggf. die verbreitung auch gerichtlich zu untersagen.

LG
Patrick

hallo,

leider habe ich bei rechtlichen dingen keine ahnung. insofern würde ich auch einen anwalt konsultieren.
gruß
oliver

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Schade, ich habe gedacht, es sei nicht erlaubt.
Aber trozdem, habe ich mich über die Bemühung gefreut.
Sonnige Grüße

Trotzdem vielen Dank.
Und sonnige Grüße

Hallo Patrick,

vielen Dank für den Tip. Das werde ich mir mal ansehen und dann weiters überlegen. Du hast mir sehr geholfen.
Wünsche Dir einen sonnigen Abend
LG Maja

Hallo

Bildrecht ist immer eine sehr schwierige Sache.
Die Rechte an den Bildern hat der Fotograf der sie gemacht hat.
Wenn er die Bilder an ihn weiter leiter ist das so weit ich informiert bin in Ordnung. Da kannst du glaube ich nicht viel machen. Vor allem wenn er sie nur für den Privaten Zweck / ( Einramen und sich Hinstellen)haben möchte
Da sich das aber auch ändern kann, würd ich mal deinen Anwalt fragen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen

grüße

Hallo,

meiner Meinung nach ist das Rechtsgeschäft zwischen den Exmann und dem Fotografen zustande gekommen. Wobei das Urheberrecht beim Fotografen liegt. Gibt / gab es keine weiteren Absprachen und / oder Vereinbarungen, dürfte meiner Auffassung nach nur der Exmann Bilder nachbestellen. Veröffentlichen/Veräußern darf der Fotograf diese nicht, wegen Recht am eigenen Bild.

Das ist aber nur meine Interpretation. Bitte frag bei einen Juristen nach.

Grüß

Géraud

Hallo Maya,

das ist eine etwas knifflige Frage, die wahrscheinlich nur ein Anwalt genau klären kann.
Trotzdem ist es so, dass er ja der Auftraggeber war und außerdem auch noch auf dem Foto zu sehen ist, also in Übereinstimmung mit allen Beteiligten. Ich werde mich gerne noch mal genauer darüber erkundigen, aber ehrlich gesagt, glaube ich, dass das alles rechtens ist. Schließlich kann niemand davon ausgehen, dass das Fotostudio von der Situation Kenntnis hat.
Und er ist ja auch kein Dritter sondern derjenige, der die Bilder beauftragt hat. Ob es allerdings unter das Familienrecht fällt, dass er auch keine Bilder nachmachen darf, wenn er kein Besuchsrecht hat, kann ich leider nicht beantworten.
Wenn ich mehr weiß, melde ich mich.
Viele Grüße
Libellana

Hallo Libellana,
vielen Dank für Deine Mühe.
Vielleicht noch mal ganz kurz. Als wir die Fotos gemacht haben, wurde sein Namae nicht erwähnt. Er war nur Begleiter. Außer auf diesem einen besagten Foto. Alles andere haben mein Exmann und meine Schwester erledigt. Und die Bilder , die ich nachbestellt habe , sind auf der Mappe auch nur mit meinem Namen versehen.
Ich danke Dir für Deine Mühe und finde es super hilfreich…vielen lieben Dank.
Vielleicht erfährst Du ja noch mehr!!!Würde mich freuen.
Liebe sonnige Grüße

Hallo Geraud

Vielen Dank für Deine Antwort.
So ähnlich habe ich mir das auch gedacht.
Tja, dann muß ich wohl doch noch nen Anwalt konsultieren. Die Bilder hat die Fotografin wohl bereits raus gegeben.
Ich werde wohl was unternehmen müssen.
Vielen Dank und sonnige Grüße

Hallo,

das Ergebnis würde mich auch interessieren.

Viel Erfolg

Géraud

Hi Maya,

sorry, aber das sind tatsächlich doch eher juristische Fragen, die ich leider nicht beantworten kann.
Viel Erfolg beim Recherchieren,
W.Witte

Hallo,
die Antwort ist leider nicht so erfolgreich.
Die Fotos wurden herausgegeben. Mir hat man darauf hin abgeraten, weitere Schritte einzuleiten und das Ganze mit einer Abmahnung beruhen zu lassen.
Nicht grade zufreiden stellend für mich…
Liebe Grüße