Hallo ,
folgende Frage. Ich möchte eine Internet Seite betreiben, wo ich meine Dienstleistungen anbiete. Nun folgende Frage . Auf der Domain sollen die Mitarbeiter drauf. Also brauche ich die schriftliche zustimmung das ich den Mitarbeiter veröffentlichen darf. Was ist wenn ein Mitarbeiter geht. Und das Foto ist noch auf der Webseite. Da ich doch die schriftliche zustimmung habe das ich sein Foto verwenden darf bin ich Abmahungsmäsig aus dem Schneider ?
Im Impressum würde ich dann noch das rein schreiben:
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Brauche bitte sehr schnelle Hilfe.
Hallo,
ohne Anspruch auf juristische Richtigkeit, vermute ich, dass Sie mit einer Einwilligung der Mitarbeiter abgesichert sein sollten, da die Mitarbeiter darüberhinaus doch eher ein „Beiwerk“ KunstUrhG §23 darstellen, da sie nicht das eigentliche Motiv des Bildes sind (Achtung: Kommt aber auf Ihre Dienstleistung an!). Sie könnten in Ihre Einwilligung evtl. auch explizit erwähnen, dass sie über das Beschäftigungsverhältnis hinaus Bestand hat, um sich zusätzlich abzusichern.
Meine logische Begründung dafür wäre, dass ein nachträgliches Widerrufen einer solchen Einwilligung z.B.: bei einem Modellvertrag, unverhätnismäßig wäre, da der Photoagentur bzw. dem Unternehmen, für das die Photos gedacht sind, unverhätnismäßig hohe Kosten für ein Ersatzmodell oder z.B.: Neudruck eines Kataloges entstehen würden.
Nähere Informationen (natürlich auch wieder ohne Gewähr) gibt es bei wikipedia unter „Recht am eigenen Bild“.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen, auch wenn ich für nichts garantieren kann. (Achtung: Rechtsspezifische Fragen in der ICH-Form sind eigenltich nicht erlaubt!)
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Lieber Michael, leider kann ich Dir auf Deine Frage hin nicht weiterhelfen. Habe keinerlei Erfahrungen.
Mfg
Ingrid
Hallo Michael,
also für mich sieht das soweit gut aus. Genau in der Form kenne ich es auch. Du solltest vielleicht versuchen den Mitarbeiter, wenn er denn geht, so schnell wie möglich von der Seite zu löschen, einfach um da auch auf demneusten Stand zu bleiben. Also einfach mal jeden 1. vielleicht versuchen ein monatliches Update zu machen.
Ansonsten würde ich sagen passt das. Kannst ja noch in der Genehmigung den der MA unterschreibt ne Klausel reinsetzen das bei Verlassen des Unternehmens es eventuell zu Verzögerungen im Foto rauslöschen geben kann da die Seite nicht täglich gewartet wird oder so ähnlich. Ansonsten aus meiner Sicht ok
Schöne Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wenn du das einverständnis hast, sollte es ok sein.
falls der mitarbeiter „geht“, wohl auch noch, ggbf. entferne sein foto, es könnte ja sein, daß der mitarbeiter nicht mehr genannt werden möchte.